# taz.de -- Neues Prostitutionsgesetz in Frankreich: Geldstrafe für Freier
       
       > Sexarbeit soll nicht mehr bestraft werden. Dennoch befürchten Kritiker,
       > dass eine Verdrängung in den Untergrund droht.
       
 (IMG) Bild: Sexarbeiterinnen protestieren am Mittwoch gegen das Gesetz
       
       Paris afp | Freiern droht in Frankreich beim Besuch von Prostituierten
       künftig eine Geldstrafe von 1.500 Euro. Die französische
       Nationalversammlung verabschiedete am Mittwoch in letzter Lesung ein neues
       Gesetz zur Bekämpfung der Prostitution, dessen zentrale Maßnahme die
       Strafandrohung für Freier ist. Nach rund zweieinhalbjähriger Debatte ist
       Frankreich damit das fünfte europäische Land, welches das Aufsuchen von
       Prostituierten unter Strafe stellt.
       
       Das neue Gesetz sieht im Wiederholungsfall Geldstrafen von bis zu 3.750
       Euro für Freier vor. Im Gegenzug müssen Prostituierte nicht mehr
       befürchten, wegen des Anwerbens von Freiern verurteilt zu werden – der
       Straftatbestand wird gestrichen. Das neue Gesetz sieht auch Hilfen für
       Prostituierte vor, die dem Gewerbe entkommen wollen.
       
       Die regierenden Sozialisten hatten den Gesetzestext schon Ende 2013 ins
       Parlament eingebracht. Es entstand aber ein langes Hin und Her zwischen der
       Nationalversammlung und dem von der konservativen Opposition kontrollierten
       Senat: Während die Abgeordneten Freier unter Strafe stellen und Strafen für
       Prostituierte abschaffen wollten, wollten die Senatoren das Gegenteil.
       Letztlich hat die Nationalversammlung aber im Gesetzgebungsprozess das
       letzte Wort und kann den Senat überstimmen.
       
       Vorbild für die neue Regelung ist Schweden, das Freier seit 1999 bestraft.
       Ähnliche Vorgaben wurden in der Folge in Norwegen, Island und
       Großbritannien eingeführt.
       
       ## Sinkende Umsätze
       
       Mit den Strafen soll die Prostitution bekämpft werden, indem Freier
       abgeschreckt werden. „Es soll nicht mehr als normal angesehen werden, den
       Körper einer Frau zu kaufen“, sagte die sozialistische Abgeordnete Maud
       Olivier. Prostituierte seien „Opfer“ und nicht „Täter“.
       
       Die Maßnahme ist aber umstritten. Kritiker auch aus den Reihen von
       Hilfsorganisationen argumentieren, Prostituierte würden gezwungen, noch
       mehr im Verborgenen zu arbeiten – was sie angreifbarer mache. Viele
       Prostituierte beteuern zudem, sie würden der Arbeit freiwillig nachgehen,
       ihnen drohen nun Umsatzeinbußen.
       
       In Frankreich gibt es Schätzungen zufolge zwischen 30.000 und 40.000
       Prostituierte, etwa 80 Prozent von ihnen kommen aus dem Ausland. Viele von
       ihnen sind Opfer von Zuhälter- und Menschenhändlerringen. Freudenhäuser
       wurden in Frankreich bereits nach dem Zweiten Weltkrieg verboten.
       
       Die Abstimmung in der Nationalversammlung erfolgte am selben Tag, an dem in
       Deutschland die Bundesregierung das Gesetz zur strafrechtlichen Verfolgung
       von Zwangsprostitution auf den Weg brachte. Die vom Kabinett gebilligte
       Neuregelung sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren für Freier vor,
       die die Situation von Zwangsprostituierten ausnutzen. Mit einem weiteren
       Gesetz wird der Menschenhandel wegen Prostitution und anderer Zwecke
       bestraft.
       
       7 Apr 2016
       
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