# taz.de -- Gescheiterte Pkw-Maut: Muss Ex-Minister Scheuer zahlen?
       
       > Verkehrsminister Volker Wissing würde seinen Vorgänger gerne für das
       > 243-Millionen-Euro-Debakel regresspflichtig machen. Gibt die Rechtslage
       > das her?
       
 (IMG) Bild: Andreas Scheuer (CSU) in der Aktuellen Stunde zum Scheitern der Maut 2019
       
       Freiburg taz | Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) lässt prüfen, ob die
       Bundesregierung von seinem Amtsvorgänger Andreas Scheuer (CSU) 243
       Millionen Euro verlangen kann – als Schadenersatz für das [1][von Scheuer
       verursachte Maut-Desaster]. Mit dem Gutachten hat Wissing jetzt eine
       Berliner Anwaltskanzlei beauftragt. Vermutlich wird die Prüfung ergeben,
       dass die Bundesregierung keine Ansprüche gegen Scheuer geltend machen kann.
       
       Dass Deutsche im Ausland Pkw-Maut zahlen müssen, während Ausländer in
       Deutschland kostenlos fahren, regt viele Autofahrer auf. Die CSU forderte
       deshalb eine Ausländer-Maut. 2015 beschloss die Große Koalition eine
       abgewandelte Fassung: Die Pkw-Maut wird für alle Autofahrer eingeführt,
       aber nur in Deutschland gemeldete Autofahrer bekommen eine finanzielle
       Kompensation.
       
       Ende 2018 schloss Scheuer als damaliger Verkehrsminister einen Vertrag mit
       dem ausgewählten Betreiberkonsortium aus den Firmen CTS Eventim und Kapsch.
       Doch im Juni 2019 erklärte der Europäische Gerichtshof auf Klage von
       Österreich das deutsche Gesetz für rechtswidrig, weil es Bürger:innen
       aus anderen EU-Staaten diskriminiere. Scheuer kündigte die Verträge mit den
       Maut-Betreibern daraufhin sofort, angeblich hätten diese schlecht
       gearbeitet.
       
       Das Konsortium verklagte daraufhin Deutschland auf 560 Millionen Euro
       Schadenersatz. Die Klage wurde in einem privaten Schiedsverfahren
       verhandelt. 2022 kam das Schiedsgericht zum Zwischenergebnis, dass die
       Vertragskündigung rechtswidrig war. 2023 einigte man sich auf einen
       reduzierten Schadenersatz von 243 Millionen Euro, die Deutschland an CTS
       Eventim und Kapsch zahlen muss.
       
       ## Wissings Doppelmission
       
       Verkehrsminister Volker Wissing will nun von der Berliner Kanzlei
       Müller-Wrede ergebnisoffen wissen, ob der Bund die 243 Millionen Euro von
       Ex-Minister Scheuer als Privatperson zurückverlangen kann. Auch wenn am
       Ende nichts dabei herauskommt, hat [2][Wissing die CSU damit öffentlich an
       den Pranger gestellt] und auch gezeigt, dass er nicht vorschnell aufgegeben
       hat. Die Kanzlei muss nun erstens prüfen, ob es eine Rechtsgrundlage für
       eine derartige Forderung gegenüber Scheuer gibt, und zweitens, ob im
       konkreten Fall die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
       
       Wenn Amtsträger Bürger:innen schädigen, haben diese einen
       Schadenersatzanspruch gegenüber dem (leistungsfähigeren) Staat. Das steht
       in Artikel 34 Grundgesetz. Danach kann sich der Staat das Geld aber von den
       Amtsträgern zurückholen, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig
       handelten.
       
       Da es um Eingriffe gegenüber den Amtsträgern geht, ist für einen solchen
       Regress ein Gesetz erforderlich. Eine gesetzliche Rechtsgrundlage besteht
       aber nur für Regresse gegenüber Beamten (Paragraf 75 Bundesbeamtengesetz).
       Dagegen gibt es im Bundesministergesetz keine Rechtsgrundlage für Regresse
       gegenüber Ministern. Diese sollen in ihrer Entschlussfreudigkeit nicht
       gehemmt werden.
       
       ## Vorsatz oder Fahrlässigkeit
       
       Es gibt zwar in der öffentlichen Debatte Versuche, doch noch eine
       Rechtsgrundlage zu finden. So argumentierte der Staatsrechtler Joachim
       Wieland auf Spiegel Online, Scheuer habe gegen seine
       „Vermögensbetreuungspflicht“ verstoßen, die aus seinem Amtsverhältnis
       folge. Es spricht aber viel dafür, dass das bewusste Schweigen des
       Ministergesetzes solche Umgehungskonstruktionen sperrt.
       
       Sollte doch eine Rechtsgrundlage für tragbar gefunden werden, so wäre die
       Haftung Scheuers aber jedenfalls auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
       beschränkt. Dass Scheuer auf einen Erfolg beim EuGH hoffen konnte, ist
       nicht so abwegig, wie es heute oft dargestellt wird. Immerhin hielt der
       [3][unabhängige Generalanwalt am EuGH das deutsche Gesetz im Februar 2019
       für EU-rechtskonform].
       
       Es gibt keine Frist, bis wann die Berliner Kanzlei ihr Gutachten
       fertigstellen muss.
       
       3 Aug 2023
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Maut-Debakel-der-Union/!5942093
 (DIR) [3] /EuGH-Generalanwalt-zur-PKW-Maut/!5568572
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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