# taz.de -- EuGH-Gutachten: KI-Chatbots können Urheberrecht der Presse verletzen
       
       > Ein Presseverlag in Ungarn wehrt sich gegen die Nutzung seiner Inhalte
       > durch KI-Modelle. Ein EuGH-Gutachten urteilt, KI-Chatbots können damit
       > das Urheberrecht verletzen.
       
 (IMG) Bild: Das Verfahren und Gutachten ist das erste zu generativer KI vor dem EuGH in Luxemburg
       
       dpa | KI-Chatbots wie Googles Gemini können einem Gutachten am Europäischen
       Gerichtshof (EuGH) zufolge Urheberrecht verletzen. Wenn die Chatbots
       Presseartikel von Webseiten abrufen und verwenden, um Nutzerinnen und
       Nutzern eine Antwort bereitzustellen, könne dies die Rechte von Verlagen
       auf Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung berühren, stellte
       Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen Schlussanträgen laut Mitteilung des
       Gerichtshofs fest.
       
       Das viel beachtete Verfahren ist das erste zu generativer künstlicher
       Intelligenz vor dem EuGH in Luxemburg. Das Gutachten ist für die
       Richterinnen und Richter nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren
       Zeitpunkt verkündet werden.
       
       ## Generalanwalt nennt Kriterien
       
       Ob eine Vervielfältigung vorliegt, hängt dem Generalanwalt zufolge zum
       einen davon ab, ob der Chatbot unrechtmäßig auf den Artikel zugegriffen
       hat, etwa durch Umgehung technischer Maßnahmen wie einer Bezahlschranke.
       Zum anderen betont Szpunar, das Recht der Presseverlage schütze nicht die
       berichteten Tatsachen, sondern nur die „spezifische Ausdrucksform“ der
       Veröffentlichungen. Das Recht solle Verlagen kein Monopol auf Nachrichten
       verschaffen.
       
       Entscheidend sei, ob die Antwort die Ausdrucksform in erkennbarer Weise
       wiederverwende, und zwar so, dass Leserinnen und Leser keinen Anlass mehr
       haben, den Originaltext aufzurufen. Das Recht der öffentlichen
       Zugänglichmachung werde in der Regel verletzt, wenn die Ausdrucksform in
       den Antworten „systematisch erkennbar“ sei.
       
       Hintergrund ist ein Rechtsstreit in Ungarn. Der Presseverlag Like Company,
       der mehrere Nachrichtenportale betreibt, verklagte dort Google. Der
       Vorwurf: Gemini habe geschützte Texte des Verlags ohne Genehmigung
       vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht. Das zuständige Gericht in
       Budapest legte dem EuGH Fragen zu EU-Recht vor. Entscheiden muss den Fall
       am Ende das ungarische Gericht, das dabei an die Vorgaben des EuGH gebunden
       ist.
       
       ## Bemerkung zu KI-Training
       
       Zwei Fragen des ungarischen Gerichts zum Training von KI-Modellen hält der
       Generalanwalt für unzulässig. Sie seien hypothetisch, da es keine Beweise
       gebe, dass Artikel des klagenden Verlags für das Training der
       Gemini-Modelle verwendet wurden. Er merkte jedoch an, dass die Nutzung
       geschützter Werke zum Training eines KI-Modells „frei zulässig“ sei im
       Rahmen einer gesetzlichen Ausnahme, der sogenannten Text- und
       Data-Mining-Schranke. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen, Texte
       und Daten automatisiert auszulesen und zu analysieren, um etwa bestimmte
       Muster zu erkennen.
       
       Ein Google-Sprecher teilte mit, dass das Unternehmen die Stellungnahme zu
       KI-Training begrüße. „Gemini erlernt sprachliche Muster, um originale
       Inhalte zu generieren, anstatt Inhalte zu reproduzieren“, hieß es.
       Rechteinhaber hätten zudem die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Inhalte zu
       widersprechen.
       
       3 Nov 2026
       
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