# taz.de -- Debatte um Ausweitung des Wahlrechts: Wer ist das Volk?
> Der Vorschlag, das Wahlrecht auszuweiten, ist verfassungsrechtlich
> umstritten. Elif Eralp argumentiert für eine weite Auslegung des
> Volksbegriffs.
(IMG) Bild: Wähler in Chiemgauer Tracht
Kaum sind die Sondierungsgespräche erfolgreich abgeschlossen, steht in
Berlin die große Umvolkung an – [1][zumindest, wenn man den Rechten
glaubt.] „Die rotgrünroten Pläne sind aber auch der Versuch eines
Staatsstreichs durch Austausch des Berliner Wahlvolkes“, ätzt der
AfD-Abgeordnete Marc Vallendar. Inhaltlich kaum unterscheidbar,
schwadroniert der gescheiterte CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers auf X von
einem „Turbo für illegale Migration“ und einem „Hinweis darauf, wie und mit
wem die Linke ihre Macht in Zukunft sichern will“.
Der Grund für die rechte Kernschmelze: Linke, Grüne und SPD wollen sich
dafür einsetzen, das Wahlrecht auf Landesebene auch für Berliner:innen
ohne deutschen Pass auszuweiten. Künftig soll jede*r wählen können,
die*der seit mehr als fünf Jahren in Berlin lebt. Bislang können nur
EU-Bürger:innen auf Kommunalebene wählen.
Schaut man auf die demografischen Daten Berlins, so scheint der Vorwurf,
die Linke wolle sich mit der Ausweitung des Wahlrechtes „ein neues Wahlvolk
schaffen“, wie eine Umkehr der gesellschaftlichen Verhältnisse. Etwa ein
Viertel der Berliner:innen über 16 Jahre durften bei den Wahlen zum
Abgeordnetenhaus nicht wählen, weil sie keinen deutschen Pass haben. Das
Volk ist schon da, nur darf es nicht wählen.
Dieser Anteil dürfte sich in Zukunft noch weiter erhöhen. Laut Daten des
Amts für Statistik Berlin-Brandenburg geht das Bevölkerungswachstum Berlins
vor allem auf den Zuzug aus dem Ausland zurück. Als „Start-up-Metropole“
wirbt die Bundeshauptstadt seit Jahren um Fachkräfte aus dem Ausland.
Gleichzeitig ziehen viele Familien, meist mit deutscher Staatsbürgerschaft,
verstärkt in das Brandenburger Umland. Vor allem in Bezirken innerhalb des
Berliner S-Bahn-Rings ist es nicht unüblich, [2][dass über die Hälfte der
Bevölkerung nicht wählen darf. ]
## Die Mehrheit ohne Stimme
„Menschen, die hier leben, haben alle Pflichten, aber dürfen nicht wählen.
Das ist ein demokratisches Problem“, sagt Elif Eralp der taz am Dienstag.
Die Linkenpolitikerin, die nach erfolgreichen Koalitionsverhandlungen gute
Aussichten auf den Posten der Regierenden Bürgermeisterin hat, setzt sich
schon seit Jahren dafür ein, das Wahlrecht auch für Berliner:innen ohne
Pass auszuweiten.
Der Vorstoß von Rot-Grün-Rot ist daher keine Überraschung. Schon 2022
verabschiedete die damals noch von der SPD geführte Koalition einen
Beschluss, der die Ausweitung des Wahlrechts ausführlich begründete: „Die
dauerhaft mangelnde Teilhabemöglichkeit eines so großen Bevölkerungsteils
stellt ein erhebliches Demokratiedefizit dar, das es zu beheben gilt.“
Letztendlich scheiterte die Umsetzung an den Neuwahlen 2023, die die CDU
gewann.
CDU und AfD kritisieren, ein solcher Schritt widerspräche dem Grundgesetz.
Damit spielen sie auf Artikel 20 GG an, nach dem alle „Staatsgewalt vom
Volke“ ausgehe.
Dem widerspricht Eralp deutlich: „Aus meiner Sicht bedarf es keiner
Grundgesetzänderung.“ Der Passus „alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“ sei
Auslegungssache. So könne der Volksbegriff durchaus weiter gefasst werden
als nur für Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft. Eine zeitgemäßere
Auffassung wäre, so Eralp, den Volksbegriff eher als Bevölkerung eines
staatlichen Souveränitätsgebiets zu verstehen. So würden auch Menschen ohne
deutsche Staatsbürgerschaft in den Volksbegriff des Grundgesetzes mit
eingeschlossen, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
## Frage nach dem Volksbegriff
Was für diese Auffassung spricht, ist, dass im entsprechenden Passus des
Grundgesetzes weder vom „Staatsvolk“ noch vom „deutschen Volk“ die Rede
ist.
Unter Verfassungsrechtler:innen ist die Frage jedoch lange
umstritten. So urteilte das Bundesverfassungsgericht 1990 in zwei
wegweisenden Urteilen zum „Ausländerwahlrecht“ gegen die Möglichkeit, das
Kommunalwahlrecht Menschen ohne deutschen Pass zuzugestehen. Die
Entscheidung begründete das Gericht mit einer engen Auslegung des
Volksbegriffs, die laut Bundesverfassungsgericht deckungsgleich mit der
Gesamtheit des deutschen Staatsvolkes sei.
„Nach der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bedürfte
es dafür einer Änderung des Grundgesetzes“, sagt Verfassungsrechtlerin
Sophie Schönberger der taz.
## Unterschiedliche Auffassungen
„Auch unter Verfassungsrechtsexpert*innen mehrt sich die
Einschätzung, dass diese Auslegung des Grundgesetzes überholt ist und
landesrechtliche Wege zur Wahlrechtsausweitung zulässig sind“, heißt es
hingegen in dem Antrag.
Einer dieser Experten ist Tarik Tabbara, Professor an der Hochschule für
Wirtschaft und Recht. Es werde dem Problem der mangelnden Repräsentation
nicht gerecht, „Vorstöße […] gebetsmühlenartig mit dem Hinweis auf über 30
Jahre alte Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts abzutun“,
[3][argumentiert Tabbar in einem im Juni veröffentlichten Beitrag im
Verfassungsblog].
Selbst das Bundesverfassungsgericht stimmte 1990 zu, dass es der
demokratischen Idee entspräche, „eine Kongruenz zwischen den Inhabern
demokratischer politischer Rechte und den dauerhaft einer bestimmten
staatlichen Herrschaft Unterworfenen herzustellen“. Nur sollte diese
Kongruenz durch das Einbürgerungsrecht gelöst werden und nicht durch die
Ausweitung des Wahlrechts.
Doch das sei auch in den vergangenen 36 Jahren nach dem Urteil nicht
passiert, kritisiert auch der Berliner Migrationsrat. Selbst nach der
Reform des Einbürgerungsrechts 2023, die nun eine Einbürgerung nach fünf
Jahren Aufenthalt und doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt, seien die Hürden
zu hoch.
## Einbürgerungsrecht mit Hürden
„Im Staatsangehörigkeitsrecht gibt es Herausforderungen, durch die die
Einbürgerung nicht für jede Gruppe infrage kommt“, sagt Edwin Greve,
Sprecher des Berliner Migrationsrats. So schließe das Einbürgerungsrecht
derzeit Menschen aus, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen
oder in den letzten fünf Jahren bestimmte Sozialleistungen bezogen haben,
erklärt Greve. [4][Die Knüpfung an diese Bedingungen hält der Migrationsrat
grundsätzlich für falsch.] „Es geht darum, dass alle Menschen, die hier
leben, das gesellschaftliche Leben gestalten und deshalb auch mitbestimmen
können sollten“
Die Kritik teilt auch Elif Eralp: „Viele aus der Gastarbeitergeneration
können aufgrund des Einkommens nicht eingebürgert werden. Das sind
Menschen, die leben hier seit 40 Jahren und haben das Land mit aufgebaut“,
sagt Eralp.
Doch die Hürden, bis es zu einer tatsächlichen Ausweitung des Wahlrechtes
kommen kann, sind hoch. Sollte eine Grundgesetzänderung nötig sein, so
müsste das Land eine Bundesratsinitiative anschieben. Diese sieht auch
schon der Antrag von 2022 vor.
Zwingend notwendig wäre auch eine Änderung der Landesverfassung, in der
noch explizit vom „deutschen Volk“ die Rede ist. Dafür benötige es eine
Zweidrittelmehrheit im Abgeordnetenhaus, wofür aktuell auch die nicht sehr
begeisterte CDU ins Boot geholt werden müsste. „Wir wissen natürlich, dass
da dicke Bretter zu bohren sind. Aber es ist wichtig, die Debatte
anzuschieben und erste konkrete Schritte zu gehen“, so Eralp.
20 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Reaktionen-auf-Rot-Gruen-Rot-in-Berlin/!6222477
(DIR) [2] /Nicht-Wahlberechtigte-in-Berlin/!6213925
(DIR) [3] https://verfassungsblog.de/auslanderwahlrecht-bverfg-verfassungswandel/
(DIR) [4] /Forderung-nach-einem-Wahlrecht-fuer-alle/!6214219
## AUTOREN
(DIR) Jonas Wahmkow
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