# taz.de -- Deepfakes im Musikmarkt: Unliebsame Konkurrenz durch KI
       
       > Betrug bei Streamingdiensten ist Tür und Tor geöffnet. Die Berliner
       > Künstlerin Tara Nome Doyle berichtet, wie perfide in ihrem Namen
       > vorgegangen wurde.
       
 (IMG) Bild: Ist wütend über den Betrug mit ihren Streamingaccounts: Tara Nome Doyle
       
       Tara Nome Doyle staunte nicht schlecht, als ihr Manager den Screenshot
       einer Mail von Spotify schickte. Darin stand zu lesen, bald würden neue
       Songs von ihr veröffentlicht werden. Das Problem: Die Berliner
       Indie-Künstlerin hatte gar keine neue Musik zur Veröffentlichung geplant.
       „Mir war klar, dass es sich um Betrug handeln muss“, erklärt die
       29-Jährige.
       
       Der Betrug ist bedenklich einfach umzusetzen: Unbefugte laden Musik bei
       Digitalvertrieben hoch, die wiederum die gängigen Streaming-Plattformen
       damit beliefern. Dabei wird bisher nur kurz abgefragt, auf welchem
       Künstlerprofil die Musik veröffentlicht wird. Den Wahrheitsgehalt der
       Angaben – wenn etwa jemand „Tara Nome Doyle“ als Urheberin eingibt –
       überprüft eigentlich niemand. Schon steht die Musik online!
       
       Als generative KI den Mainstream erreichte, gab das dieser Betrugsmasche
       Aufwind. Betrüger:innen generieren oft KI-Musik, die dem Sound ihrer
       Opfer ähnlich klingt. Das Kalkül: Wenn Fans diese Kuckuckseier in die
       algorithmischen Empfehlungen gelegt werden, fallen sie meist nicht sofort
       auf, während die Unbefugten damit abkassieren. [1][Doyle zufolge klangen
       die über ihre diversen Streaming-Profile veröffentlichten Bootleg-Songs
       zwar kaum wie ihre eigene Musik.] Zum Anpreisen wurden dennoch Fotos von
       ihr verwendet. „Die Illustration fürs Cover war eine mit KI abgewandelte
       Version des Covers meines letzten Albums“, erklärt Doyle. „Es zeigte mich
       leicht bekleidet am Strand. Eklig!“
       
       Deepfakes wie auch Soundalikes – Musik, die stilistisch und vor allem
       stimmlich so klingt wie bestimmte Künstler:innen – werden für die
       Musikwelt zunehmend zum Problem. Einerseits werden sie genutzt, um im
       Streaming-Umfeld den realen Künstler:innen Tantiemen streitig zu machen.
       Andererseits, so fürchtet Doyle, wer, wie sie, maßgeblich mit der eigenen
       Stimme arbeitet, die durch KI nun so leicht zu imitieren ist, muss
       Schlimmstes befürchten. Weniger bekannten Sänger:innen könnten dadurch
       Aufträge als Session-Musiker:innen entgehen. „Deswegen finde ich es
       wirklich katastrophal, dass so getan wird, als ob es keine geeigneten
       Gesetze gäbe“, sagt sie. Aber welche Gesetze schützen denn Doyle und andere
       vor Missbrauch?
       
       ## Artikel 50 EU-KI-Verordnung
       
       „Artikel 50“ der neuen KI-Verordnung der EU befasst sich explizit mit
       Deepfakes, ein Verbot sieht diese aber nicht vor. „Unter Umständen könnte
       ein solches Gesetz sonst gegen die Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen“,
       erklärt Rechtswissenschaftlerin Alma Eggers. Stattdessen ist eine
       Kennzeichnung vorgesehen. Betrüger:innen, [2][die KI-generierte Musik und
       Deepfakes] in die Streaming-Profile von Musiker:innen schmuggeln,
       werden sich daran wohl kaum halten. Was bleibt den Geschädigten also übrig?
       „In Deutschland greift das Kunsturheberrecht ebenso wie die allgemeinen
       Persönlichkeitsrechte, außerdem handelt es sich bei Deepfakes um Daten im
       Sinne des Datenschutzgesetzes“, erklärt Eggers.
       
       Dabei handelt es sich allerdings nicht um sogenannte aktive Rechte: Erst
       nachdem die KI-Klone bei Spotify den [3][Tantiemenklau] begangen haben,
       oder jemand einen Song mit einem stimmlichen Soundalike veröffentlicht hat,
       lässt sich das straf- oder zivilrechtlich verfolgen. Dem nachzugehen, kann
       für unbekannte Künstler:innen mit extrem viel Aufwand verbunden sein.
       
       Zumal es präventiven Schutz – in Deutschland zumindest – nicht gibt. In den
       USA versuchen derzeit Stars wie Taylor Swift bestimmte Aussagen wie „Hey,
       it’s Taylor!“ markenrechtlich schützen zu lassen, um so über einen
       rechtlichen Winkelzug den Klang ihrer Stimme vor Imitationen abzusichern.
       Hierzulande ist das jedoch nicht möglich.
       
       ## Die eigene Stimme – ein immaterielles Gut
       
       Ein kürzlich in Dänemark erlassenes Gesetz soll für den dortigen Musikmarkt
       Abhilfe schaffen. „Zum einen gibt es einen allgemeinen Schutz gegen
       Deepfakes für jedermann, zum anderen einen spezifischen
       leistungsschutzrechtlich ausgestalteten Schutz gegen Deepfakes von den
       ausübenden Künstlern“, erklärt Alma Eggers. „Dänemark hat sich also dazu
       entschieden, das Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme in der
       Zukunft eher immaterial-güterrechtlich zu behandeln.“ Der spezifische Klang
       einer Stimme wäre damit abgesichert wie ein urheberrechtlich geschützter
       Song. Eggers sieht Potenzial in diesem Ansatz, betont aber zugleich, wie
       bedeutend Persönlichkeitsrechte sind.
       
       Auch könne nationales Recht nur begrenzt gegen weltweit stattfindende
       Verstöße helfen. Nach Vorbild der dänischen Rechtsprechung ließe sich ein
       juristischer Mindeststandard für den Umgang mit Deepfakes und Soundalikes
       von Musiker:innen entwickeln, glaubt Alma Eggers. „Am realistischsten
       wäre das aber höchstens auf EU-Ebene“, sagt sie. Angesichts der bedeutenden
       Unterschiede von Rechtstraditionen, etwa zwischen den USA und Europa, sieht
       sie derzeit keine Zukunft für eine international geltende Regelung.
       Musiker:innen wie Tara Nome Doyle werden also weiterhin kaum vor der
       Konkurrenz in Form ihrer eigenen KI-Klone geschützt.
       
       18 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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