# taz.de -- Prozess wegen Regelung in Schulordnung: Schule darf demonstratives Gebet verbieten
> Ein Berliner Gymnasium darf Schülern eine demonstrative Ausübung
> religiöser Riten verbieten. Damit blieb eine Klage der Gesellschaft für
> Freiheitsrechte (GFF) ohne Erfolg.
(IMG) Bild: Das Diesterweg-Gymnasium hatte per Schulordnung demonstratives Beten untersagt
Das Diesterweg-Gymnasium darf Schülern eine demonstrative Ausübung
religiöser Gebete verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag
entschieden. Damit blieb eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte
(GFF) ohne Erfolg.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte vor rund einem Jahr beim
Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Schule eingereicht. Eine
[1][Regelung in der Schulordnung hatte das demonstrative Gebet in dem
Gymnasium untersagt]. Die GFF begründete die Klage damit, dass die Regelung
in der Schulordnung sich damit ausschließlich gegen muslimische
Schüler*innen richte. Ihnen werde das islamische Gebet auf dem
Schulgelände damit untersagt. Die GFF hatte das Gymnasium im Oktober 2025
aufgefordert, das Gebetsverbot aus der Hausordnung zu streichen.
Nach Auffassung des Gerichts ist das Verbot an dem betroffenen Gymnasium
gleichwohl gerechtfertigt, um den Schulfrieden zu wahren. Die Vorsitzende
der Kammer am Verwaltungsgericht begründete ihre Entscheidung unter anderem
mit „anhaltenden Konflikten mit religiös motiviertem Ursprung“. Die Sorge
der Kammer sei, dass sich Konflikte nur verlagern, wenn die Schule einen
Gebetsraum stelle. Auch für den Vorwurf der GFF, durch das Gebetsverbot
würde eine rassistische Zuordnung etabliert werden, sah die Kammer keinen
Anhaltspunkt.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Damit sich das Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg (OVG) als nächsthöhere Instanz mit dem Fall befasst,
muss allerdings zunächst eine Berufung zugelassen werden. Die GFF kündigte
am Donnerstag an, in Berufung zu gehen. „Das kann so nicht stehen bleiben.
Wir gehen gegen dieses Urteil vor“, kündigt GFF-Verfahrenskoordinatorin
Soraia Da Costa Batista an.
## Schule zeigt sich erleichtert
Der Schulleiter der Schule zeigte sich nach dem Urteil erleichtert:
„Zwanzig Schulen haben nachgegeben. Wir haben gekämpft und immensem Druck
standgehalten“, sagte er. Die Schule argumentierte vor Gericht auch mit
Ressourcenmangel. Man habe [2][weder genug Räume noch genug Personal], um
einen Gebetsraum zur Verfügung zu stellen. Auch sei es Teilen der
muslimischen SchülerInnen wichtig, alleine oder geschlechtergetrennt zu
beten, weshalb ein Raum wahrscheinlich nicht ausreichen würde, sagte der
Schulleiter am Donnerstag im Gericht. Am Diesterweg Gymnasium in Wedding
würden mehr als 600 Schüler*innen aus 47 Nationen zusammen lernen, sagte
der Schulleiter.
Laut GFF müssten durch das 2023 eingeführte und in der Schulordnung
verankerte Gebetsverbot Schüler*innen das Mittagsgebet heimlich in
Toiletten oder hinter Müllcontainern durchführen. Beim „Erwischen“ soll es
zu Tadel, Ermahnungen oder Gesprächen mit der Schulleitung gekommen sein.
Da das explizit genannte demonstrative Beten statt einem generellen
Gebetsverbot vorherrscht, sieht die GFF darin eine Diskriminierung
gegenüber muslimischen SchülerInnen, sowie eine rassistische Zuordnung.
Die Schulleitung des Diesterweg Gymnasiums streitet diese Vorwürfe ab. Sie
sieht das Verbot lediglich als Präventionsmaßnahme gegen eine Störung des
Schulfriedens und begründet das mit vergangenen Vorfällen. Das
demonstrative Beten könne in der Schule potenzielle Konflikte entfachen. Es
sei beinahe alltäglich, dass es zu Konvertierungsversuchen, Ausgrenzung und
Beschimpfungen muslimischer Schüler gegen muslimische Schülerinnen oder
andersgläubige MitschülerInnen komme, sagte der Schulleiter.
Ein Mitglied der Senatsverwaltung sprach auch von Beleidigungen gegenüber
SchülerInnen – „besonders im Sommer, bei Freizügigkeit, fallen
Beleidigungen wie Schlampe. Junge Mädchen werden oft zur Zielscheibe, oft
bis zum Abitur“, sagte er. „Unsere Aufgabe als Schule ist es, neben dem
Lernen auch Werte der Gleichberechtigung zu vermitteln“, betonte die
Schule. „Besonders der Ramadan ist ein Dauerbrenner“, sagte der
stellvertretende Schulleiter. Auch berichtete er von einer Mittagspause, in
der sich ein Dutzend Schüler zum gemeinsamen Gebet versammelt habe. „Die
anhaltenden Missionierungen stören den Schulfrieden und verhindern unsere
Arbeit.“
Das Verbot sei damit auch eine Maßnahme, um MitschülerInnen, besonders
muslimische, zu schützen. Auch die Vorwürfe des GFF, basierend auf Aussagen
anonymer (Ex-)SchülerInnen, man müsse hinter Mülltonnen beten, bestreitet
die Schule.
## GFF sieht Minderheitenrechte verletzt
Aus Sicht der GFF berücksichtigt das Urteil den Schutz von Grundrechten und
Minderheiten nicht ausreichend. Die von der Schulleitung vorgetragenen
einzelnen Konflikte und Anekdoten zeigten wenig Bezug zum Gebet und ergaben
in der Summe keine konkrete Bedrohung des Schulfriedens.
„Heute wurde viel über muslimische Schüler*innen gesprochen, aber ihre
Belange wurden kaum berücksichtigt. Unter dem Deckmantel des Schulfriedens
erlaubt das Gericht ein pauschales Verbot von sichtbarem Gebet – das
verletzt die Religionsfreiheit und diskriminiert muslimische
Schüler*innen“, kritisierte Da Costa Batista von der GFF.
Im Vorfeld des Verfahrens hatte der Kultur- und Sozialwissenschaftler
Werner Schiffauer ein Gutachten zu den möglichen Auswirkungen des Betens
auf den Schulfrieden erstellt. Er erklärt zum Gebetsverbot: „Die von der
Schule angeführten Vorfälle belegen keine Gefährdung des Schulfriedens
durch das Gebet. Schulfrieden bedeutet auch nicht, dass es an einer Schule
keine Konflikte gibt. Mit ihnen umzugehen, ist gerade Aufgabe der Schule.“
## Instrument gegen islamistische Einflüsse?
„Wir begrüßen das Urteil“, sagte hingegen Michael Hammerbacher, Leiter und
Bildungsreferent beim Verein für Demokratie und Vielfalt Devi. „Es ist
erfreulich, dass das Gericht die Position stärkt. Die Schulen haben damit
ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, um auf mögliche islamistische
Einflüsse zu reagieren“, sagt er. In dem Satz in der Schulordnung sei es ja
ausdrücklich nicht um das Beten an sich gegangen. „Es geht tatsächlich um
demonstratives Beten, also vorstellbar wäre vielleicht eine Situation, bei
der Schüler*innen sich am Freitag zu einer bestimmten Uhrzeit zu einem
Gruppengebet auf dem Schulhof verabreden“, sagt er. „Und da kann es eben
sein, dass andere Schüler*innen oder liberale Muslim*innen sich unter
Druck gesetzt fühlen, sich dem anschließen zu müssen.“
Es gebe in Berlin an den Schulen auch Vorfälle, die eindeutig als
Missionierung zu sehen seien. „Es leiden hauptsächlich liberale muslimische
Schüler*innen darunter und Angehörige von religiösen Minderheiten“, sagt
er. Hammerbacher sieht seine Kritik auch durch die Ergebnisse der
[3][Studie zu Gewalt an Berliner Schulen gestärkt. Demnach räumen 29
Prozent der Neuntklässler*innen] religiösen Regeln Vorrang vor den
Regeln der Schule ein. Das galt für 41 Prozent der muslimischen
Schüler*innen, aber auch für 33 Prozent der christlichen und sogar für 19
Prozent der Neuntklässler, die sich keiner Glaubensgemeinschaft zugehörig
fühlen.
Grundlage der nun in erster Instanz gescheiterten Klage ist Berlins
Landesantidiskriminierungsgesetz. Dieses beinhaltet ein Verbandsklagerecht:
Das bedeutet, dass Verbände juristisch dagegen vorgehen können, wenn die
Verwaltung, Schulen, Behörden, Polizei, Justiz, Feuerwehr oder andere
öffentliche Stellen Bürger*innen ungerecht behandeln und diskriminieren.
In der Vergangenheit hatte etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte
bereits eine Klägerin unterstützt, die sich diskriminiert sah, weil sie
wegen ihres unbekleideten Oberkörpers von einem Wasserspielplatz im
Treptower Park verwiesen worden war. Da Männer dort mit nacktem Oberkörper
geduldet seien, sah sie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.
2011 hatte sich bereits ein Schüler des Diesterweg-Gymnasiums juristisch
eine Sonderregelung erstritten. Er hatte sich das Recht darauf, auch
demonstrativ zu beten, vor Gericht eingeklagt. Auf die Berufung des Landes
Berlin hin wies das Oberverwaltungsgericht die Klage dann aber ab.
Letztinstanzlich verwarf das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2011 die
Revision des Schülers. Die Einschränkung zum Schutze des Schulfriedens, der
zu den Gemeinschaftswerten mit Verfassungsrang zähle, sei gerechtfertigt.
15 Oct 2026
## LINKS
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## AUTOREN
(DIR) Lilly Mayer
(DIR) Uta Schleiermacher
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