# taz.de -- Hamburger AfDler verliert vor Gericht: Rederecht gilt nicht unbegrenzt
       
       > Die Ordnungsrufe gegen rassistische Äußerungen eines Hamburger
       > AfD-Abgeordneten waren rechtmäßig. So entschied am Freitag das
       > Landesverfassungsgericht.
       
 (IMG) Bild: Hatte vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht keinen Erfolg: Krzysztof Walczak (AfD)
       
       Hamburg taz | Die Ordnungsrufe, die der Hamburger AfD-Politiker Krzysztof
       Walczak in einer Bürgerschaftssitzung im März 2023 erhalten hatte, waren
       rechtmäßig. So lautet die Entscheidung des Hamburgischen
       Verfassungsgerichts, die am Freitagvormittag verkündet wurde. Der
       AfD-Politiker hatte vor dem höchsten Gericht des Landes gegen das
       Bürgerschaftspräsidium um Carola Veit (SPD) und André Trepoll (CDU)
       geklagt.
       
       Letzterer erteilte dem Politiker in einer Sitzung im März 2023 zwei
       Ordnungsrufe, nachdem der AfD-Politiker während einer polemischen Rede
       pauschalisierende Aussagen über Geflüchtete traf und [1][die
       Migrationspolitik der CDU für antisemitische Übergriffe verantwortlich
       machte.] Das Verfassungsgericht musste darüber entscheiden, ob Trepoll sich
       mit den Ordnungsrufen innerhalb seines Entscheidungsspielraums bewegte.
       
       Die mündliche Verhandlung zu dem Fall fand am Anfang Januar diesen Jahres
       statt. Knapp einen Monat später folgt nun das Urteil und die klare Antwort
       der Richter:innen um die Vorsitzende Richterin Birgit Voßkühler: Die
       Ordnungsrufe waren verfassungsgemäß. Sie verletzen den AfD-Politiker nicht
       in seinem Rederecht als Abgeordneter, befand das Gericht.
       
       Die Einschätzung Trepolls, dass die Aussagen des AfDlers keine sachliche
       Auseinandersetzung darstellten, sondern maßgeblich auf eine „bloße
       Herabwertung und Provokation“ zielten, sei nachvollziehbar, so das Gericht.
       Ein [2][Verstoß gegen das Neutralitätsgebot], wie von Walczak vorgeworfen,
       liege nicht vor.
       
       ## Polemische Äußerung als sachliche Kritik verkauft
       
       Es ist nicht das erste Mal, dass AfD-Politiker:innen anderen Parteien vor
       Gericht mangelnde Neutralität vorwerfen und versuchen, Herabwürdigungen und
       polemische Äußerungen als sachliche politische Kritik zu verkaufen.
       
       Erst kürzlich verlor die AfD in Hannover [3][eine Klage vor dem
       Verwaltungsgericht], nachdem Politiker:innen nach rassistischen
       Äußerungen in einer Ratssitzung den Raum verließen. Im Mai 2024 klagte die
       Partei ebenfalls vor dem Hamburger Verfassungsgericht gegen Andy Grote
       (SPD) wegen einem angeblichen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot des
       Innensenators. Auch in anderen Bundesländern werden immer wieder solche
       Verfahren geführt.
       
       Laut Karsten Nowrot, Professor für Öffentliches Recht an der Universität
       Hamburg, haben Klagen dieser Art zugenommen, seit die in Teilen gesichert
       rechtsextreme Partei in den Parlamenten sitzt. „Diese Verfahren sind eine
       PR-Sache.“
       
       Die Chancen, dass die AfD vor Gericht gewinnt, sei nicht groß, aber größer
       als Null, so der Rechtswissenschaftler. „Wenn man verliert, wird das
       seitens der Partei natürlich gar nicht erwähnt, auch wenn die verlorenen
       Fälle einen Großteil der Klagen ausmachen. Der Prozess wird erst groß
       gemacht, wenn dann doch einmal gewonnen wird“, erklärt Nowrot die Strategie
       hinter den Verfahren.
       
       Das sieht auch Kai-Uwe Schnapp so. Die Partei versuche kommunikatives
       Kapital aus den Verfahren zu schlagen, so der Politikwissenschaftler.
       
       7 Feb 2025
       
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 (DIR) Marie Dürr
       
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