# taz.de -- Autobahnplan in Osnabrück: Tricksen mit der Trasse
       
       > Die Planungen für die A33 Nord gefährden ein europäisches
       > Naturschutzgebiet. Eine Alternative hat man der EU-Kommission
       > vorsichtshalber verschwiegen.
       
 (IMG) Bild: Die Gegner der A33 haben einen langen Atem: hier eine Protestaktion der Anwohner*innen im Jahr 2009
       
       Es ist ein Kreuz mit der A33 Nord bei Osnabrück. Jedes Mal, wenn ihre
       Gegner hoffen, dass das politisch, behördlich, naturschützerisch und
       juristisch umstrittene Bauvorhaben endgültig vom Tisch ist, gelingt ihm
       eine Wiedergeburt.
       
       Dabei haben die Gegner gute Argumente. Und sie tragen sie seit mehr als
       zwei Jahrzehnten schlagkräftig vor. Die geplante Verbindung von der A33 bei
       Belm, das liegt nordöstlich von Osnabrück, zur A1 bei Wallenhorst, nördlich
       der Stadt, zerstöre wertvolle Natur, betonen die Anliegerkommunen, das
       Bündnis „Exit A33 Nord“ und das Umweltforum Osnabrücker Land. Das
       verschwende Steuergeld, gefährde die Trinkwasserversorgung und spare nur
       sehr wenig Fahrzeit ein.
       
       Die Osnabrücker Wirtschaft, reich an Speditionen, will die neue Trasse aber
       unbedingt. Knapp 9,5 Kilometer wäre sie lang, rund 210 Millionen Euro
       teuer. Besonders in der Kritik: Auf 2,2 Kilometern Länge soll sie das
       [1][Flora-Fauna-Habitat-Gebiet DE 3614-334 durchschneiden, den
       „Fledermauslebensraum Wiehengebirge bei Osnabrück“], der als
       Natura-2000-Gebiet unter dem Schutz der EU steht. Hier seien
       Verschlechterungen und Störungen „zu vermeiden“, fordert die
       Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Die EU-Kommission musste also informiert
       werden, um eine Ausnahme zu genehmigen.
       
       Seit Ende September liegt diese Stellungnahme vor. Ein Teil des
       Schutzgebietes werde „komplett abgetrennt“, heißt es darin. Aber „auf
       Grundlage der detaillierten Informationen der deutschen Behörden“ sei man
       zu der Auffassung gelangt, die „nachteiligen Auswirkungen“ auf das
       Natura-2000-Gebiet seien aus „zwingenden Gründen des überwiegenden
       öffentlichen Interesses gerechtfertigt“.
       
       Viele Autobahngegner sind frustriert. Die A33 Nord scheint einen großen
       Schritt weitergekommen zu sein. Aber das täuscht: Denn die EU-Kommission
       hat nicht selbst recherchiert, sondern sie vertraut der Datengrundlage des
       Antragstellers. Und dessen Informationen waren selektiv ausgewählt, es
       wurden die Daten seiner Vorzugstrasse übermittelt. Dabei ist schon lange
       eine potenziell naturfreundlichere Trassenführung im Gespräch. Hätte
       Brüssel davon Kenntnis gehabt, wäre die Sache wohl anders ausgegangen.
       
       ## Kleineres Übel vorgestellt
       
       Bereits 2008 hatten die Gegner der A33 Nord diese Option öffentlich
       vorgestellt, als kleineres Übel. Sie wäre mit nur sechs Kilometern
       erheblich kürzer, also auch billiger. Stadtnah an Osnabrück verlaufend,
       ließe sie das FFH-Gebiet unbehelligt. Sie wurde von den deutschen Behörden
       aber einfach ohne nähere Prüfung aussortiert. Das ist frech.
       
       Denn ist ein Natura-2000-Gebiet im Spiel, darf ein Vorhaben nur zugelassen
       werden, wenn „zumutbare Alternativen, den mit dem Projekt verfolgten Zweck
       an anderer Stelle ohne oder mit geringeren Beeinträchtigungen zu erreichen,
       nicht gegeben sind“, [2][lautet Paragraf 34 Absatz 3 des
       Bundesnaturschutzgesetzes.]
       
       Die Trassenskizze der Gegner der A33 Nord klingt zumutbar. Wäre sie es,
       wäre die Vorzugstrasse der Autobahn GmbH Geschichte. Bliebe sie weiterhin
       marginalisiert, wäre das ein Fall fürs Bundesverwaltungsgericht.
       
       Die bundeseigene Autobahn GmbH kauft dennoch schon lange Flächen für die
       von ihr bevorzugte Trasse und lässt Gebäude abreißen, die ihr im Weg
       stünden. Angesichts des noch offenen Planfeststellungsverfahrens ist das
       unverantwortliche Zockerei mit öffentlichen Geldern.
       
       Anders als es die ertrickste EU-Stellungnahme suggeriert, ist für die
       Gegner der A33 Nord also noch nicht alles vorbei. Es geht, wieder einmal,
       erst richtig los. Und das Bundesverwaltungsgericht lässt sich
       erfahrungsgemäß nicht mit einseitigen Informationen hinters Licht führen.
       
       4 Nov 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.nlwkn.niedersachsen.de/ffh-gebiete/ffh-gebiet-446-fledermauslebensraum-wiehengebirge-bei-osnabruck-199186.html
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__34.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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