# taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Rockerclubs: Erweitertes Kuttenverbot
       
       > Karsruhe bestätigt das verschärfte Vereinsgesetz. Auch legale Ortsgruppen
       > dürfen Logos von Bandidos und Hells Angels nicht mehr nutzen.
       
 (IMG) Bild: Nicht ohne meine Kutte: Hells Angels Demonstration gegen das Verbot in Berlin im September 2019
       
       Freiburg taz | Wer Kutten der Rockerclubs Bandidos, Hells Angels und MC
       Gremium trägt, macht sich auch weiterhin strafbar. Das
       Bundesverfassungsgericht billigte das weitgefasste gesetzliche
       Kuttenverbot. Wenn ein Chapter eines Vereins verboten ist, dürfen auch die
       anderen – nicht verbotenen – Chapter des Vereins die Kutte nicht mehr
       tragen.
       
       Nach Schätzung des Bundeskriminalamts (BKA) gibt es in Deutschland rund
       10.000 Rocker, die sogenannten Outlaw Motorcycle Gangs wie den Bandidos
       angehören. Sie sind in rund 700 Chapters (Teilvereinen) organisiert. Ihre
       Bedeutung im Bereich der organisierten Kriminalität (OK) nimmt allerdings
       ab. Im letzten Lagebild des BKA von 2018 wurden nur noch 2 Prozent aller
       OK-Verfahren den Rockerclubs zugerechnet.
       
       Die formal selbständigen Rockerclubs drücken ihre Verbundenheit durch
       einheitliche Kutten aus, jeweils verbunden mit der Ortsangabe. Die Kutten
       der Bandidos Aachen ([1][die als kriminelle Vereinigung verboten sind])
       sehen also ganz ähnlich aus wie zum Beispiel die Kutten der Bandidos Bochum
       (die nicht verboten sind).
       
       Dass ein verbotenes Chapter seine Kutte nicht mehr tragen darf, folgte
       schon immer aus dem Vereinsverbot. Doch 2002 versuchte der Bundestag im
       Vereinsgesetz das Kuttenverbot zu erweitern. Danach sollten auch alle
       Chapter, die die Ziele eines verbotenen Chapters teilen, ihre ganz ähnliche
       Kutte nicht mehr tragen dürfen. Die Rechtsprechung legte das Verbot aber
       eng aus und verlangte einen Nachweis gemeinsamer krimineller Ziele.
       
       ## Kuttenverbot 2017 verschärft
       
       Der Bundestag hat das Kuttenverbot deshalb 2017 verschärft. Danach gilt das
       Kuttenverbot nun generell, auch wenn das Logo mit einem anderen Ortsnamen
       versehen ist. Dagegen erhoben Rocker, die zu legalen Chaptern der Bandidos,
       Hells Angels und MC Gremium gehören, Verfassungsbeschwerde. Es sei eine
       „Sippenhaft“, wenn auch sie ihre Kutte nicht mehr tragen dürfen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht lehnte die Klage der Rocker nun aber ab. Das
       umfassende Kuttenverbot verstoße nicht gegen das Prinzip der
       Verhältnismäßigkeit. Zwar liege ein schwerwiegender Eingriff in die
       Vereinigungsfreiheit vor, wenn ein legaler Verein sein Logo nicht mehr
       verwenden darf. Allerdings überwiegen laut Gericht die Gründe des
       Gesetzgebers.
       
       Wenn ein legaler Verein faktisch das Logo eines verbotenen Vereins benutze,
       identifiziere er sich auch mit dessen strafbaren Aktivitäten, befanden die
       Verfassungsrichter. Es liege auch kein Eingriff in die körperliche
       Unversehrtheit vor. Rocker müssten das eintätowierte Logo nicht chirurgisch
       entfernen, sondern nur in der Öffentlichkeit abdecken.
       
       Az.: 1 BvR 2067/17 u.a.
       
       14 Aug 2020
       
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