# taz.de -- Kritik an Gesetzentwurf zu Fesselung: Der Jugendhilfe-Bumerang
       
       > Hamburger Professoren wollen ein Bundesgesetz stoppen, das körperliche
       > Zwangsmaßnahmen in Heimen legalisiert. Eigentlich ist es dafür aber fast
       > schon zu spät.
       
 (IMG) Bild: Könnte in der Jugendhilfe künftig häufiger geschehen: Fesselung
       
       hamburg taz | So gut wie verabschiedet ist eine Änderung des Bürgerlichen
       Gesetzbuches (BGB), die erstmals Fesselungen und andere Zwangsmaßnahmen bei
       Kindern und Jugendlichen regelt. Nun gibt es den aus Hamburg initiierten
       Appell [1][„Kein Fesseln auf Antrag in der Kinder- und Jugendhilfe!“], der
       das Gesetz in dieser Form stoppen soll. „Wir sehen zwar die gute Absicht“,
       sagt Professor Michael Lindenberg von der Evangelischen Hochschule für
       Sozialarbeit, „aber wir befürchten, dass dieses Gesetz eine sehr
       problematische Praxis in Heimen legitimiert.“
       
       Weitgehend unbeachtet, ohne Debatte wurde im Bundestag am 9. März eine
       Ergänzung des Paragrafen 1631 b BGB in erster Lesung verabschiedet. Demnach
       soll künftig die Genehmigung eines Richters nötig sein, wenn einem Kind in
       einem Krankenhaus oder Heim auf Antrag der Eltern „durch mechanische
       Vorrichtungen, Medikamente oder auf andere Weise“ die Freiheit entzogen
       werden soll.
       
       ## Das Gesetz soll Freiheitsentzug eindämmen
       
       Das Bundesjustizministerium hatte im Vorweg Experten der Psychiatrie
       angehört, wo solche Praktiken in medizinischen Ausnahmefällen angewandt
       werden. Diese hatten hier eine Regelungslücke beklagt. Denn Eltern würden
       zum Beispiel auch in der Behindertenhilfe oft unter Druck gesetzt, ihre
       Zustimmung zu solchen Maßnahmen zu geben, hieß es. Durch die Einschaltung
       des Gerichts erhofft sich die Bundesregierung nun eine Eindämmung solcher
       Praktiken.
       
       Nur an der Kinder- und Jugendhilfe, deren Dachverbände auch zur
       Stellungnahme aufgefordert wurden, ging die Sache offenbar vorbei.
       Lindenberg und sein Kollege Tillmann Lutz wurden erst durch [2][einen
       Bericht der taz] aufmerksam. Beide arbeiten im „Aktionsbündnis gegen
       geschlossene Unterbringung“ mit und erstellten in dessen Auftrag eine
       kritische Stellungnahme, die in Windeseile 150 Unterstützer fand – darunter
       allein 50 Professoren aus der ganzen Republik und ehemalige Heimkinder.
       
       ## Befürchtung: Mehr statt weniger Zwangsmaßnahmen
       
       „Die Begründungen der Entwürfe lesen sich zunächst vernünftig“, heißt es in
       dem Text. So werde zwar das Problem aufgegriffen, dass es bei Kindern,
       anders als bei Erwachsenen, bisher keine richterliche Genehmigungspflicht
       gibt, doch durch die rechtliche Regulierung würden solche Maßnahmen „nicht
       begrenzt, sondern legitimiert“ und auf diese Weise „aus dem Souterrain der
       Jugendhilfe in die gute Stube der Pädagogik gehoben. Aus einer verschämten
       Praxis wird eine offene Praxis.“
       
       Weiter heißt es: Dass freiheitsentziehende Maßnahmen in der Jugendhilfe
       menschenrechtsverletzende Praktiken seien, hätten nicht nur die „schwarze
       Pädagogik“ der 1950er- und 60er-Jahre, sondern auch die jüngeren
       Heim-Skandale erwiesen. Dazu zählten „das schmerzhafte und langandauernde
       Festhalten von jungen Menschen durch mehrere Personen mit entsprechenden
       Griffen und die Fixierung auf Liegen“. Solche Maßnahmen führten zu
       Traumatisierungen und könnten kaum von außen kontrolliert werden. Daran
       werde auch ein Richtervorbehalt „nichts ändern“.
       
       Zu den Unterzeichnern gehören auch zwölf Institutionen, darunter die
       Internationale Gesellschaft für erzieherische Hilfen, der größte
       Fachverband für Erziehungshilfe. Sie kritisieren, dass just die
       sozialpädagogisch orientierte Jugendhilfe, die „auf solche Maßnahmen
       ohnehin verzichtet und alternative Praxen anbieten kann“, nicht angehört
       wurde. „Es gab keine länderübergreifende, interdisziplinäre Fachdebatte.“
       Als Vertreter der Forschung fordern sie ein „klares und umfassendes Verbot“
       von Fesselungen in der Jugendhilfe.
       
       Wie berichtet, sieht auch die Linke im Bundestag Diskussionsbedarf. Der
       Abgeordnete Jörn Wunderlich wollte sich für eine Anhörung im
       Rechtsausschuss stark machen. „Es wird nun am 27. April im Ausschuss ein
       erweitertes Berichterstattergespräch geben“, sagt Wunderlich zur taz. Dort
       werden auch Sachverständige gehört, welche, stehe noch nicht fest. Danach
       könnte das Gesetz im Sommer verabschiedet werden. Michael Lindenberg hat
       seinen Appell nun an die Vorsitzende des Rechtsausschusses Renate Künast
       (Grüne) geschickt. „Ich hoffe“, sagt er, „das man unsere Sichtweise ernst
       nimmt.“ Denkbar ist auch, dass das Gesetz vor der Bundestagswahl im
       September nicht mehr fertig wird.
       
       6 Apr 2017
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.igfh.de/cms/sites/default/files/BGB%201631%20b%20-%20Stellungnahme_Unterschriften_04_04_2017.pdf
 (DIR) [2] /Archiv-Suche/!5387602&s=kutter+jugendhilfe/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Kaija Kutter
       
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