# taz.de -- Gesetz zum Freiheitsentzug Jugendlicher: Als Kind ans Bett gefesselt
       
       > Kinder in Heimen und Kliniken zu fixieren, soll nur noch erlaubt sein,
       > wenn ein Richter zustimmt. Experten fürchten, dass diese Praxis einreißt.
       
 (IMG) Bild: Krankenhausbett mit Fixierband: Mit Genehmigung könnte hier ein Kind liegen
       
       Hamburg taz | Die große Koalition will etwas für den Kinderschutz tun. Am
       Donnertag soll der Bundestag dazu ein neues Gesetz verabschieden, in erster
       Lesung und ohne Debatte. Wenn sich ein Kind im Krankenhaus oder Heim
       aufhält und ihm durch „mechanische Vorrichtungen“ oder auf andere Weise die
       Freiheit entzogen wird, dann soll dies künftig nur noch auf Antrag der
       Eltern und mit Zustimmung eines Familiengerichts geschehen.
       
       Damit sei „das Festhalten, Fixierungen, Sedierungen, der Einsatz von
       Therapietischen, Bettgittern, Gurten, Schutzanzügen, der Einschluss in
       Time-Out-Räumen“ gemeint, heißt es im Entwurf aus dem Jusitzministerium von
       Heiko Maas (SPD).
       
       Die Maßnahme soll für höchstens sechs Monate erlaubt sein, bevor sie wieder
       überprüft wird. Die Genehmigungpflicht gilt sowohl für Kinder in
       geschlossenen als auch in offenen Einrichtungen, und das Kind soll einen
       „Verfahrensbeistand“ haben. Statt eines Gutachtens vor Gericht reicht ein
       „ärztliches Zeugnis“ aus. Der Richter soll die Maßnahme aber nur ablehnen,
       wenn sie „nicht dem Kindeswohl entspricht“. Ob diese Maßnahmen zum Einsatz
       kämen, sei von „Erziehungskonzepten“ abhängig.
       
       Den Anstoß für das Gesetz habe eine Untersuchung über drei Behindertenheime
       in Bayern gegeben, sagt CDU-Familienpolitiker Marcus Weinberg. Das Gesetz
       soll auch die Eltern entlasten. Denn Heime der Jugendhilfe oder der
       Behindertenhilfe würden „schwierige“ Kinder zum Teil ablehnen, wenn Eltern
       nicht in freiheitsentziehende Maßnahmen einwilligten.
       
       Die sähen sich so dem „Zwang zur Unterschrift“ ausgesetzt. Auch würden
       Kinder mit geistiger oder seelischer Behinderung in gut gemeinter Absicht
       oder aus Personalmangel Maßnahmen ausgesetzt, deren freiheitsentziehender
       Charakter den Handelnden nicht immer bewusst sei. „Wir wollen für die
       Kinder mehr Sicherheit schaffen“, so Weinberg.
       
       ## Zwang zur Unterschrift
       
       Wird Erwachsenen in der Psychiatrie die Freiheit entzogen, muss dies ein
       Gericht genehmigen. Bei Kindern reichte bislang die Zustimmung der Eltern,
       entschied der Bundesgerichtshof 2013 im Fall eines autistischen Jungen. Die
       Grünen im Bundestag stellten deshalb jüngst den Antrag, Kinder hier
       Erwachsenen gleichzustellen. Auch die Fachverbände der Kinder- und
       Jugendpsychiater forderten ihrerseits „Rechtssicherheit“ im Umgang mit
       psychisch kranken Kindern.
       
       Die Ärzte hatten Gelegenheit, ihren Standpunkt im Justizministerium
       vorzutragen. Vertreter der Kinder- und Jugendhilfe wurden dagegen nicht
       angehört, sie zeigen sich über den Gesetzentwurf überrascht.
       
       „Es gab keine Fachdebatte“, klagt der frühere Abteilungsleiter der
       Jugendhilfe in Hamburg, Wolfgang Hammer. Er lehnt die Änderung ab. „Was
       hier als Kinderschutz gedacht ist, wird zum Einfallstor für Freiheitsentzug
       als pädagogischem Mittel, wo immer Eltern und Einrichtungen sich
       überfordert sehen.“ Hamburg habe gute Erfahrungen mit einer
       „Koordinierungsstelle“ für „schwierige Fälle“ gemacht. Diese zeigten, dass
       es Alternativen zu geschlossenen Heimen gebe.
       
       Friedhelm Peters vom Vorstand der Internationalen Gesellschaft für
       erzieherische Hilfen (IGfH) in Frankfurt befürchtet, dass hier „eine höchst
       problematische Praxis legitimiert wird“. Time-Out-Räume in Heimen seien
       umstritten, sagt der Soziologe. „Und Fixierungen mit Gurten auf einer Liege
       sind ein No-Go in der Jugendhilfe.“
       
       Selbst der Bundesrat moniert, dem Gesetz fehle „die kinderrechtliche
       Betrachtung. Das geht auf die Brandenburger Sozialministerin Diana Golze
       (Linke) zurück. Die Linke im Bundestag versucht nun, eine Anhörung im
       Rechtsausschuss durchzusetzen. Er bestehe die Gefahr, dass „dubiose Praxen
       per Gerichtsbeschluss legalisiert werden“, sagt Familienpolitiker Jörn
       Wunderlich. Man müsse die Konsequenzen „gründlichst analysieren“.
       
       8 Mar 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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