# taz.de -- Rebellenführer Bosco Ntaganda: 30 Jahre Haft für Kongos Warlord
       
       > Der Internationale Strafgerichtshof verhängt das härteste Urteil seiner
       > Geschichte. Es trifft einen ehemaligen Rebellenführer.
       
 (IMG) Bild: Bosco Ntaganda auf dem Weg zur Urteilsverkündigung im Internationalen Strafgerichtshof
       
       Berlin taz | Der [1][Internationale Strafgerichtshof in Den Haag] hat den
       kongolesischen Warlord Bosco Ntaganda zu 30 Jahren Haft verurteilt. Es ist
       das mit Abstand härteste Urteil, das der Strafgerichtshof je verhängt hat.
       
       Bosco Ntaganda, heute 46 Jahre alt, war Militärchef der kongolesischen
       Rebellenbewegung UPC (Union Kongolesischer Patrioten) und ihres bewaffneten
       Arms FPLC (Patriotische Kräfte zur Befreiung des Kongo), die 2002/2003 in
       Kongos Nordostprovinz Ituri kämpfte und sich hauptsächlich aus der
       Volksgruppe der Hema rekrutierte. Er stammte aus einer kongolesischen
       Tutsi-Familie, war in Ruanda geboren und sah seinen Kampf als Verteidigung
       der Hema gegen einen drohenden Völkermord ähnlich dem an Ruandas Tutsi
       1994.
       
       Seine Gegner warfen ihm hingegen vor allem ethnisch motivierte Gräueltaten
       an der Volksgruppe der Lendu vor. Nach Ende des UPC-Kriegs war Ntaganda in
       unterschiedlichen Tutsi-geführten Rebellengruppen des Kongo aktiv und
       zwischenzeitlich auch General in der Regierungsarmee, trotz eines 2006
       ausgestellten Haftbefehls aus Den Haag gegen ihn. 2013 brach er mit seiner
       letzten Rebellenbewegung M23 (Bewegung des 23. März) und ließ sich von der
       US-Botschaft in Ruanda an den Internationalen Strafgerichtshof überstellen.
       
       ## 30 Jahre sind die faktische Höchststrafe
       
       Der Prozess gegen Ntaganda begann 2015. Im [2][Urteil im Juli 2019 folgten
       die Richter weitgehend der Anklage]. Ntaganda habe mit anderen UPC-Führern
       einen „gemeinsamen Plan“ verfolgt, „die Lendu-Gemeinschaft zu zerstören und
       zu zerschlagen“. Er sei auch direkter Täter gewesen, sogar Mörder. Ntganda
       wurde in allen Punkten schuldig gesprochen: Mord, Angriffe auf Zivilisten,
       Vergewaltigung, sexuelle Versklavung, Verfolgung, Plünderung,
       Zwangsumsiedlung, Vertreibung, Kinderrekrutierung, Angriffe auf geschützte
       Objekte, Zerstörung von Besitz, jeweils als Kriegsverbrechen oder/und
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit.
       
       Insgesamt verhängte das Weltgericht gegen Ntaganda 218 Jahre Haft für die
       18 unterschiedichen Straftaten, mit jeweils 30 Jahren für Mord und
       Verfolgung. 30 Jahre sind die faktische Höchststrafe, die das Gericht
       verhängen kann. Das Gericht sah von einer theoretisch möglichen
       lebenslangen Haftstrafe ab, die ebenfalls auf 30 Jahre Haft hinausläuft.
       
       Menschenrechtsorganisationen begrüßten das harte Strafmaß, wie sie schon
       den harten Schuldspruch im Juli begrüßt hatten. Anneke Van Woudenberg,
       ehemalige Kongo-Chefin von „Human Rights Watch“ und persönlich an der
       Aufklärung von Verbrechen in Ituri beteiligt schrieb auf Twitter: „Ich
       verspüre große Erleichterung, dass dieser Mann sehr lange hinter Gittern
       sitzen wird. Die Interviews, die ich mit seinen Opfern führte, suchen mich
       bis heute heim.“
       
       ## 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen
       
       Ntagandas ehemalige Rebellenbewegung UPC, heute eine politische Partei im
       Kongo, hatte bereits im Juli das Urteil kritisiert und fordert weiterhin
       einen Kongo-Sondergerichtshof für alle Kriegsparteien des Landes.
       
       Bosco Ntagandas Anwälte haben 30 Tage Zeit, um Berufung einzulegen. Bis zu
       einer Entscheidung in letzter Instanz sitzt Ntaganda formal weiter in
       Untsuchungshaft. Die jetzt ausgesprochene Haftstrafe läuft ab Ntagandas
       Inhaftierung am 22. März 2013; gut sechseinhalb Jahre davon sind also schon
       abgesessen.
       
       Zu klären sein wird noch, ob Ntagandas Opfer eine Entschädigung einklagen:
       Der Gerichtshof hat 922 Personen als Opfer anerkannt, davon 97 ehemalige
       UPC-Kindersoldaten. Entschädigungen würden aus dem Opferfonds des
       Gerichtshof fließen, da Ntaganda selbst als mittellos eingestuft worden
       ist.
       
       7 Nov 2019
       
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 (DIR) Dominic Johnson
       
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