# taz.de -- Autobahnplan in Osnabrück: Tricksen mit der Trasse
> Die Planungen für die A33 Nord gefährden ein europäisches
> Naturschutzgebiet. Eine Alternative hat man der EU-Kommission
> vorsichtshalber verschwiegen.
(IMG) Bild: Die Gegner der A33 haben einen langen Atem: hier eine Protestaktion der Anwohner*innen im Jahr 2009
Es ist ein Kreuz mit der A33 Nord bei Osnabrück. Jedes Mal, wenn ihre
Gegner hoffen, dass das politisch, behördlich, naturschützerisch und
juristisch umstrittene Bauvorhaben endgültig vom Tisch ist, gelingt ihm
eine Wiedergeburt.
Dabei haben die Gegner gute Argumente. Und sie tragen sie seit mehr als
zwei Jahrzehnten schlagkräftig vor. Die geplante Verbindung von der A33 bei
Belm, das liegt nordöstlich von Osnabrück, zur A1 bei Wallenhorst, nördlich
der Stadt, zerstöre wertvolle Natur, betonen die Anliegerkommunen, das
Bündnis „Exit A33 Nord“ und das Umweltforum Osnabrücker Land. Das
verschwende Steuergeld, gefährde die Trinkwasserversorgung und spare nur
sehr wenig Fahrzeit ein.
Die Osnabrücker Wirtschaft, reich an Speditionen, will die neue Trasse aber
unbedingt. Knapp 9,5 Kilometer wäre sie lang, rund 210 Millionen Euro
teuer. Besonders in der Kritik: Auf 2,2 Kilometern Länge soll sie das
[1][Flora-Fauna-Habitat-Gebiet DE 3614-334 durchschneiden, den
„Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“], der als
Natura-2000-Gebiet unter dem Schutz der EU steht. Hier seien
Verschlechterungen und Störungen „zu vermeiden“, fordert die
Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Die EU-Kommission musste also informiert
werden, um eine Ausnahme zu genehmigen.
Seit Ende September liegt diese Stellungnahme vor. Ein Teil des
Schutzgebietes werde „komplett abgetrennt“, heißt es darin. Aber „auf
Grundlage der detaillierten Informationen der deutschen Behörden“ sei man
zu der Auffassung gelangt, die „nachteiligen Auswirkungen“ auf das
Natura-2000-Gebiet seien aus „zwingenden Gründen des überwiegenden
öffentlichen Interesses gerechtfertigt“.
Viele Autobahngegner sind frustriert. Die A33 Nord scheint einen großen
Schritt weitergekommen zu sein. Aber das täuscht: Denn die EU-Kommission
hat nicht selbst recherchiert, sondern sie vertraut der Datengrundlage des
Antragstellers. Und dessen Informationen waren selektiv ausgewählt, es
wurden die Daten seiner Vorzugstrasse übermittelt. Dabei ist schon lange
eine potenziell naturfreundlichere Trassenführung im Gespräch. Hätte
Brüssel davon Kenntnis gehabt, wäre die Sache wohl anders ausgegangen.
## Kleineres Übel vorgestellt
Bereits 2008 hatten die Gegner der A33 Nord diese Option öffentlich
vorgestellt, als kleineres Übel. Sie wäre mit nur sechs Kilometern
erheblich kürzer, also auch billiger. Stadtnah an Osnabrück verlaufend,
ließe sie das FFH-Gebiet unbehelligt. Sie wurde von den deutschen Behörden
aber einfach ohne nähere Prüfung aussortiert. Das ist frech.
Denn ist ein Natura-2000-Gebiet im Spiel, darf ein Vorhaben nur zugelassen
werden, wenn „zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck
an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen,
nicht gegeben sind“, [2][lautet Paragraf 34 Absatz 3 des
Bundesnaturschutzgesetzes.]
Die Trassenskizze der Gegner der A33 Nord klingt zumutbar. Wäre sie es,
wäre die Vorzugstrasse der Autobahn GmbH Geschichte. Bliebe sie weiterhin
marginalisiert, wäre das ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht.
Die bundeseigene Autobahn GmbH kauft dennoch schon lange Flächen für die
von ihr bevorzugte Trasse und lässt Gebäude abreißen, die ihr im Weg
stünden. Angesichts des noch offenen Planfeststellungsverfahrens ist das
unverantwortliche Zockerei mit öffentlichen Geldern.
Anders als es die ertrickste EU-Stellungnahme suggeriert, ist für die
Gegner der A33 Nord also noch nicht alles vorbei. Es geht, wieder einmal,
erst richtig los. Und das Bundesverwaltungsgericht lässt sich
erfahrungsgemäß nicht mit einseitigen Informationen hinters Licht führen.
4 Nov 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ffh-gebiete/ffh-gebiet-446-fledermauslebensraum-wiehengebirge-bei-osnabruck-199186.html
(DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__34.html
## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
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