# taz.de -- "Gas geben" im Berliner Wahlkampf: Rechte werben, wo sie wollen
       
       > Die NPD hat in der Nähe des Holocaust-Mahnmals den Slogan "Gas geben"
       > plakatiert. Der Bezirk kann dagegen nichts tun. Der "RBB" hingegen
       > verweigert NPD Wahl-Spot.
       
 (IMG) Bild: Protest gegen NPD Kundgebung.
       
       Die Berliner Bezirke müssen rechte Wahlwerbung auf den Straßen genehmigen,
       auch wenn sie an "historisch belasteten" Orten aufgehängt werden soll. Das
       ergab eine Recherche der taz. Dagegen hat sich der öffentlich-rechtliche
       Sender RBB geweigert, einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD
       auszustrahlen.
       
       "Gas geben" - mit diesem Spruch wirbt ausgerechnet die NPD um Stimmen bei
       der Berlinwahl. Bis vor wenigen Tagen tat sie das sogar in der Umgebung des
       Holocaust-Mahnmals, wo der Slogan seine Widerwärtigkeit ganz besonders
       offenbart. Die Neonazi-Plakate wurden zwar inzwischen entfernt - "von
       Unbekannten", wie der zuständige Stadtrat von Mitte, Ephraim Gothe (SPD),
       sagt. Doch die NPD könnte sie jederzeit wieder aufhängen. Denn kein Gesetz
       verbietet solche Wahlwerbung an historisch heiklen Orten.
       
       In Berlin sind die Bezirke für die Genehmigungen, Wahlplakate aufzuhängen,
       zuständig. Meist gehört dies zu den Aufgaben der Ordnungsämter. In Mitte
       ist das Straßen- und Grünflächenamt zuständig, das zu den
       Verwaltungsbereichen von Stadtentwicklungsstadtrat Gothe gehört. "Die
       Parteien beantragen, das Amt genehmigt, so einfach", sagt Gothe. Der
       Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichte die Behörden dazu, allen zur Wahl
       zugelassenen Parteien gleichermaßen die Gelegenheit zum Plakatieren zu
       geben.
       
       Gründe für eine Ablehnung seien nur die Gefährdung von
       VerkehrsteilnehmerInnen durch Sichtbehinderung oder Verdeckung von
       Verkehrszeichen durch Plakate, aber auch Verstöße gegen den Umweltschutz,
       erklärt Joachim Wenz, Leiter des Ordnungsamtes von
       Friedrichshain-Kreuzberg: "Das Plakatieren an Bäumen etwa ist grundsätzlich
       nicht erlaubt." Sonderbestimmungen regeln zudem, dass "historische
       Lichtmaste" wie auf der Karl-Marx-Allee in Friedrichshain oder am
       Neuköllner Richardplatz von Wahlwerbung frei zu bleiben haben. Auch vor dem
       Jüdischen Museum in Kreuzberg könnte die NPD also legal plakatieren.
       
       ## 25 Plätze auf der Ausschlussliste
       
       Der Bezirk Mitte hat sogar eine besonders lange Ausschlussliste, in der 25
       Plätze und Straßen konkret aufgeführt sind, an denen keine Wahlplakate
       aufgehängt oder -gestellt werden dürfen: etwa der Pariser Platz, die Allee
       Unter den Linden, die Straße des 17. Juni, der Große Stern, auch der
       Marlene-Dietrich-Platz und der Gendarmenmarkt sowie viele Straßen um das
       Bundeskanzleramt und den Bundestag. "Historisch gewachsen" sei diese Liste,
       erklärt Bezirksstadtrat Gothe: Bundesinstitutionen etwa hätten sich
       ausgebeten, dass in ihrem Umfeld keine Wahlplakate gehängt würden. Die
       Straßen um das Holocaust-Mahnmal stünden bislang nicht auf der Liste, "weil
       sich bisher niemand darüber aufgeregt hat", so Gothe. Er sei "wahrlich kein
       Freund der NPD: Aber wir müssen denen eine Genehmigung erteilen nach den
       gleichen Richtlinien wie den anderen Parteien auch."
       
       Zudem könne man nicht einer Partei die Werbung an einem bestimmten Ort
       verbieten. "Und wenn die Plakate inhaltlich nicht mit unserer
       demokratischen Grundordnung übereinstimmen, muss Anzeige erstattet und die
       Staatsanwaltschaft eingeschaltet werden." In den Zuständigkeitsbereich der
       Ordnungs- oder Grünflächenamter gehöre die inhaltliche Prüfung der Plakate
       nicht: "Wir können bei einem Antrag nicht ersehen, was auf den Plakaten
       draufsteht." Das Amt prüfe nur, ob die Parteien vom Landeswahlleiter zur
       Wahl zugelassen seien.
       
       Ergäbe sich aber aus der politischen Diskussion um das Thema die Anregung,
       weitere Orte in die Negativliste aufzunehmen, wäre er offen, so Gothe: "Das
       könnte aus der BVV, aber auch von der Stiftung des Holocaustmahnmals selber
       kommen."
       
       ## RBB-Abendschau verlängert
       
       Der TV-Spot der NPD sollte eigentlich am Montagabend kurz nach der
       RBB-Abendschau laufen. Stattdessen verlängerte sich die Nachrichtensendung
       um eine Minute. Am Freitag hatte sich der RBB gegen die Ausstrahlung des
       Spots entschieden. Nach Ansicht der Rundfunkanstalt erfüllt die Wahlwerbung
       den Straftatbestand der Volksverhetzung. Bis Montag, 10 Uhr, hätte die NPD
       ein neues Video einreichen können. Sie ließ die Frist jedoch verstreichen.
       Ein Eilantrag, um den Werbespot doch noch ausstrahlen zu können, lag zu
       Redaktionsschluss nicht vor.
       
       Die NPD will trotzdem rechtliche Schritte einleiten. Spätestens heute solle
       ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingehen. Die Neonazis fordern einen
       neuen Sendetermin. Ob sie damit Erfolg haben werden, ist unklar. "Das hat
       das Gericht zu entscheiden", sagte Volker Schreck, stellvertretender
       Sprecher des RBB. "Wir sehen die Kombination von Text und Bild kritisch."
       Im Werbespot werden Menschen nichtdeutscher Herkunft gezeigt. Vor dem
       Hintergrund dieser Bilder beklagt die NPD die wachsende Kriminalität in
       Berlin.
       
       15 Aug 2011
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Julia Fiedler
 (DIR) Alke Wierth
       
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