# taz.de -- Prozess wegen Völkermords in Ruanda: Kaffeedirektor vor Gericht
       
       > Ein 71-jähriger Ruander ist in Belgien angeklagt. Zu den Nebenklägern
       > gehört die belgische Überlebende eines Massakers, das er veranlasst haben
       > soll.
       
 (IMG) Bild: Belgiens Ex-Premier Charles Michel bei einer Gedenkfeier zum Völkermord in Ruanda
       
       Brüssel taz | Unter großen Erwartungen ist am Donnerstag vor einem
       Schwurgericht in Brüssel der Prozess gegen einen 71-jährigen Ruander
       eröffnet worden. Der Prozess gegen Fabien Neretse ist der fünfte in Belgien
       in Zusammenhang mit dem [1][Völkermord an Ruandas Tutsi 1994], aber der
       erste, in dem die Anklage explizit auf Völkermord lautet.
       
       Auf den Bänken der Nebenkläger nahmen Hinterbliebene von Völkermordopfern
       Platz: die Belgierin Martine Beckers, deren Schwester Claire mit ihrem
       ruandischen Ehemann Isaic Bucyana, ein Tutsi, und ihrer 20-jährigen Tochter
       Katia am 9. April 1994 im Stadtteil Nyamirambo der ruandischen Hauptstadt
       Kigali ermordet wurde. Der Angeklagte, damals Direktor der ruandischen
       Kaffeebehörde Ocir-Café, ein Hutu, war damals dort ihr Nachbar gewesen.
       
       Laut Anklage holte Neretse an jenem Tag zwei Lastwagen voller
       Interahamwe-Milizionäre, der Jugendverband der damaligen ruandischen
       Regierungspartei, um die Familien Bucyana-Beckers und zwei weitere
       Familien, Gakwaya und Sissi, daran zu hindern, Zuflucht in einer Basis der
       UN-Blauhelme in Kigali zu suchen. Die organisierten Massaker an Tutsi und
       Gegnern der damaligen ruandischen Regierung wüteten da schon seit zwei
       Tagen. Als die Milizionäre mit Soldaten anrückten, eröffneten Letztere
       sofort das Feuer. Claire Beckers starb als Erste, danach zehn weitere. Zwei
       Menschen überlebten.
       
       Fabien Neretse soll danach nach Mataba gereist sein, nahe der Stadt
       Ruhengeri im Nordwesten Ruandas, um dort eine Interahamwe-Miliz zu gründen,
       die Massaker beging. Zwei Opfer werden namentlich genannt: Anastase
       Nzwamwita, ehemaliger Angestellter der Kaffeebehörde und im Mai 1994 in
       einen Fluss geworfen, sowie Joseph Mpendwazi, im Juni von Interahamwe in
       Begleitung von Neretse verschleppt.
       
       ## Der Angeklagte streitet jede Verantwortung ab
       
       Der Angeklagte wurde im Jahr 2011 in Frankreich, wo er seit zehn Jahren
       gelebt hatte, in Untersuchungshaft genommen, kam dann aber wieder frei und
       nimmt an diesem Prozess ohne Haft teil, obwohl ihm als Angeklagter der
       „ersten Kategorie“ ruandischer Völkermordtäter – also Planer und
       Organisatoren – eine lebenslange Freiheitsstrafe droht. Er streitet jede
       Verantwortung für die Morde ab. Im Fall Mpendwazi, so seine Verteidigung,
       habe die Armee ihm befohlen, Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, er aber
       selbst habe die Verschleppung nicht veranlasst.
       
       „Es nervt mich, seinen Anwalt sagen zu hören, dass er unschuldig sei“,
       sagte Martine Beckers im belgischen Rundfunk. „Ich habe die Anklageschrift
       gelesen. Ich kenne diese Person. An seiner Beteiligung besteht kein
       Zweifel.“ Am Freitag soll die Befragung des Angeklagten beginnen. Der
       Prozess dürfte rund sechs Wochen dauern.
       
       Brüssel ist in Europa Vorreiter der juristischen Aufarbeitung des
       ruandischen Völkermords. 2001 wurden in Belgien zwei ruandische Nonnen
       angeklagt, die im April 1994 Tausende von Tutsi, die in ihrem Kloster Sovu
       Zuflucht vor den Mordmilizen gesucht hatte, an die Milizen ausgeliefert
       hatten. Das war ein Pilotverfahren. Seitdem hat ein Land nach dem anderen
       begonnen, flüchtige Beteiligte am Völkermord aufzuspüren und vor Gericht zu
       stellen.
       
       Die Ermittlungen des belgischen Staatsanwalts Damien Vandermeersch im Jahr
       2001 waren, schreibt die Zeitung La Libre Belgique, ein wichtiger Impuls
       für das damals noch sehr unerfahrene [2][Ruanda-Völkermordtribunal der
       UNO]. Erst später erklärte dieses Tribunal den Völkermord in Ruanda zu
       einer juristisch unstrittigen historischen Tatsache, die nicht mehr bei
       jedem Verfahren neu nachgewiesen werden müsse. Die ersten Ruanda-Prozesse
       in Belgien basierten noch auf den Anklagen „Kriegsverbrechen“ und
       „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“.
       
       7 Nov 2019
       
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