# taz.de -- Prozess in Plauen: Lebenslange Haft für den Brandstifter
       
       > Ein Mann, der ein Plauener Wohnhaus anzündete, wurde wegen Mordes
       > verurteilt. Ob er Kontakte im Nazi-Milieu hat, konnte nicht geklärt
       > werden.
       
 (IMG) Bild: Brand in der Plauener Dürerstraße im Februar 2018
       
       Berlin taz | Weil er in einer Plauener Dachgeschosswohnung ein Feuer gelegt
       und so zwei seiner Freunde getötet hat, ist ein 27-Jähriger am Mittwoch
       wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau sah es als erwiesen
       an, dass der Angeklagte am 5. Februar in einer Dachgeschosswohnung
       vorsätzlich ein Stück Stoff anzündete und die Wohnung an zwei verschiedenen
       Stellen in Brand setze.
       
       Eine 22-Jährige und ein 25-Jähriger – beide Freunde des Angeklagten aus dem
       Drogenmilieu – starben an einer Kohlenmonoxidvergiftung. Ein weiterer Mann
       erlitt schwere Verbrennungen, eine Frau wurde leicht verletzt. Zudem
       mussten rund 15 Bewohner des Mehrfamilienhauses in Sicherheit gebracht
       werden, unter ihnen viele Roma.
       
       Die genauen Hintergründe der Tat blieben auch nach zehn Verhandlungstagen
       größtenteils im Dunkeln. Vermutlich sei es aus Enttäuschung und Verärgerung
       zu der Brandstiftung gekommen, weil der beste Freund dem 27-Jährigen nicht
       genügend Aufmerksamkeit geschenkt habe, sagte der Vorsitzende Richter Klaus
       Hartmann in seiner Urteilsbegründung. Der zuletzt in Dresden lebende
       Angeklagte konsumierte seit seiner Jugend Alkohol und Drogen und wurde früh
       straffällig.
       
       Das Gericht ordnete die Unterbringung des Angeklagten in einer
       Entziehungsanstalt an, weil er alkohol- und rauschgiftabhängig sei und im
       berauschten Zustand zu erheblichen rechtswidrigen Taten neige.
       
       ## „Lasst die brennen!“
       
       Die Zusammenhänge zu einem weiteren Brand in Plauen waren vor Gericht nicht
       geklärt worden, ebenso wenig wie mögliche Verbindungen des Angeklagten ins
       Nazimilieu ([1][die taz berichtete]). In beiden Brandhäusern lebten viele
       Roma. Bei dem ersten Brand in Plauen hatten mehrere Neonazis die Feuerwehr
       beim Löschen behindert. „Lasst die brennen!“, rief einer. Und: „Sieg Heil!“
       
       Die Ermittlungen zum ersten Brand waren eingestellt worden. Die
       Staatsanwaltschaft hielt die Verbindungen zwischen den beiden Bränden für
       Zufall.
       
       Das Gericht folgte mit seinem Urteilsspruch dem Antrag der Anklage, der
       Verteidiger hatte hingegen einen Freispruch gefordert. Entweder habe sein
       Mandant im Drogenwahn gehandelt oder sei zu einem „falschen Geständnis“
       verleitet worden, das damit nicht verwertbar sei, sagte Rechtsanwalt
       Andreas Boine in seinem Schlussvortrag. Er hatte den ermittelnden
       Polizisten schwere Versäumnisse vorgeworfen.
       
       ## Fehler bei der Vernehmung
       
       Es sei nicht zu beschönigen, dass bei der Vernehmung des Mannes Fehler
       gemacht wurden, räumte der Richter ein. Dennoch halte das Gericht das
       Geständnis für verwertbar. Es war außerdem nicht die einzige Grundlage für
       die Überführung des Angeklagten. Dieser habe sich unter anderem in der Nähe
       des Tatortes aufgehalten, verfügte über Täterwissen, habe sich neue
       Kleidung besorgt und die laut einer Zeugin nach Rauch riechenden Kleidung
       versteckt. „Das sind weitere belastende Indizien.“
       
       Zudem habe der Beschuldigte an zwei Geldautomaten sein gesamtes verfügbares
       Geld abgehoben, um damit vermutlich seine Flucht zu finanzieren.
       Anschließend fuhr er mit dem Zug nach Pirna, wo er sich bei der dortigen
       Polizeidienststelle nach dem Brand in Plauen erkundigte und nach
       Verdächtigen fragte. Dies alles spreche gegen eine Tat im Drogenwahn.
       Darüber hinaus sei die Wohnung von innen abgeschlossen gewesen, ein
       alternativer Täter von außen daher nicht plausibel.
       
       Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verteidiger kündigte an, beim
       Bundesgerichtshof in Revision gehen zu wollen. (mit dpa)
       
       28 Nov 2018
       
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