# taz.de -- Prozess wegen Regelung in Schulordnung: Schule darf demonstratives Gebet verbieten
       
       > Ein Berliner Gymnasium darf Schülern eine demonstrative Ausübung
       > religiöser Riten verbieten. Damit blieb eine Klage der Gesellschaft für
       > Freiheitsrechte (GFF) ohne Erfolg.
       
 (IMG) Bild: Das Diesterweg-Gymnasium hatte per Schulordnung demonstratives Beten untersagt
       
       Das Diesterweg-Gymnasium darf Schülern eine demonstrative Ausübung
       religiöser Gebete verbieten. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag
       entschieden. Damit blieb eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte
       (GFF) ohne Erfolg.
       
       Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hatte vor rund einem Jahr beim
       Verwaltungsgericht eine Klage gegen die Schule eingereicht. Eine
       [1][Regelung in der Schulordnung hatte das demonstrative Gebet in dem
       Gymnasium untersagt]. Die GFF begründete die Klage damit, dass die Regelung
       in der Schulordnung sich damit ausschließlich gegen muslimische
       Schüler*innen richte. Ihnen werde das islamische Gebet auf dem
       Schulgelände damit untersagt. Die GFF hatte das Gymnasium im Oktober 2025
       aufgefordert, das Gebetsverbot aus der Hausordnung zu streichen.
       
       Nach Auffassung des Gerichts ist das Verbot an dem betroffenen Gymnasium
       gleichwohl gerechtfertigt, um den Schulfrieden zu wahren. Die Vorsitzende
       der Kammer am Verwaltungsgericht begründete ihre Entscheidung unter anderem
       mit „anhaltenden Konflikten mit religiös motiviertem Ursprung“. Die Sorge
       der Kammer sei, dass sich Konflikte nur verlagern, wenn die Schule einen
       Gebetsraum stelle. Auch für den Vorwurf der GFF, durch das Gebetsverbot
       würde eine rassistische Zuordnung etabliert werden, sah die Kammer keinen
       Anhaltspunkt.
       
       Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Damit sich das Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg (OVG) als nächsthöhere Instanz mit dem Fall befasst,
       muss allerdings zunächst eine Berufung zugelassen werden. Die GFF kündigte
       am Donnerstag an, in Berufung zu gehen. „Das kann so nicht stehen bleiben.
       Wir gehen gegen dieses Urteil vor“, kündigt GFF-Verfahrenskoordinatorin
       Soraia Da Costa Batista an.
       
       ## Schule zeigt sich erleichtert
       
       Der Schulleiter der Schule zeigte sich nach dem Urteil erleichtert:
       „Zwanzig Schulen haben nachgegeben. Wir haben gekämpft und immensem Druck
       standgehalten“, sagte er. Die Schule argumentierte vor Gericht auch mit
       Ressourcenmangel. Man habe [2][weder genug Räume noch genug Personal], um
       einen Gebetsraum zur Verfügung zu stellen. Auch sei es Teilen der
       muslimischen SchülerInnen wichtig, alleine oder geschlechtergetrennt zu
       beten, weshalb ein Raum wahrscheinlich nicht ausreichen würde, sagte der
       Schulleiter am Donnerstag im Gericht. Am Diesterweg Gymnasium in Wedding
       würden mehr als 600 Schüler*innen aus 47 Nationen zusammen lernen, sagte
       der Schulleiter.
       
       Laut GFF müssten durch das 2023 eingeführte und in der Schulordnung
       verankerte Gebetsverbot Schüler*innen das Mittagsgebet heimlich in
       Toiletten oder hinter Müllcontainern durchführen. Beim „Erwischen“ soll es
       zu Tadel, Ermahnungen oder Gesprächen mit der Schulleitung gekommen sein.
       Da das explizit genannte demonstrative Beten statt einem generellen
       Gebetsverbot vorherrscht, sieht die GFF darin eine Diskriminierung
       gegenüber muslimischen SchülerInnen, sowie eine rassistische Zuordnung.
       
       Die Schulleitung des Diesterweg Gymnasiums streitet diese Vorwürfe ab. Sie
       sieht das Verbot lediglich als Präventionsmaßnahme gegen eine Störung des
       Schulfriedens und begründet das mit vergangenen Vorfällen. Das
       demonstrative Beten könne in der Schule potenzielle Konflikte entfachen. Es
       sei beinahe alltäglich, dass es zu Konvertierungsversuchen, Ausgrenzung und
       Beschimpfungen muslimischer Schüler gegen muslimische Schülerinnen oder
       andersgläubige MitschülerInnen komme, sagte der Schulleiter.
       
       Ein Mitglied der Senatsverwaltung sprach auch von Beleidigungen gegenüber
       SchülerInnen – „besonders im Sommer, bei Freizügigkeit, fallen
       Beleidigungen wie Schlampe. Junge Mädchen werden oft zur Zielscheibe, oft
       bis zum Abitur“, sagte er. „Unsere Aufgabe als Schule ist es, neben dem
       Lernen auch Werte der Gleichberechtigung zu vermitteln“, betonte die
       Schule. „Besonders der Ramadan ist ein Dauerbrenner“, sagte der
       stellvertretende Schulleiter. Auch berichtete er von einer Mittagspause, in
       der sich ein Dutzend Schüler zum gemeinsamen Gebet versammelt habe. „Die
       anhaltenden Missionierungen stören den Schulfrieden und verhindern unsere
       Arbeit.“
       
       Das Verbot sei damit auch eine Maßnahme, um MitschülerInnen, besonders
       muslimische, zu schützen. Auch die Vorwürfe des GFF, basierend auf Aussagen
       anonymer (Ex-)SchülerInnen, man müsse hinter Mülltonnen beten, bestreitet
       die Schule.
       
       ## GFF sieht Minderheitenrechte verletzt
       
       Aus Sicht der GFF berücksichtigt das Urteil den Schutz von Grundrechten und
       Minderheiten nicht ausreichend. Die von der Schulleitung vorgetragenen
       einzelnen Konflikte und Anekdoten zeigten wenig Bezug zum Gebet und ergaben
       in der Summe keine konkrete Bedrohung des Schulfriedens.
       
       „Heute wurde viel über muslimische Schüler*innen gesprochen, aber ihre
       Belange wurden kaum berücksichtigt. Unter dem Deckmantel des Schulfriedens
       erlaubt das Gericht ein pauschales Verbot von sichtbarem Gebet – das
       verletzt die Religionsfreiheit und diskriminiert muslimische
       Schüler*innen“, kritisierte Da Costa Batista von der GFF.
       
       Im Vorfeld des Verfahrens hatte der Kultur- und Sozialwissenschaftler
       Werner Schiffauer ein Gutachten zu den möglichen Auswirkungen des Betens
       auf den Schulfrieden erstellt. Er erklärt zum Gebetsverbot: „Die von der
       Schule angeführten Vorfälle belegen keine Gefährdung des Schulfriedens
       durch das Gebet. Schulfrieden bedeutet auch nicht, dass es an einer Schule
       keine Konflikte gibt. Mit ihnen umzugehen, ist gerade Aufgabe der Schule.“
       
       ## Instrument gegen islamistische Einflüsse?
       
       „Wir begrüßen das Urteil“, sagte hingegen Michael Hammerbacher, Leiter und
       Bildungsreferent beim Verein für Demokratie und Vielfalt Devi. „Es ist
       erfreulich, dass das Gericht die Position stärkt. Die Schulen haben damit
       ein wirkungsvolles Instrument in der Hand, um auf mögliche islamistische
       Einflüsse zu reagieren“, sagt er. In dem Satz in der Schulordnung sei es ja
       ausdrücklich nicht um das Beten an sich gegangen. „Es geht tatsächlich um
       demonstratives Beten, also vorstellbar wäre vielleicht eine Situation, bei
       der Schüler*innen sich am Freitag zu einer bestimmten Uhrzeit zu einem
       Gruppengebet auf dem Schulhof verabreden“, sagt er. „Und da kann es eben
       sein, dass andere Schüler*innen oder liberale Muslim*innen sich unter
       Druck gesetzt fühlen, sich dem anschließen zu müssen.“
       
       Es gebe in Berlin an den Schulen auch Vorfälle, die eindeutig als
       Missionierung zu sehen seien. „Es leiden hauptsächlich liberale muslimische
       Schüler*innen darunter und Angehörige von religiösen Minderheiten“, sagt
       er. Hammerbacher sieht seine Kritik auch durch die Ergebnisse der
       [3][Studie zu Gewalt an Berliner Schulen gestärkt. Demnach räumen 29
       Prozent der Neuntklässler*innen] religiösen Regeln Vorrang vor den
       Regeln der Schule ein. Das galt für 41 Prozent der muslimischen
       Schüler*innen, aber auch für 33 Prozent der christlichen und sogar für 19
       Prozent der Neuntklässler, die sich keiner Glaubensgemeinschaft zugehörig
       fühlen.
       
       Grundlage der nun in erster Instanz gescheiterten Klage ist Berlins
       Landesantidiskriminierungsgesetz. Dieses beinhaltet ein Verbandsklagerecht:
       Das bedeutet, dass Verbände juristisch dagegen vorgehen können, wenn die
       Verwaltung, Schulen, Behörden, Polizei, Justiz, Feuerwehr oder andere
       öffentliche Stellen Bürger*innen ungerecht behandeln und diskriminieren.
       
       In der Vergangenheit hatte etwa die Gesellschaft für Freiheitsrechte
       bereits eine Klägerin unterstützt, die sich diskriminiert sah, weil sie
       wegen ihres unbekleideten Oberkörpers von einem Wasserspielplatz im
       Treptower Park verwiesen worden war. Da Männer dort mit nacktem Oberkörper
       geduldet seien, sah sie den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzt.
       
       2011 hatte sich bereits ein Schüler des Diesterweg-Gymnasiums juristisch
       eine Sonderregelung erstritten. Er hatte sich das Recht darauf, auch
       demonstrativ zu beten, vor Gericht eingeklagt. Auf die Berufung des Landes
       Berlin hin wies das Oberverwaltungsgericht die Klage dann aber ab.
       Letztinstanzlich verwarf das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2011 die
       Revision des Schülers. Die Einschränkung zum Schutze des Schulfriedens, der
       zu den Gemeinschaftswerten mit Verfassungsrang zähle, sei gerechtfertigt.
       
       15 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Religionsausuebung-in-Berlin/!6121146
 (DIR) [2] /Nahost-Konflikt-an-Schulen/!5974248
 (DIR) [3] /Studie-zu-Gewalt-an-Berliner-Schulen/!6188719
       
       ## AUTOREN
       
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 (DIR) Uta Schleiermacher
       
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