# taz.de -- Überwachung mit Handyblitzer: Massenüberwachung gegen Handy am Steuer
       
       > Der Verkehrsminister will Videoüberwachung gegen Handynutzung im Verkehr
       > bundesweit ermöglichen, um Unfälle zu verhindern. Juristisch ist das
       > komplex.
       
 (IMG) Bild: Mit dem Handy am Steuer: das wird teuer?
       
       Die Unfallgefahr durch Handynutzung beim Autofahren soll durch mehr
       Überwachung gesenkt werden. „Mehr als 1.000 Unfälle passieren jedes Jahr
       durch elektronische Geräte wie Handys am Steuer – Tendenz steigend. Das ist
       eindeutig zu viel“, sagte [1][Bundesverkehrsminister Steffen Bilger (CDU)
       zur Deutschen Presse-Agentur.] Deshalb wolle er eine bundeseinheitliche
       Regelung für sogenannte „Handyblitzer“ schaffen.
       
       Diese „Monocam“-Technologie wird beispielsweise an Autobahnen aufgestellt
       und erzeugt einen Livestream, der von einer KI ausgewertet wird.
       Kennzeichen und Fahrer:in werden erfasst und auf bestimmte Muster
       überprüft, um Handynutzung am Steuer zu erkennen. Die KI-selektierten
       Treffer sollen von einem Menschen final analysiert werden. Daten aller
       anderen Verkehrsteilnehmer:innen werden gelöscht.
       
       Wer während der Fahrt ein Handy nutzt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. In
       Rheinland-Pfalz setzen Behörden bereits seit April 2025 auf die Monocam. In
       einem halben Jahr wurden so laut Landesinnenministerium 950 Verstöße
       registriert. Die Maßnahme soll vor allem die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle
       senken.
       
       Eine neue Regelung im Landespolizeigesetz beruft sich auf
       Gefahrenprävention. Doch, so kritisiert unter anderem der progressive
       [2][Verfassungsblog] anhand eines Urteils des Oberlandesgerichts (OLG)
       Koblenz, funktioniert hier die Abschreckung nur, weil die
       Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Dies stelle eine Form der Strafverfolgung
       dar, dafür habe nur der Bund eine Gesetzgebungskompetenz.
       
       Das OLG spricht von einer „rechtswidrigen Beweiserhebung“, denn die
       Überwachung setze einen „tatsachenbasierten Anfangsverdacht“ voraus. Diese
       rechtswidrig erhobenen Beweise dürften daher auch nicht verwertet werden.
       Heißt: Auf der Basis des Videomaterials darf Fahrer:innen kein Bußgeld
       von 100 bis 200 Euro aufgebrummt werden.
       
       Das OLG Koblenz kritisiert den Einsatz der Monocams als „anlasslose
       [3][Massenüberwachung]“, die in das informationelle Selbstbestimmungsrecht
       der Verkehrsteilnehmer:innen eingreife. Ein Gesetz auf Bundesebene
       müsste eine rechtssichere Grundlage für diese Massenüberwachung liefern.
       
       3 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Handy-am-Steuer/!6226896
 (DIR) [2] https://verfassungsblog.de/handyblitzer-powered-by-ki/
 (DIR) [3] /Zerstoerung-von-KI-Kameras/!6201879
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Mark Gilcher
       
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