# taz.de -- RBB muss TV-Spot nicht ausstrahlen: NPD-Werbung volksverhetzend
       
       > Der RBB weigert sich, einen NPD-Spot zur Berlin-Wahl im dritten Programm
       > auszustrahlen. Das Verwaltungsgericht gibt ihm nun Recht. Auch gegen das
       > "Gas geben"-Plakat regt sich Widerstand.
       
 (IMG) Bild: Ohne Worte.
       
       BERLIN dpa/taz | Der RBB muss einen Wahlkampfspot der NPD nicht
       ausstrahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag
       entschieden. Der Werbefilm für die Wahl zum Abgeordnetenhaus im September
       erfülle den Tatbestand der Volksverhetzung und sei zurecht vom
       öffentlich-rechtlichen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) abgelehnt worden,
       teilte das Verwaltungsgericht nach einem Eilverfahren mit (Az.: VG 2 L
       131.11). Die NPD kündigte an, dass sie gegen die Entscheidung Beschwerde
       vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen wolle.
       
       Außerdem stellten zwei Organisationen Strafanzeige wegen des NPD-Plakates
       "Gas geben". Sowohl die Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft"
       als auch die Vereinigung der Verfolgten des Naziregime. Letztere sehen
       darin eine "Verhöhnung der Toten der Gaskammern von Auschwitz und
       Treblinka".
       
       ## Als ob nur Ausländer Verbrechen begingen
       
       Der RBB hatte die Ausstrahlung des Spots abgelehnt, weil in dem Beitrag der
       Eindruck erweckt werde, dass die darin gezeigten Straftaten ausschließlich
       von Ausländern begangen würden. Das Gericht bestätigte die Ansicht des
       Senders – die NPD hatte Einspruch erhoben.
       
       "Das Gericht hat unsere rechtliche Einschätzung bestätigt. Damit bleibt es
       dabei: Wir werden den Spot nicht senden", erklärte RBB-Intendantin Dagmar
       Reim.
       
       Der Film verletze die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer,
       insbesondere der Muslime, erklärte das Gericht. Ausländer würden von der
       NPD böswillig verächtlich gemacht. In dem Spot werde suggeriert, dass
       Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche
       ausübten.
       
       Auch unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit sei keine andere Bewertung
       des Werbespots möglich, erklärte das Gericht. Die Aussage, Ausländer seien
       per se Straftäter und damit unwert und unwürdig, sei verwerflich. Eine
       solche Meinung sei auch geeignet, den öffentlichen Frieden zu gefährden.
       
       18 Aug 2011
       
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