# taz.de -- Haftbefehl gegen Sudans Präsidenten: Der Schlächter von Darfur
       
       > Nach dem Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs gegen Sudans
       > Präsidenten al-Bashir werden Hilfsorganisationen ausgewiesen. China
       > fordert, den Haftbefehl zurückzunehmen.
       
 (IMG) Bild: Verdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit: Präsident al-Baschir
       
       BERLIN taz/ap/dpa Omar Hassan al-Bashir soll vor Gericht. Der
       Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) hat am Mittwoch
       Haftbefehl gegen Sudans Präsidenten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen
       gegen die Menschlichkeit in der westsudanesischen Region Darfur
       ausgestellt. Er gab damit in weiten Teilen einem Antrag des Chefanklägers
       Luis Moreno-Ocampo vom vergangenen Juli statt. Mit einer wichtigen
       Ausnahme: Der Anklagepunkt des Völkermordes wird fallengelassen.
       
       Es gebe keine ausreichenden Beweise dafür, dass Sudans Regierung bei ihrem
       Krieg gegen Rebellen in Darfur eine "spezifische Intention zur kompletten
       und teilweisen Zerstörung der Volksgruppen der Fur, Massalit und Zaghawa"
       gehegt habe, so Gerichtssprecherin Laurence Blairon bei der Verlesung des
       Beschlusses der Ersten Strafkammer. Dieser Vorwurf, der die juristische
       Definition von Völkermord darstellt, war aber das zentrale Element der
       Anklageschrift Moreno-Ocampos vom 14. Juli 2008 gewesen.
       
       Von zehn Anklagepunkten hält das Gericht jetzt noch sieben aufrecht - aber
       die haben es in sich: Mord, Auslöschung, Zwangsumsiedlung, Folter,
       Vergewaltigung, Angriffe auf die Zivilbevölkerung und Plünderung. Bashir
       werde beschuldigt, "Angriffe gegen einen erheblichen Teil der
       Zivilbevölkerung von Sudan bewusst angeführt zu haben", heißt es. Und, für
       ein mögliches Verfahren vermutlich am wichtigsten: "Er kontrollierte alle
       Zweige des Staatsapparates im Sudan." Damit widersprechen die Richter
       Mutmaßungen, wonach Kriegsverbrechen womöglich von unabhängig agierenden
       Sicherheitskräften oder Milizen begangen wurden. Bashir, so nun Den Haag,
       sei "als indirekter Täter strafrechtlich verantwortlich". Auch sein Status
       als Präsident gewähre ihm keine Immunität.
       
       Der Haftbefehl hat international ein geteiltes Echo gefunden. Die
       Entscheidung des IStGH wurde nicht nur im Sudan verurteilt. Auch China,
       dass zwei Drittel der sudanesischen Ölexporte kauft, forderte, den
       Strafbefehl wieder zurückzunehmen. Er helfe nicht bei der Stabilisierung
       der Krisenregion Darfur, hieß es in Peking.
       
       Südafrika hat den Haftbefehl gegen Sudans Präsidenten Omar al-Baschir wegen
       Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit "bedauert". In
       einer Erklärung betonte Außenministerin Nkosazana Dlamini-Zuma am
       Donnerstag: "Südafrika stimmt vor dem Hintergrund der Entscheidung des
       IStGH mit der ursprünglichen Reaktion der Afrikanischen Union (AU) überein,
       dass die Entscheidung bedauerlich ist, weil sie den aktuellen
       Friedensprozess im Sudan negativ beeinflussen wird." Ihre Regierung habe
       die AU-Haltung unterstützt, die eine einjährige Verschiebung der
       Ermittlungen empfohlen habe.
       
       Nach Bekanntwerden des Haftbefehls verfügte der Sudan die Ausweisung von
       mindestens zehn Hilfsorganisationen aus Teilen des Landes. Das teilten die
       Vereinten Nationen am Mittwoch in New York mit.
       
       Mit dem Haftbefehl gegen Bashir betritt der Internationale Strafgerichtshof
       juristisches Neuland. Bisher ist er nur gegen solche Personen vorgegangen,
       die auch schon von der eigenen Regierung der ihnen zu Last gelegten
       Verbrechen verantwortlich gemacht wurden und deren Regierungen den
       Gerichtshof anerkennen.
       
       Über eigene Zwangsmittel zur Vollstreckung von Haftbefehlen verfügt der
       Strafgerichtshof nicht. Die Möglichkeit, dass beispielsweise Darfurs
       Rebellen oder die UN-Blauhelme im Sudan jetzt Bashir festnehmen, wies der
       Gerichtshof indirekt zurück: "Nur Staaten haben die Macht und die Befugnis,
       Verdächtige festzunehmen und zu übergeben." Das wird aber wohl niemand tun.
       Keine Regierung rief zur Vollstreckung des Haftbefehls auf.
       
       So kann Den Haag als nächstes höchstens die Nichtkooperation Khartums
       feststellen und darüber dem UN-Sicherheitsrat Bericht erstatten; dieser
       muss dann über mögliche Zwangsmaßnahmen entscheiden. Da die
       Darfur-Ermittlungen nur durch ein Votum des UN-Sicherheitsrates überhaupt
       erst möglich wurden, hat der Sicherheitsrat aber auch die Kompetenz, das
       Verfahren zu suspendieren. Nicht vor Gericht in Den Haag, sondern bei der
       UN-Zentrale in New York wird nun also die Aufarbeitung des Krieges in
       Darfur fortgesetzt.
       
       4 Mar 2009
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Dominic Johnson
       
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