# taz.de -- Linkes Hausprojekt in Berlin: Liebig 34 droht nächste Räumung
       
       > Das Landgericht bestätigt sein Räumungsurteil gegen das Haus in
       > Friedrichshain. Der Stadt steht die nächste polizeiliche Räumungsaktion
       > bevor.
       
 (IMG) Bild: Hausfassade der Liebig 34
       
       Berlin taz | Die Tage des queerfeministischen Hausprojekts Liebig 34 sind
       gezählt. Am Mittwoch wies das Berliner Landgericht den Einspruch gegen das
       Anfang [1][Juni ergangene Räumungsurteil] zurück. Demnach sind die
       Bewohner*innen dazu verpflichtet, die Räume an die Eigentümerin
       zurückzugeben sowie 20.000 Euro angefallene Kosten des Klägers zu zahlen.
       Eine polizeiliche Räumung des Hauses an der Ecke Rigaer Straße ist damit
       wohl nicht mehr abzuwenden.
       
       Sechs Männer – drei Richter, zwei Eigentümeranwälte und der Anwalt der
       Liebig 34 – verhandelten im Saal des Landgerichts in Moabit über das Anfang
       der 1990er Jahre besetze Haus, das ausschließlich von Personen bewohnt
       wird, die sich nicht als Männer definieren. Die Bewohner*innen hatten 2008
       einen zehnjährigen Pachtvertrag erhalten, der zum Jahresende 2018
       ausgelaufen ist. An einen freiwilligen Auszug aus dem Symbolprojekt der
       radikalen Linken war gleichwohl nicht zu denken.
       
       Liebig 34-Anwalt Moritz Heusinger hatte argumentiert, dass seine
       Mandant*innen laut dem auf den „Wohnzweck“ abzielenden Pachtvertrag nicht
       als Gewerbemieter*innen sondern als Mieter*innen, angesehen werden müssten
       und demnach den Schutzbedingungen des Wohnraummietrechts unterlägen.
       Wichtig sei, so Heusinger, nicht die Überschrift eines zeitlich befristeten
       Pachtvertrages, sondern der Inhalt, laut dem zwei Parteien einen Vertrag zu
       Wohnzwecken geschlossen hätten.
       
       Das Gericht schloss sich dieser Sichtweise nicht an, auch mit dem Hinweis,
       dass im Haus teilweise auch eine Gewerbenutzung stattfinde. Auch Heusingers
       Folgeargument, dass nämlich beim Ausscheiden eines gewerblichen Mieters der
       Mietvertrag auf den Eigentümer übergehen müsste und damit weiterhin Bestand
       hätte, verfing nicht.
       
       ## Besitzerwechsel überzeugt nicht
       
       Die Liebig 34 selbst hatte argumentiert, dass der ergangene Räumungstitel
       gegen den Bewohner*innenverein Raduga e.V. nicht den richtigen treffe.
       Raduga sei nicht mehr im Besitz der Räume, sondern habe das Haus bereits
       2018 an den Verein Miteinander e.V. untervermietet. Auch dies überzeugte
       die Kammer nicht. Stattdessen müsste der beklagte Verein dafür sorgen,
       wieder in den Besitz der Räume zu kommen.
       
       Heusinger kündigte an, die Frage höchstrichterlich entscheiden zu lassen
       und vor das Kammergericht ziehen zu wollen. Nichtsdestotrotz ist das Urteil
       ab sofort vollstreckbar. Dafür müsse der Eigentümer, der Berliner
       Immobilienspekulant Gijora Padovicz beziehungsweise seine Siganadia
       Grundbesitz GmbH & Co., eine Sicherheitsleistung von 60.000 Euro erbringen.
       Nach der Räumung der Neuköllner Kiezkneipe [2][Syndikat] steht der Stadt
       damit der Verlust des nächsten alternativen Ortes bevor.
       
       26 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Erik Peter
       
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