# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zur NPD: Kein Potenzial, keine Perspektive
       
       > Das „Volksgemeinschafts“-Konzept verstößt zwar gegen Menschenwürde und
       > Demokratie – aber die NPD habe nicht die Möglichkeit, es umzusetzen.
       
 (IMG) Bild: Das Bundesverfassungsgericht hält den Einfluss der NPD für gering. Andere nicht
       
       Karlsruhe taz | Das Bundesverfassungsgericht hat den Antrag des Bundesrats,
       die Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD zu verbieten, einstimmig
       abgelehnt. Die Partei verfolge zwar verfassungsfeindliche Ziele, habe aber
       „auf absehbare Zeit“ nicht das Potenzial, diese Ziele auch zu erreichen.
       
       Die Entscheidung ist mit knapp 300 Seiten eine der längsten in der
       Geschichte des Verfassungsgerichts. Sie definiert im ersten Teil die
       Maßstäbe, die für Parteiverbote künftig gelten. Im zweiten Teil wendet sie
       diese Maßstäbe auf die NPD an.
       
       Laut Grundgesetz ist eine Partei zu verbieten, wenn sie darauf ausgeht, die
       „freiheitliche demokratische Grundordnung“ zu beseitigen oder zu
       beeinträchtigen. Diese Grundordnung definierte das Gericht neu. Sie hat
       jetzt drei Merkmale: Menschenwürde, Demokratie und Rechtstaatlichkeit.
       
       Diese Ordnung wolle die NPD beseitigen, stellte das Gericht fest, und durch
       ein Konzept der „Volksgemeinschaft“ ersetzen. Als Deutscher werde demnach
       nur anerkannt, wer von Deutschen abstamme, Einbürgerungen würden nicht
       akzeptiert. Das führe zur rechtlichen Abwertung aller, die nicht der
       „Volksgemeinschaft“ angehören. So werde einerseits die Menschenwürde der
       Betroffenen verletzt, denn die sei „egalitär“. Zudem missachte die NPD
       dadurch auch das Demokratieprinzip, denn es beruhe auf der
       gleichberechtigten Mitwirkungsmöglichkeit „aller Bürger“.
       
       Auch rassistische und antisemitische NPD-Inhalte verletzten die
       Menschenwürde. Zudem stellte das Gericht eine „Wesensverwandtschaft“ mit
       dem Nationalsozialismus fest. Letzteres sei zwar kein Verbotsgrund an sich,
       bestätige aber die NPD-Missachtung der freiheitlich-demokratischen
       Grundordnung.
       
       ## Neue Interpretation des Grundgesetzes
       
       Dennoch wird die NPD nicht verboten. Und das ist die Folge einer neuen
       Interpretation des Grundgesetzes durch die Verfassungsrichter. 1956 – beim
       KPD-Verbot – sagte Karlsruhe noch: Eine Partei kann auch dann verboten
       werden, „wenn nach menschlichem Ermessen keine Aussicht darauf besteht,
       dass sie ihre verfassungswidrige Absicht in absehbarer Zukunft werde
       verwirklichen können“. Nach diesem Maßstab wäre nun also auch die NPD
       verboten worden.
       
       Aber Karlsruhe definierte den Maßstab neu. Zwar ist weiterhin keine
       „konkrete Gefahr“ für die freiheitlich-demokratische Grundordnung
       erforderlich. Das Parteiverbot greife nach dem Motto „Wehret den Anfängen“
       schon im Vorfeld einer Gefahr, so die Richter. Allerdings müssten die
       Voraussetzungen wegen des „demokratieverkürzenden“ Charakters von
       Parteiverboten „restriktiv“ ausgelegt werden. „Erforderlich sind konkrete
       Anhaltspunkte von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass das
       Handeln der Partei zum Erfolg führt“, sagte Andreas Voßkuhle, der Präsident
       des Gerichts. Verkürzt gesagt: Es kommt darauf an, ob die Partei das
       Potenzial hat, ihre Ziele zu erreichen.
       
       Dieses Potenzial konnten die Richter nicht erkennen. Die NPD habe keine
       Perspektive, politische Mehrheiten zu erreichen. Die Wahlergebnisse bei
       Bundestagswahlen stagnierten auf sehr niedrigem Niveau (2013: 1,3 Prozent).
       Die Partei sei in keinem Landtag mehr vertreten. Sie habe auch keine
       Option, sich in einer Koalition politische Gestaltungsspielräume zu
       schaffen, da niemand mit ihr zusammenarbeiten wolle.
       
       Auch im politischen Diskurs könne sie ihre Ziele nicht durchsetzen. Mit
       knapp 6.000 Mitgliedern sei sie nicht in der Lage, die gesellschaftliche
       Willensbildung zu beeinflussen. Auch die rechten Kameradschaften könnten
       nicht als verlängerter Arm der NPD angesehen werden. Die Partei sei also
       weitgehend isoliert. Auch der Versuch, sich in ihren Hochburgen als
       „Kümmerer“ zu profilieren, führe nicht zu erhöhter Akzeptanz deren
       politischer Ziele.
       
       ## Keine „Grundtendenz“ für Gewalt
       
       Verbotswürdig wäre es schon, wenn die NPD ihre Ziele mit Gewalt verfolgen
       würde. Hierfür gebe es aber keine „Grundtendenz“ in der Partei, so die
       Richter. Rechte Gewalttaten gegen Asylunterkünfte könnten der NPD nur
       zugerechnet werden, wenn diese sie billige, was nicht der Fall sei. Es
       genüge nicht, dass die NPD durch ihre Agitation zu einem
       ausländerfeindlichen Klima beigetragen habe.
       
       Es gebe in Deutschland auch keine „national befreiten Zonen“ und „keine
       Atmosphäre der Angst“, betonte das Gericht. Das Dorf Jamel bei Wismar sei
       ein Sonderfall, es habe aber auch nur 47 Einwohner. Selbst in den
       NPD-Hochburgen Anklam und Lübtheen (Mecklenburg-Vorpommern) konnte das
       Gericht keine „Dominanz“ der NPD feststellen. Gegen strafbares Verhalten
       einzelner NPD-Mitglieder müsse mit Polizei- und Strafrecht vorgegangen
       werden. Die Anordnung eines Parteiverbots sei „noch nicht“ gerechtfertig,
       heißt es aber durchaus drohend in Randziffer 1007 des Urteils.
       
       Dass sich die Nationaldemokraten keineswegs als Sieger des Verfahrens
       fühlen können, deuteten die Richter auch auf der letzten Seite der
       Entscheidung an: Die Partei bekommt keinerlei Kostenerstattung für das
       Verfahren – denn der Prozess habe gezeigt, dass ihr Handeln planmäßig auf
       die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet sei.
       (Az.: 2 BvB 1/13)
       
       17 Jan 2017
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
       ## TAGS
       
 (DIR) NPD-Verbot
 (DIR) NPD
 (DIR) Bundesverfassungsgericht
 (DIR) Schwerpunkt Grundgesetz
 (DIR) Siedler
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) NPD
 (DIR) Schwerpunkt AfD
 (DIR) NPD-Verbot
 (DIR) NPD-Verbot
 (DIR) Rechtsextremismus
 (DIR) Mein Kampf
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Völkische Expansion: Neonazis suchen Lebensraum
       
       In Mecklenburg und in der Lüneburger Heide setzen sich rechte Siedler fest.
       Wie kann man damit umgehen?
       
 (DIR) Nach gescheitertem NPD-Verbot: Dann eben über die Kohle
       
       Die Bundesregierung prüft, ob der NPD das Geld vom Staat gekappt werden
       kann. Die SPD will eine Gesetzesänderung noch in dieser Legislaturperiode.
       
 (DIR) Kommentar NPD-Verbotsverfahren: Austrocknen statt auflösen
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürde für Parteiverbote ziemlich hoch
       gelegt. Einen Mittelweg stellt das NPD-Urteil aber nur scheinbar dar.
       
 (DIR) Kommentar Karlsruher NPD-Urteil: Ein starkes Zeichen
       
       Die Entscheidung der Richter war richtig. Der Kampf gegen rechts wäre mit
       einem Verbot nicht erledigt, schon gar nicht, solange die AfD Erfolg hat.
       
 (DIR) Kommentar Scheitern des NPD-Verbots: Den Kampf fechten andere aus
       
       Die NPD wird nicht verboten. Das mag ein Erfolg für den Rechtsstaat sein.
       Auf lokaler Ebene wird es fatale Folgen haben.
       
 (DIR) NPD-Verbot wurde abgelehnt: „Es fehlt an Gewicht“
       
       Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die NPD wird nicht verboten.
       Die Rechtsextremen tönen bereits: Nun werde man „durchstarten“.
       
 (DIR) NPD vor dem Verbotsverfahren: Jämmerlich
       
       Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob es die NPD verbietet. Ums
       Überleben kämpfen die Rechtsextremen bereits jetzt.
       
 (DIR) Kritische Edition von „Mein Kampf“: „Das Böse ist uns doch viel näher“
       
       2016 erschien die kommentierte Fassung von „Mein Kampf“. Und viele hatten
       Angst. Wie sollte man damit umgehen? Zu Besuch bei zwei Strategen.