# taz.de -- EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht der Presse verletzen
> Ein Presseverlag in Ungarn wehrt sich gegen die Nutzung seiner Inhalte
> durch KI-Modelle. Ein EuGH-Gutachten urteilt, KI-Chatbots können damit
> das Urheberrecht verletzen.
(IMG) Bild: Das Verfahren und Gutachten ist das erste zu generativer KI vor dem EuGH in Luxemburg
dpa | KI-Chatbots wie Googles Gemini können einem Gutachten am Europäischen
Gerichtshof (EuGH) zufolge Urheberrecht verletzen. Wenn die Chatbots
Presseartikel von Webseiten abrufen und verwenden, um Nutzerinnen und
Nutzern eine Antwort bereitzustellen, könne dies die Rechte von Verlagen
auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung berühren, stellte
Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen laut Mitteilung des
Gerichtshofs fest.
Das viel beachtete Verfahren ist das erste zu generativer künstlicher
Intelligenz vor dem EuGH in Luxemburg. Das Gutachten ist für die
Richterinnen und Richter nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren
Zeitpunkt verkündet werden.
## Generalanwalt nennt Kriterien
Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge zum
einen davon ab, ob der Chatbot unrechtmäßig auf den Artikel zugegriffen
hat, etwa durch Umgehung technischer Maßnahmen wie einer Bezahlschranke.
Zum anderen betont Szpunar, das Recht der Presseverlage schütze nicht die
berichteten Tatsachen, sondern nur die „spezifische Ausdrucksform“ der
Veröffentlichungen. Das Recht solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten
verschaffen.
Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise
wiederverwende, und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen Anlass mehr
haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der öffentlichen
Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in
den Antworten „systematisch erkennbar“ sei.
Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der Presseverlag Like Company,
der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Der
Vorwurf: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung
vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Das zuständige Gericht in
Budapest legte dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor. Entscheiden muss den Fall
am Ende das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden
ist.
## Bemerkung zu KI-Training
Zwei Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen hält der
Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es keine Beweise
gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das Training der
Gemini-Modelle verwendet wurden. Er merkte jedoch an, dass die Nutzung
geschützter Werke zum Training eines KI-Modells „frei zulässig“ sei im
Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der sogenannten Text- und
Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Texte
und Daten automatisiert auszulesen und zu analysieren, um etwa bestimmte
Muster zu erkennen.
Ein Google-Sprecher teilte mit, dass das Unternehmen die Stellungnahme zu
KI-Training begrüße. „Gemini erlernt sprachliche Muster, um originale
Inhalte zu generieren, anstatt Inhalte zu reproduzieren“, hieß es.
Rechteinhaber hätten zudem die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Inhalte zu
widersprechen.
3 Nov 2026
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