# taz.de -- Deepfakes im Musikmarkt: Unliebsame Konkurrenz durch KI
> Betrug bei Streamingdiensten ist Tür und Tor geöffnet. Die Berliner
> Künstlerin Tara Nome Doyle berichtet, wie perfide in ihrem Namen
> vorgegangen wurde.
(IMG) Bild: Ist wütend über den Betrug mit ihren Streamingaccounts: Tara Nome Doyle
Tara Nome Doyle staunte nicht schlecht, als ihr Manager den Screenshot
einer Mail von Spotify schickte. Darin stand zu lesen, bald würden neue
Songs von ihr veröffentlicht werden. Das Problem: Die Berliner
Indie-Künstlerin hatte gar keine neue Musik zur Veröffentlichung geplant.
„Mir war klar, dass es sich um Betrug handeln muss“, erklärt die
29-Jährige.
Der Betrug ist bedenklich einfach umzusetzen: Unbefugte laden Musik bei
Digitalvertrieben hoch, die wiederum die gängigen Streaming-Plattformen
damit beliefern. Dabei wird bisher nur kurz abgefragt, auf welchem
Künstlerprofil die Musik veröffentlicht wird. Den Wahrheitsgehalt der
Angaben – wenn etwa jemand „Tara Nome Doyle“ als Urheberin eingibt –
überprüft eigentlich niemand. Schon steht die Musik online!
Als generative KI den Mainstream erreichte, gab das dieser Betrugsmasche
Aufwind. Betrüger:innen generieren oft KI-Musik, die dem Sound ihrer
Opfer ähnlich klingt. Das Kalkül: Wenn Fans diese Kuckuckseier in die
algorithmischen Empfehlungen gelegt werden, fallen sie meist nicht sofort
auf, während die Unbefugten damit abkassieren. [1][Doyle zufolge klangen
die über ihre diversen Streaming-Profile veröffentlichten Bootleg-Songs
zwar kaum wie ihre eigene Musik.] Zum Anpreisen wurden dennoch Fotos von
ihr verwendet. „Die Illustration fürs Cover war eine mit KI abgewandelte
Version des Covers meines letzten Albums“, erklärt Doyle. „Es zeigte mich
leicht bekleidet am Strand. Eklig!“
Deepfakes wie auch Soundalikes – Musik, die stilistisch und vor allem
stimmlich so klingt wie bestimmte Künstler:innen – werden für die
Musikwelt zunehmend zum Problem. Einerseits werden sie genutzt, um im
Streaming-Umfeld den realen Künstler:innen Tantiemen streitig zu machen.
Andererseits, so fürchtet Doyle, wer, wie sie, maßgeblich mit der eigenen
Stimme arbeitet, die durch KI nun so leicht zu imitieren ist, muss
Schlimmstes befürchten. Weniger bekannten Sänger:innen könnten dadurch
Aufträge als Session-Musiker:innen entgehen. „Deswegen finde ich es
wirklich katastrophal, dass so getan wird, als ob es keine geeigneten
Gesetze gäbe“, sagt sie. Aber welche Gesetze schützen denn Doyle und andere
vor Missbrauch?
## Artikel 50 EU-KI-Verordnung
„Artikel 50“ der neuen KI-Verordnung der EU befasst sich explizit mit
Deepfakes, ein Verbot sieht diese aber nicht vor. „Unter Umständen könnte
ein solches Gesetz sonst gegen die Meinungs- und Pressefreiheit verstoßen“,
erklärt Rechtswissenschaftlerin Alma Eggers. Stattdessen ist eine
Kennzeichnung vorgesehen. Betrüger:innen, [2][die KI-generierte Musik und
Deepfakes] in die Streaming-Profile von Musiker:innen schmuggeln,
werden sich daran wohl kaum halten. Was bleibt den Geschädigten also übrig?
„In Deutschland greift das Kunsturheberrecht ebenso wie die allgemeinen
Persönlichkeitsrechte, außerdem handelt es sich bei Deepfakes um Daten im
Sinne des Datenschutzgesetzes“, erklärt Eggers.
Dabei handelt es sich allerdings nicht um sogenannte aktive Rechte: Erst
nachdem die KI-Klone bei Spotify den [3][Tantiemenklau] begangen haben,
oder jemand einen Song mit einem stimmlichen Soundalike veröffentlicht hat,
lässt sich das straf- oder zivilrechtlich verfolgen. Dem nachzugehen, kann
für unbekannte Künstler:innen mit extrem viel Aufwand verbunden sein.
Zumal es präventiven Schutz – in Deutschland zumindest – nicht gibt. In den
USA versuchen derzeit Stars wie Taylor Swift bestimmte Aussagen wie „Hey,
it’s Taylor!“ markenrechtlich schützen zu lassen, um so über einen
rechtlichen Winkelzug den Klang ihrer Stimme vor Imitationen abzusichern.
Hierzulande ist das jedoch nicht möglich.
## Die eigene Stimme – ein immaterielles Gut
Ein kürzlich in Dänemark erlassenes Gesetz soll für den dortigen Musikmarkt
Abhilfe schaffen. „Zum einen gibt es einen allgemeinen Schutz gegen
Deepfakes für jedermann, zum anderen einen spezifischen
leistungsschutzrechtlich ausgestalteten Schutz gegen Deepfakes von den
ausübenden Künstlern“, erklärt Alma Eggers. „Dänemark hat sich also dazu
entschieden, das Recht am eigenen Bild und der eigenen Stimme in der
Zukunft eher immaterial-güterrechtlich zu behandeln.“ Der spezifische Klang
einer Stimme wäre damit abgesichert wie ein urheberrechtlich geschützter
Song. Eggers sieht Potenzial in diesem Ansatz, betont aber zugleich, wie
bedeutend Persönlichkeitsrechte sind.
Auch könne nationales Recht nur begrenzt gegen weltweit stattfindende
Verstöße helfen. Nach Vorbild der dänischen Rechtsprechung ließe sich ein
juristischer Mindeststandard für den Umgang mit Deepfakes und Soundalikes
von Musiker:innen entwickeln, glaubt Alma Eggers. „Am realistischsten
wäre das aber höchstens auf EU-Ebene“, sagt sie. Angesichts der bedeutenden
Unterschiede von Rechtstraditionen, etwa zwischen den USA und Europa, sieht
sie derzeit keine Zukunft für eine international geltende Regelung.
Musiker:innen wie Tara Nome Doyle werden also weiterhin kaum vor der
Konkurrenz in Form ihrer eigenen KI-Klone geschützt.
18 Oct 2026
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