# taz.de -- Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes: Ein bisschen Fortschritt
       
       > Das alte, diskriminierende Transsexuellengesetz ist endlich bald
       > Geschichte. Das neue Gesetz sollte nicht weiter verwässert werden.
       
 (IMG) Bild: Marco Buschmann und Lisa Paus bei der Vorstellung der Eckpunkte des Selbstbestimmungsgesetzes
       
       Na endlich! [1][Es gibt einen Referentenentwurf zum
       Selbstbestimmungsgesetz]. Die Ministerien der Justiz von Marco Buschmann
       (FDP) und Familie von Lisa Paus (Grüne) haben sich geeinigt. Der Entwurf
       zeigt: Mit der FDP ist immerhin ein bisschen Fortschritt im
       (Queer-)Feminismus zu haben. Ein Feminismus zwar, der mit
       wirtschaftsliberalen Interessen auf jeden Fall vereinbar sein muss und
       viele Wenn und Aber vorsieht, aber ein Vorankommen bedeutet.
       
       Zum Hintergrund: Das Gesetz soll regeln, wie möglichst niedrigschwellig
       Vorname und Geschlechtseintrag geändert werden können. [2][Bislang gilt das
       Transsexuellengesetz (TSG)], das 1980 unter der diskriminierenden Annahme
       entstand, trans, inter und nichtbinäre Menschen seien „krank“.
       
       Mehrere Male hat das Verfassungsgericht das TSG als verfassungswidrig
       eingestuft, immer wieder wurde es nachgebessert. Bis heute ist das
       Prozedere für Betroffene teuer und entwürdigend: Um den Geschlechtseintrag
       anzupassen, sind Gerichtsverfahren und zwei psychologische Gutachten nötig.
       Wann bekamen Sie Ihre Schamhaare? Wie oft masturbieren Sie? Niemand sollte
       diese Fragen beantworten müssen, wenn es um die Änderung des
       Geschlechtseintrags geht.
       
       Das Gesetz wird [3][mit großer Hoffnung] von trans, inter und nichtbinären
       Menschen erwartet, die nichts weiter wollen als einen respektvollen Umgang.
       Den will die Bundesregierung mit dem „Gesetz über die Selbstbestimmung in
       Bezug auf den Geschlechtseintrag“ schaffen.
       
       Es ist vorgesehen, dass der Geschlechtseintrag sowie der Vorname künftig
       auf dem Standesamt geändert werden können. Nach einer dreimonatigen
       Wartezeit ist die Änderung gültig. Kinder und Jugendliche sollen mit dem
       Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten Vornamen sowie Geschlechtseintrag
       ändern können. Vieles im Entwurf trägt die Handschrift der FDP, etwa die
       dreimonatige Wartezeit, die in den veröffentlichten Eckpunkten nicht
       angedacht war.
       
       ## Sonderklausel beim Hausrecht
       
       Auch soll es eine gesonderte Klausel zum Hausrecht geben. Demnach ist beim
       Eintritt in [4][Frauensaunen und Umkleidekabinen] das Geschlecht im
       Personenstandsregister nicht ausschlaggebend. Das ist nicht gerade liberal.
       Im Gesetzentwurf wird betont, dass es die Rechtslage im Hausrecht nicht
       verändert. Allerdings ist eine betonte Erwähnung in diesem Zusammenhang
       eine absurde Verschiebung der Debatte. Der Entwurf ist also schon jetzt ein
       Kompromiss und sollte von der Regierung [5][nicht noch weiter abgeschwächt
       werden].
       
       Wenn es zu weiteren Beschlüssen kommt wie etwa zur gesundheitlichen
       Versorgung von trans, inter und nichtbinären Menschen, ist man in der
       Koalition hoffentlich mutiger. Auch FDP-Männern würde dadurch nichts
       weggenommen.
       
       28 Apr 2023
       
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