# taz.de -- Debatte um Ausweitung des Wahlrechts: Wer ist das Volk?
       
       > Der Vorschlag, das Wahlrecht auszuweiten, ist verfassungsrechtlich
       > umstritten. Elif Eralp argumentiert für eine weite Auslegung des
       > Volksbegriffs.
       
 (IMG) Bild: Wähler in Chiemgauer Tracht
       
       Kaum sind die Sondierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen, steht in
       Berlin die große Umvolkung an – [1][zumindest, wenn man den Rechten
       glaubt.] „Die rotgrünroten Pläne sind aber auch der Versuch eines
       Staatsstreichs durch Austausch des Berliner Wahlvolkes“, ätzt der
       AfD-Abgeordnete Marc Vallendar. Inhaltlich kaum unterscheidbar,
       schwadroniert der gescheiterte CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers auf X von
       einem „Turbo für illegale Migration“ und einem „Hinweis darauf, wie und mit
       wem die Linke ihre Macht in Zukunft sichern will“.
       
       Der Grund für die rechte Kernschmelze: Linke, Grüne und SPD wollen sich
       dafür einsetzen, das Wahlrecht auf Landesebene auch für Berliner:innen
       ohne deutschen Pass auszuweiten. Künftig soll jede*r wählen können,
       die*der seit mehr als fünf Jahren in Berlin lebt. Bislang können nur
       EU-Bürger:innen auf Kommunalebene wählen.
       
       Schaut man auf die demografischen Daten Berlins, so scheint der Vorwurf,
       die Linke wolle sich mit der Ausweitung des Wahlrechtes „ein neues Wahlvolk
       schaffen“, wie eine Umkehr der gesellschaftlichen Verhältnisse. Etwa ein
       Viertel der Berliner:innen über 16 Jahre durften bei den Wahlen zum
       Abgeordnetenhaus nicht wählen, weil sie keinen deutschen Pass haben. Das
       Volk ist schon da, nur darf es nicht wählen.
       
       Dieser Anteil dürfte sich in Zukunft noch weiter erhöhen. Laut Daten des
       Amts für Statistik Berlin-Brandenburg geht das Bevölkerungswachstum Berlins
       vor allem auf den Zuzug aus dem Ausland zurück. Als „Start-up-Metropole“
       wirbt die Bundeshauptstadt seit Jahren um Fachkräfte aus dem Ausland.
       Gleichzeitig ziehen viele Familien, meist mit deutscher Staatsbürgerschaft,
       verstärkt in das Brandenburger Umland. Vor allem in Bezirken innerhalb des
       Berliner S-Bahn-Rings ist es nicht unüblich, [2][dass über die Hälfte der
       Bevölkerung nicht wählen darf. ]
       
       ## Die Mehrheit ohne Stimme
       
       „Menschen, die hier leben, haben alle Pflichten, aber dürfen nicht wählen.
       Das ist ein demokratisches Problem“, sagt Elif Eralp der taz am Dienstag.
       Die Linkenpolitikerin, die nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen gute
       Aussichten auf den Posten der Regierenden Bürgermeisterin hat, setzt sich
       schon seit Jahren dafür ein, das Wahlrecht auch für Berliner:innen ohne
       Pass auszuweiten.
       
       Der Vorstoß von Rot-Grün-Rot ist daher keine Überraschung. Schon 2022
       verabschiedete die damals noch von der SPD geführte Koalition einen
       Beschluss, der die Ausweitung des Wahlrechts ausführlich begründete: „Die
       dauerhaft mangelnde Teilhabemöglichkeit eines so großen Bevölkerungsteils
       stellt ein erhebliches Demokratiedefizit dar, das es zu beheben gilt.“
       Letztendlich scheiterte die Umsetzung an den Neuwahlen 2023, die die CDU
       gewann.
       
       CDU und AfD kritisieren, ein solcher Schritt widerspräche dem Grundgesetz.
       Damit spielen sie auf Artikel 20 GG an, nach dem alle „Staatsgewalt vom
       Volke“ ausgehe.
       
       Dem widerspricht Eralp deutlich: „Aus meiner Sicht bedarf es keiner
       Grundgesetzänderung.“ Der Passus „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ sei
       Auslegungssache. So könne der Volksbegriff durchaus weiter gefasst werden
       als nur für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Eine zeitgemäßere
       Auffassung wäre, so Eralp, den Volksbegriff eher als Bevölkerung eines
       staatlichen Souveränitätsgebiets zu verstehen. So würden auch Menschen ohne
       deutsche Staatsbürgerschaft in den Volksbegriff des Grundgesetzes mit
       eingeschlossen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
       
       ## Frage nach dem Volksbegriff
       
       Was für diese Auffassung spricht, ist, dass im entsprechenden Passus des
       Grundgesetzes weder vom „Staatsvolk“ noch vom „deutschen Volk“ die Rede
       ist.
       
       Unter Verfassungsrechtler:innen ist die Frage jedoch lange
       umstritten. So urteilte das Bundesverfassungsgericht 1990 in zwei
       wegweisenden Urteilen zum „Ausländerwahlrecht“ gegen die Möglichkeit, das
       Kommunalwahlrecht Menschen ohne deutschen Pass zuzugestehen. Die
       Entscheidung begründete das Gericht mit einer engen Auslegung des
       Volksbegriffs, die laut Bundesverfassungsgericht deckungsgleich mit der
       Gesamtheit des deutschen Staatsvolkes sei.
       
       „Nach der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedürfte
       es dafür einer Änderung des Grundgesetzes“, sagt Verfassungsrechtlerin
       Sophie Schönberger der taz.
       
       ## Unterschiedliche Auffassungen
       
       „Auch unter Verfassungsrechtsexpert*innen mehrt sich die
       Einschätzung, dass diese Auslegung des Grundgesetzes überholt ist und
       landesrechtliche Wege zur Wahlrechtsausweitung zulässig sind“, heißt es
       hingegen in dem Antrag.
       
       Einer dieser Experten ist Tarik Tabbara, Professor an der Hochschule für
       Wirtschaft und Recht. Es werde dem Problem der mangelnden Repräsentation
       nicht gerecht, „Vorstöße […] gebetsmühlenartig mit dem Hinweis auf über 30
       Jahre alte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abzutun“,
       [3][argumentiert Tabbar in einem im Juni veröffentlichten Beitrag im
       Verfassungsblog].
       
       Selbst das Bundesverfassungsgericht stimmte 1990 zu, dass es der
       demokratischen Idee entspräche, „eine Kongruenz zwischen den Inhabern
       demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten
       staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen“. Nur sollte diese
       Kongruenz durch das Einbürgerungsrecht gelöst werden und nicht durch die
       Ausweitung des Wahlrechts.
       
       Doch das sei auch in den vergangenen 36 Jahren nach dem Urteil nicht
       passiert, kritisiert auch der Berliner Migrationsrat. Selbst nach der
       Reform des Einbürgerungsrechts 2023, die nun eine Einbürgerung nach fünf
       Jahren Aufenthalt und doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, seien die Hürden
       zu hoch.
       
       ## Einbürgerungsrecht mit Hürden
       
       „Im Staatsangehörigkeitsrecht gibt es Herausforderungen, durch die die
       Einbürgerung nicht für jede Gruppe infrage kommt“, sagt Edwin Greve,
       Sprecher des Berliner Migrationsrats. So schließe das Einbürgerungsrecht
       derzeit Menschen aus, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen
       oder in den letzten fünf Jahren bestimmte Sozialleistungen bezogen haben,
       erklärt Greve. [4][Die Knüpfung an diese Bedingungen hält der Migrationsrat
       grundsätzlich für falsch.] „Es geht darum, dass alle Menschen, die hier
       leben, das gesellschaftliche Leben gestalten und deshalb auch mitbestimmen
       können sollten“
       
       Die Kritik teilt auch Elif Eralp: „Viele aus der Gastarbeitergeneration
       können aufgrund des Einkommens nicht eingebürgert werden. Das sind
       Menschen, die leben hier seit 40 Jahren und haben das Land mit aufgebaut“,
       sagt Eralp.
       
       Doch die Hürden, bis es zu einer tatsächlichen Ausweitung des Wahlrechtes
       kommen kann, sind hoch. Sollte eine Grundgesetzänderung nötig sein, so
       müsste das Land eine Bundesratsinitiative anschieben. Diese sieht auch
       schon der Antrag von 2022 vor.
       
       Zwingend notwendig wäre auch eine Änderung der Landesverfassung, in der
       noch explizit vom „deutschen Volk“ die Rede ist. Dafür benötige es eine
       Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus, wofür aktuell auch die nicht sehr
       begeisterte CDU ins Boot geholt werden müsste. „Wir wissen natürlich, dass
       da dicke Bretter zu bohren sind. Aber es ist wichtig, die Debatte
       anzuschieben und erste konkrete Schritte zu gehen“, so Eralp.
       
       20 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [2] /Nicht-Wahlberechtigte-in-Berlin/!6213925
 (DIR) [3] https://verfassungsblog.de/auslanderwahlrecht-bverfg-verfassungswandel/
 (DIR) [4] /Forderung-nach-einem-Wahlrecht-fuer-alle/!6214219
       
       ## AUTOREN
       
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