# taz.de -- Datenkrake Meta: Blankoscheck selbst ausgestellt
> Laut den neuen Nutzungsbedingungen möchte Meta nun auf alle möglichen
> Inhalte zugreifen. Zeit, dass sich die EU dagegen wehrt.
(IMG) Bild: Facebook, Instagram, WhatsApp und Messenger gehören zu Meta
Tech-Konzerne bedienen sich an unseren Daten, ohne Rücksicht auf Gesetze:
Das ist nicht neu. Eine Schreckensnachricht sind die aktualisierten
Nutzungsbedingungen von Meta für kommerzielle Nutzer dennoch.
Laut dem Kleingedruckten möchte der Mutterkonzern von Instagram, Facebook
und Whatsapp nun auf alle möglichen Inhalte zugreifen dürfen. Nicht nur
jeden geteilten Link will der Tech-Konzern auswerten und weiterverwenden,
sondern die gesamten dahinterliegenden Websites. Dem zu widersprechen ist
nicht wirklich möglich, möchte man die Dienste weiterhin nutzen. Der
einzige Weg zu widersprechen, ist der Abschied.
So stellt sich Meta selbst einen Blankoscheck aus. Inhalte will es für
alles Mögliche weiternutzen, etwa für Werbung oder eigene Produkte. Meta
könnte damit beispielsweise journalistische Arbeit stehlen, mithilfe von
künstlicher Intelligenz (KI) kopieren und sie in Konkurrenz zum betroffenen
Medium auf den eigenen Plattformen veröffentlichen. Der Bundesverband
Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV) und der Medienverband der
freien Presse (MVFP) [1][laufen dagegen Sturm]. Sie sehen einen Verstoß
gegen geltendes Recht – zu Recht.
Einige Vorstellungen Metas sind, zumindest rechtlich gesehen, unbedenklich:
Das Verlinken von Artikeln auf der Plattform und Artikelvorschauen etwa
sind erlaubt. Unbedenklich ist auch, die KIs mit öffentlich auffindbaren
Inhalten zu trainieren. KI-Konzerne wie [2][OpenAI] dürfen diese ohne
explizite Zustimmung der Urheber abrufen und nutzen – wenn Letztere nicht
widersprechen. Ein schriftlicher Vorbehalt genügt, und die KI darf mit den
Inhalten nicht gefüttert werden – bislang.
## Meta baut seine Macht aus
Aber was, wenn jemand etwa im Code der Website widerspricht, wie es
beispielsweise die taz macht, den Nutzungsbedingungen aber zustimmt? Käme
es hier zu einem Prozess, wären die neuen Bedingungen schnell gekippt. Nach
dem Gesetz über digitale Märkte ([3][Digital Markets Act, DMA]) müssen
Plattformen fairen und angemessenen Zugang schaffen.
Auch ist es rechtlich nicht zulässig, einfach etwas zu erklären, das
Nutzer*innen einseitig benachteiligt. Jeden Prozess darüber würde Meta
mit seinen missbräuchlichen Bedingungen verlieren. Nur: Recht dauert. Und
bis zur Klärung kann Meta Tatsachen schaffen, indem es etwa seine
KI-Modelle mit Inhalten trainiert. So treibt Meta das Machtgefälle zwischen
KI-Plattformen und dem Journalismus weiter voran.
Die EU-Kommission könnte das verhindern. Es ist sowohl ihr Recht als auch
ihre Aufgabe, die Nutzungsbedingungen von Plattformen zu prüfen und
gegebenenfalls sogar [4][Strafen zu verhängen.] Dafür müsste sie eilig ein
Nichteinhaltungsverfahren einleiten. Oder Druck aufbauen, damit Meta
freiwillig nachbessert. Höchste Zeit also, dass sie zuerst einmal
rhetorisch draufhaut. Bringt das nichts, könnte sich die Kommission die 25
Milliarden US-Dollar schwere Strafe zum Vorbild nehmen, die jüngst ein
US-Gericht gegen Meta verhängte.
Doch leider deutet bisher alles darauf hin, dass wir uns mit schnellen
Schritten in die entgegengesetzte Richtung bewegen: Das letzte digitale
Reformpaket der EU, der Digital Omnibus, kommt Konzernen weit entgegen.
Auch die von der Bundesregierung geplante Digital-Abgabe droht gerade in
Streitereien mit den USA und innerhalb der Koalition zerrieben zu werden.
Höchste Zeit, sich zusammenzureißen.
29 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.bdzv.de/service/presse/pressemitteilungen/2026/meta-greift-nach-der-gesamten-digitalen-presse
(DIR) [2] /OpenAI-Chef-Altman-trifft-Regierung/!6225683
(DIR) [3] /Digital-Markets-Act/!t6045976
(DIR) [4] /Milliarden-Vergleich-von-Meta-in-den-USA-Was-bedeutet-die-Einigung-Die-wichtigsten-Fragen-und-Antworten/!6207636
## AUTOREN
(DIR) Raoul Spada
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– und ein Warnsignal an die Tech-Konzerne. Meta kündigt Berufung an.