# taz.de -- Opposition in Russland: Justiz-Farce geht weiter
       
       > Der Menschenrechtler Juri Dmitrijew steht ab Montag wieder vor Gericht.
       > Der Historiker wird der Herstellung von Kinderpornografie beschuldigt.
       
 (IMG) Bild: Anstecker mit der Aufschrift: Freiheit für Juri Dmitrijew
       
       Moskau taz | Drei Jahre sitzt [1][Juri Dmitrijew] im karelischen
       Petrosawodsk bereits in Untersuchungshaft. Dem russischen Historiker und
       Leiter des [2][Memorial]-Büros, das sich der Aufarbeitung des Terrors in
       der Stalinzeit im Norden Russlands verschrieb, wird seit Ende 2016 wegen
       des Verdachts der Herstellung von Kinderpornografie in Haft gehalten. Am
       heutigen Montag wird der Prozess, der politisch motiviert ist, in
       Petrosawodsk fortgesetzt.
       
       Dmitrijew ist ein penibler Wissenschaftler. Seit mehr als 30 Jahren spürt
       er den Opfern der Stalinzeit nach. Dabei entdeckte er Sandarmoch, ein
       Waldstück im Hohen Norden, wo zwischen 1937 und 1938 an die 10.000 Menschen
       erschossen und verscharrt wurden.
       
       Darunter waren viele Ausländer, Polen, Finnen und Ukrainer. 1997 weihte
       Dmitrijew dort eine Gedenkstätte ein.
       
       Im April 2018 wurde der Historiker vom Stadtgericht in Petrosawodsk bereits
       einmal freigesprochen. Für Russland ein höchst ungewöhnlicher Fall, da ein
       Verdächtiger in 99 Prozent der Fälle damit rechnen muss, auch verurteilt zu
       werden. Der Staat kann sich schlicht nicht irren, so die Annahme.
       
       ## Unerlaubter Waffenbesitz
       
       So wurde der ungewöhnliche Freispruch im Juni vom obersten Gericht der
       Republik auch wieder aufgehoben und ein neues Verfahren eröffnet. Die
       Pornografieanklage stützte sich auf Fotos, die Dmitrijew im Laufe mehrerer
       Jahre von der Pflegetochter angefertigt hatte. Zwischen sieben und vier
       Jahren waren die Aufnahmen alt. Sie sollten den Gesundheitszustand des
       Mädchens vor dem Jugendamt dokumentieren.
       
       Es kränkelte und war schwächlich, als es zu ihm kam. Dmitrijew wuchs selbst
       als Heimkind auf. Als weiteren Anklagepunkt führte das Gericht unerlaubten
       Waffenbesitz an. Es fand sich ein abgesägtes, aber funktionsuntüchtiges
       Gewehr in der Wohnung, das Dmitrijew Jugendlichen abgenommen hatte.
       
       Im ersten Prozess erstellte eine Expertengruppe vom „Zentrum für
       soziokulturelle Analysen“ das Gutachten. Doch gehörten der Gruppe weder
       Kinderpsychologen noch Sexualwissenschaftler an. Von der Verteidigung
       bestellte Experten nannten die Untersuchungen unseriös. Ein zweites
       Gutachten im Auftrag des Gerichts kam zu dem Schluss, es handele sich nicht
       um kinderpornografische Fotos.
       
       Das „Zentrum“ war schon zuvor durch Gefälligkeitsgutachten in politisch
       motivierten Verfahren aufgefallen. Im Falle der Punkband Pussy Riot etwa
       oder in einem Prozess gegen Zeugen Jehovas, wo es um die Verletzung der
       Gefühle von Gläubigen ging.
       
       ## Prozess als Auftragsarbeit
       
       Im zweiten Verfahren kehrt das oberste Gericht nun zu den Aussagen des
       „Zentrums“ zurück und erweitert die Anklage um „sexuellen Missbrauch ohne
       Gewaltanwendung an einem Kind unter 16 Jahren“.
       
       Sollte Dmitrijew verurteilt werden, drohen ihm mindestens 20 Jahre
       Lagerhaft. Angeblich fürchtet er weniger die Haft als die Behandlung von
       anderen Gefangenen. Vermeintliche Sexualstraftäter sind für sie der
       Abschaum unter den Mitinhaftierten.
       
       Dass es sich bei dem Prozess um eine Auftragsarbeit handelt, wird seit der
       ersten Verhandlung vermutet. So waren die Fotos der Tochter lediglich auf
       Dmitrijews Computer gespeichert. Er war damals aus fadenscheinigen Gründen
       von den Behörden einbestellt worden. Ein Eindringling lud währenddessen die
       Fotos herunter, die dann gegen ihn verwendet wurden.
       
       Nach dem ersten Freispruch wurde der Kontakt zur Pflegetochter unterbunden.
       Weder Dmitrijew, Freunde noch Familienangehörige konnten mit ihr sprechen.
       Sie soll bei der Großmutter untergekommen sein.
       
       ## Keine Beförderung
       
       Die Justiz rollte den Prozess noch einmal auf. Interviews mit der
       Pflegetochter sollen nun Auffälligkeiten und Missbrauch belegen, obwohl
       zwei Jahre Ermittlungen bereits zu einem Freispruch geführt hatten.
       
       Auffällig ist: Die Richterin, die Dmitrijew freigesprochen hatte, wurde
       seither nicht mehr wie erwartet auf einen Posten am obersten Gericht der
       Republik Karelien befördert. Auch die Staatsanwältin schied nach dem
       Freispruch aus dem Dienst aus und wechselte in die Privatwirtschaft. Beide
       wurden für die weitere Fallbehandlung aus dem Verkehr gezogen.
       
       Aufarbeitung der Stalinzeit war nie ein besonderes Anliegen des offiziellen
       Moskau. Inzwischen macht der Kreml keinen Hehl mehr aus der Ablehnung der
       NGO Memorial, die als „ausländischer Agent“ gelistet ist und landesweit mit
       harten Geldstrafen überzogen wird.
       
       Stalin als Bezugspunkt staatlichen Selbstverständnisses hat unter der Ägide
       von Präsident Wladimir Putin an Bedeutung zugenommen. Gedenken an Opfer
       auch anderer Nationen passt nicht zum Diskurs russischer Besonderheit.
       
       Die Russische Militärhistorische Gesellschaft führte kürzlich auch
       Grabungen in Sandarmoch durch. „Sterbliche Überreste von Häftlingen
       finnischer Konzentrationslager“, die zwischen 1941 und 1944 ums Leben
       kamen, will sie entdeckt haben. Der Nachweis dürfte wissenschaftlichen
       Kriterien nicht standhalten.
       
       10 Feb 2020
       
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