# taz.de -- Urteil in Belgien zu Tutsi-Ermordung: Ruander wegen Völkermord verurteilt
       
       > Ein belgisches Gericht verurteilt den ehemaligen Direktor der ruandischen
       > Kaffeebehörde, Fabien Neetse. Es ist das erste Völkermordurteil Belgiens.
       
 (IMG) Bild: Fabien Neretse am Tag seiner Prozesseröffnung in Brüssel, 4. November
       
       Berlin taz | Zum ersten Mal hat ein Gericht in Belgien, der ehemaligen
       Kolonialmacht in Ruanda, einen Ruander wegen Völkermordes schuldig
       gesprochen. Der 71-jährige Fabien Neretse, ehemaliger Direktor der
       staatlichen Kaffeebehörde, wurde am späten Donnerstagabend von einem
       Geschworenengericht in Brüssel [1][nach rund sechs Wochen Prozess]
       verurteilt. Am Freitag abend wurde das Strafmaß verkündet: 25 Jahre Haft.
       
       Bei dem Prozess ging es um Neretses Rolle bei der organisiertren Ermordung
       von rund einer Million Tutsi sowie Hutu-Regierungsgegnern in Ruanda
       zwischen April und Juli 1994, als radikale Hutu-Politiker und Generäle nach
       der Ermordung des Präsidenten Juvenal Habyarimana, der einer Machtteilung
       mit Tutsi-Rebellen zugestimmt hatte, die Macht ergriffen. Die
       Völkermordregierung wurde schließlich von den Tutsi-Rebellen unter Führung
       des heutigen Präsidenten Paul Kagame in den Kongo vertrieben, [2][wo ihre
       Sympathisanten bis heute kämpfen].
       
       Neretse organisierte laut Gericht die Ermordung seiner Tutsi-Nachbarn in
       Kigali und finanzierte den Aufbau von Milizen. Er floh später nach
       Frankreich, aber überlebende belgische Angehörige seiner Opfer spürten ihn
       auf und erwirkten Anklage gegen ihn. Vor Gericht trat er als freier Mann
       auf und erklärte sich für unschuldig.
       
       Ruandas Nationale Kommission zum Kampf gegen Genozid (CNLG) begrüßte das
       Urteil als „Meilenstein“ und warf zugleich Neretse unlautere Praktiken vor.
       So habe die Familie des Angeklagten versucht, in Ruanda lebende Zeugen der
       Anklage zu bestechen.
       
       „Die CNLG verurteilt die Praxis des Bestechens von Zeugen, die vor
       nationalen, ausländischen und internationalen Gericht normal wird“, so die
       Kommission. Es handele sich um „eine Strategie von Völkemordtätern, um sich
       der Justiz zu entziehen“. Um dem entgegenzutreten, müssten
       Völkermordangeklagte grundsätzlich in Untersuchungshaft genommen werden.
       
       20 Dec 2019
       
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