# taz.de -- Bundesregierung will Cannabis freigeben: Risikofrei geht Legalisierung nicht
       
       > Deutschland will Gras nur nach grünem Licht der EU-Komission freigeben.
       > Auch andere EU-Staaten und deutsche Gerichte können den EuGH einschalten.
       
 (IMG) Bild: Ein Zug für die weitere Legalisierung
       
       Freiburg taz | Die Bundesregierung will die [1][Legalisierung von Cannabis]
       nur anpacken, wenn sie grünes Licht der EU-Kommission erhält. Doch auch
       eine Vorabprüfung der Kommission kann nicht alle rechtlichen Risiken
       beseitigen.
       
       Die Legalisierung von Cannabis-Verkauf und -Besitz gilt als [2][rechtlich
       problematisch], weil Deutschland an völkerrechtliche Anti-Drogen-Verträge
       gebunden ist und auch EU-Recht Cannabis als illegale Droge behandelt.
       
       Kleiner ist dabei die völkerrechtliche Hürde. Laut Suchtstoffabkommen von
       1988 muss Cannabis nur kriminalisiert werden, wenn dies mit den „Grundzügen
       der nationalen Rechtsordnung“ vereinbar ist. Doch schon 1993 hat
       Deutschland in einer Interpretationserklärung darauf verwiesen, dass sich
       diese Rechtsordnung ändern kann.
       
       Nun will die Bundesregierung eine neue Interpretationserklärung
       nachschieben. Falls die internationale Drogenkontrollbehörde das nicht
       akzeptiert, kann man ihre „Hinweise“ politisch aussitzen, wie das auch
       andere Staaten machen, etwa Kanada und Uruguay. Als letzte Möglichkeit
       können solche Verträge auch gekündigt werden.
       
       ## Dialog geht vor
       
       So einfach entkommt man dem EU-Recht nicht. Niemand will aus der EU
       austreten, nur um das Kiffen legalisieren zu können. Und Urteile des
       Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind unmittelbar verbindlich. Die
       Bundesregierung will deshalb verhindern, dass es wegen der
       Cannabis-Legalisierung zu einem Vertragsverletzungs-Verfahren kommt und am
       Ende der EuGH entscheidet.
       
       Zwar ist auch das EU-Recht durchaus flexibel. So erfasst ein
       EU-Rahmenbeschluss von 2004 nur den „illegalen Drogenhandel“. Wenn Drogen
       „ohne Berechtigung“ verkauft werden, muss dies in den EU-Staaten unter
       Strafe gestellt werden. Der Umkehrschluss liegt nahe: Wenn Cannabis
       legalisiert wird, dann haben die lizensierten Shops eine „Berechtigung“.
       
       Ob sich auch die EU-Kommission auf solche Argumente einlässt, soll nun
       vorab geklärt werden, bevor in Deutschland ein Gesetz beschlossen wird. Die
       Bundesregierung will deshalb den (noch nicht vorliegenden) Gesetzentwurf
       bei der EU-Kommission „notifizieren“, um zu hören, welche Bedenken die
       Brüsseler Behörde hat.
       
       Solche Notifizierungen sind sogar vorgeschrieben, wenn es um „technische
       Vorschriften“ und um bestimmte Einschränkungen für Dienstleistungen geht.
       Dann muss die EU-Kommission binnen drei Monaten antworten. Auf den Verkauf
       von Cannabis-Produkten passt beides nicht richtig. Informell fragen kann
       man trotzdem.
       
       Umgekehrt würde auch die EU-Kommission bei einem
       Vertragsverletzungsverfahren Deutschland nicht sofort beim EuGH verklagen,
       sondern zunächst zu einer Stellungnahme auffordern. Der Dialog geht in der
       EU immer vor.
       
       Doch selbst wenn sich die Bundesregierung mit der EU-Kommission einigt,
       unter welchen Bedingungen die Kommission auf ein Verfahren verzichtet, ist
       Deutschland nicht auf der sicheren Seite. Dies hat der Streit um die
       Autobahn-Maut gezeigt. Hier hat am Ende Österreich geklagt und aufgrund
       dieser Klage hat der EuGH 2019 das (vor allem von der CSU propagierte)
       Gesetz beanstandet.
       
       Auch nationale Gerichte können den EuGH einschalten, wenn sie glauben, ein
       deutsches Gesetz verstoße gegen EU-Recht. So war es zum Beispiel bei der
       Vorratsdatenspeicherung, die im September dieses Jahres vom EuGH als
       unverhältnismäßig eingestuft wurde.
       
       Juristische Risiken lassen sich bei der geplanten Cannabis-Legalisierung
       nicht gänzlich ausschließen. Wer das anstrebt, meint es mit der
       Legalisierung wohl nicht allzu ernst.
       
       28 Oct 2022
       
       ## LINKS
       
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