# taz.de -- Berliner Antidiskriminierungsgesetz: Viel Arbeit für Beschwerdestelle
> In den fünf Jahren ihres Bestehens hat die Ombudsstelle gegen
> Diskriminierung rund 4.000 Anfragen erfasst. Oft geht es um Rassismus,
> geklagt wird selten.
(IMG) Bild: Immer wieder beschweren sich Berliner*innen über mutmaßlich diskriminierende Ticketkontrollen (Symbolbild)
Eine Frau fährt mit gültigem Sozialticket U-Bahn. Als sie kontrolliert
wird, zeigt sie den Fahrschein, ihren Ausweis und den Leistungsbescheid vom
Jobcenter. Sie hat bloß vergessen, auf dem Ticket wie vorgeschrieben ihren
Namen einzutragen. Die Kontrolleurin fordert die Frau deshalb auf,
auszusteigen – und fängt an, sie zu beschimpfen: Warum sie denn nicht
arbeite und vom Staat lebe. Dass sie „aus einem anderen Land“ komme und
„die Polizei sie abholen“ werde. Am Ende muss die Frau noch 60 Euro Strafe
zahlen.
Der Vorfall vom Mai 2025 ist eine von rund 4.000 Anfragen, die bei der
Berliner Ombudsstelle zum Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) seit
ihrer Gründung im Jahr 2020 eingegangen sind. Davon fielen etwa 2.000 unter
den Geltungsbereich des Gesetzes, wie aus einem [1][Bericht über die Arbeit
der Stelle] hervorgeht, der am Montag veröffentlicht wurde. Die meisten
Beschwerden betrafen demnach Rassismus sowie Diskriminierung aufgrund einer
Behinderung oder chronischen Erkrankung.
„Hinter jeder Beschwerde steht eine persönliche Erfahrung, etwa das Gefühl,
nicht ernst genommen zu werden“, betonte Gleichstellungssenatorin Cansel
Kiziltepe (SPD) und warnte: „Wer Diskriminierung erlebt, verliert Vertrauen
in den Staat.“
Das Berliner LADG gilt seit 2020 und [2][schützt Bürger*innen vor
Diskriminierung] durch staatliche Stellen wie Ämter, Schulen, Hochschulen
und die Polizei. Es geht damit deutlich weiter als das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene, das nur unter Privatpersonen
gilt, etwa am Arbeitsplatz oder auf dem Wohnungsmarkt.
## Vielen Betroffenen reicht eine Beratung
Damit geht allerdings auch ein hohes Arbeitspensum einher. 371 Anfragen im
Rahmen der LADG-Kriterien erreichten die Ombudsstelle allein im vergangenen
Jahr. Die meisten Fälle (93) richteten sich gegen Bezirksämter. An zweiter
Stelle stehen mit je 47 Fällen [3][die BVG] sowie Schulen und Kitas. 321
Fälle sind bereits abgeschlossen.
Dabei begnügten sich die Betroffenen in knapp der Hälfte der Fälle mit
einer juristischen Beratung durch die Ombudsstelle. Hinzu kamen 166
Streitschlichtungsverfahren, wobei in 60 Fällen ein Verstoß gegen das
Gesetz festgestellt wurde.
Einer davon war der Fall der Frau, die in der U-Bahn kontrolliert wurde. Im
Schlichtungsverfahren konnte die BVG nicht widerlegen, dass es sich um
Diskriminierung handelte. Entsprechend dem Ratschlag der Ombudsstelle
nahmen die Verkehrsbetriebe die Strafe fürs angebliche Schwarzfahren
zurück. Zudem erhielt die Betroffene als Wiedergutmachung Fahrgutscheine
und eine schriftliche Entschuldigung.
„Das Ombudsverfahren schafft Sicherheit für Betroffene und hilft der
Verwaltung, die Lebensrealität von Bürger*innen besser zu verstehen“,
betonte die Leiterin der Ombudsstelle Doris Liebscher am Montag. Das zeige
sich auch in der geringen Zahl der Fälle, die [4][am Ende vor Gericht
landeten] – das sei erst neunmal passiert. Gleichzeitig stellte sie auch
klar: Die Bereitschaft, Verantwortung für Diskriminierung zu übernehmen,
sei noch nicht überall ausreichend ausgeprägt.
So nähmen [5][Beschwerden gegen die Polizei] mit am meisten
Bearbeitungszeit in Anspruch. Das liege unter anderem an der strengen
Hierarchie in der Behörde. Zudem gebe es keine „gelebte Fehlerkultur“. Das
Resultat: „Entschuldigungen von der Polizei sind eine sehr große Ausnahme“,
so Liebscher.
Mit Blick auf den Bericht forderten die Berliner Grünen am Montag, die
Ombudsstelle zu stärken. „Es fehlt weiterhin an einer ausreichenden
personellen und strukturellen Ausstattung“, heißt es in einem gemeinsamen
Statement der Abgeordneten Sebastian Walter und Tuba Bozkurt. In der
kommenden Wahlperiode wolle man das LADG novellieren, so Walter und Bozkurt
weiter.
11 May 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ombudsstelle/artikel.1663333.php
(DIR) [2] /Diskriminierung-durch-Behoerden/!6005242
(DIR) [3] /Diskriminierung-im-OePNV/!6102054
(DIR) [4] /Religionsausuebung-in-Berlin/!6121146
(DIR) [5] /Bericht-des-Polizeibeauftragten/!6003928
## AUTOREN
(DIR) Hanno Fleckenstein
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