# taz.de -- In eigener Sache: Serena Bilanceri wird Visum verweigert
> Die israelische Regierung entzieht der taz-Korrespondentin die
> Aufenthaltsgenehmigung, weil sie zum Boykott Israels aufgerufen habe. Das
> ist nicht hinnehmbar.
(IMG) Bild: taz-Korrespondentin Serena Bilanceri unterwegs in Petra, Jordanien
Die israelische Regierung hat der taz-Korrespondentin Serena Bilanceri die
Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Infolgedessen wurde ihr kein Arbeitsvisum
erteilt. Wir werten dies als erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit.
Die Regierung Netanjahu verlässt damit den Boden der demokratischen
Rechtsstaatlichkeit. Wir kennen solch ein Vorgehen sonst nur von
autoritären Regimes.
Schon in der Vergangenheit hatte Bilanceri schwer nachvollziehbare
Schwierigkeiten bei der Einreise nach und Ausreise aus Israel bekommen: Ihr
Laptop wurde im vergangenen Jahr am Flughafen Tel Aviv, angeblich zur
Sprengstoff-Untersuchung, zurückgehalten. Sie erhielt ihn zerstört zurück.
Eine Begründung für die Entscheidung wurde Bilanceri nicht mitgeteilt.
Konkret wirft die israelische Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde laut
der Website Israel National News – Arutz Sheva Bilanceri indes vor, in zwei
Texten im September und November 2025 Sanktionen gegen Israel gefordert zu
haben. In beiden Beiträgen kommentierte Bilanceri [1][die rechtswidrige
Besiedlung des Westjordanlands] und [2][die humanitäre Notlage im
Gazastreifen]. Dies deuten die israelischen Behörden offensichtlich als
Boykottaufforderung.
Der Website Israel National News – Arutz Sheva ist außerdem zu entnehmen,
der Staat Israel habe das gesetzliche Recht, Menschen, die einen Boykott
Israels forderten, die Einreise zu verweigern. Bilanceri habe Israel
verleumdet: Avi Cohen Scali, Generaldirektor des Ministeriums für
Diaspora-Angelegenheiten, wird mit den Worten zitiert: „Aufrufe zum Boykott
Israels unter dem Deckmantel einer professionellen Presse“ würden nicht
toleriert.
Das Ministerium für Diaspora-Angelegenheiten und zur Bekämpfung des
Antisemitismus hat mittlerweile bestätigt, dass die Darstellung der Website
Israel National News – Arutz Sheva korrekt ist. Auch das Government Press
Office (GPO), das letztendlich die offizielle Akkreditierung und
Presseausweise ausstellt, verifiziert dies.
## Geseztesänderung von 2025
Beide verweisen auf eine Gesetzesänderung von Februar 2025. Dort wird
festgehalten, dass Individuen auf der Basis von vier Kriterien die
Aufenthaltsgenehmigung verweigert oder entzogen werden kann. Leugnung des
Holocaust und des 7. Oktobers sind zwei dieser Kriterien. Außerdem kann
denjenigen der Aufenthalt entzogen werden, die zu internationaler
Strafverfolgung von israelischen Bürger*innen und Soldat*innen oder
zu einem Boykott Israels aufrufen. Bilanceri wird Letzteres vorgeworfen.
Die Chefredaktion der taz stellt klar: Serena Bilanceri hat an keiner
Stelle zum Boykott des Staates Israel aufgefordert. Es ist nicht
hinnehmbar, dass die israelische Regierung eine legitime und auch von der
EU vorgetragene Kritik am Vorgehen Israels im Westjordanland und im
Gazastreifen als Begründung nimmt, um die Pressefreiheit einzuschränken.
Auch Bilanceri selbst betont in einem Beitrag in den sozialen Medien,
niemals einen Boykott Israels befürwortet zu haben: „Ich habe mich für
finanzielle und militärische Sanktionen als Reaktion auf das Vorgehen der
israelischen Regierung im Westjordanland ausgesprochen, insbesondere
angesichts der Gewalt durch Siedler und der damaligen humanitären Lage im
Gazastreifen. Und es ist völlig normal, ja sogar Teil der Arbeit eines
Journalisten, in einem Meinungsbeitrag – in diesem Fall in den beiden
genannten Texten – seine Meinung zu äußern. Denjenigen, die diese
Entscheidung getroffen und mit den israelischen Medien gesprochen haben,
aber nicht mit mir, möchte ich sagen: Ihr verbannt keine ‚anti-israelischen
Akteure‘. Ihr verbannt ausländische Journalisten, die das Vorgehen eurer
Regierung kritisiert haben.“
## Bilanceri ist nicht die erste abgewiesene Jounalistin
Bilanceri ist nicht die erste Journalistin, der seit 2025 Zutritt zu Israel
verweigert wird. Vor ihr ist seit 2025 vier weiteren Journalist*innen
die Einreise verweigert worden – wahrscheinlich auch auf der Basis dieses
Gesetzes. Dabei handelt es sich um die französische Journalistin Alice
Froussard, um den spanischen Journalisten Queralt Castillo, den
französischen Fotojournalisten Frédérique Le Brun sowie Alessandro
Stefanelli, einen italienischen Journalisten und Fotografen.
Da auch andere deutsche und europäische Medienvertreter*innen
Vergleichbares erfahren oder erfahren könnten, fordert die taz die
Bundesregierung dazu auf, sich bei der israelischen Regierung für eine
Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, zu denen die Meinungs- und
Pressefreiheit zählen, einzusetzen und der taz-Mitarbeiterin Serena
Bilanceri die Wiedereinreise und die uneingeschränkte Wiederaufnahme ihrer
Tätigkeit in Israel zu ermöglichen.
Serena Bilanceri berichtet seit vielen Jahren aus Israel und den
Palästinensischen Gebieten und ist seit Juni 2026 offizielle
Korrespondentin der taz.
12 Oct 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Wadephul-blockiert-EU-Israel-Sanktionen/!6107791
(DIR) [2] /Siedlergewalt-im-Westjordanland/!6129845
## AUTOREN
(DIR) Katrin Gottschalk
(DIR) Barbara Junge
(DIR) Ulrike Winkelmann
(DIR) Judith Poppe
## TAGS
(DIR) Schwerpunkt Pressefreiheit
(DIR) Israelkritik
(DIR) Westjordanland
(DIR) Israel
## ARTIKEL ZUM THEMA
(DIR) Eingriff in die Pressefreiheit in Israel: Der verschwundene Laptop
Der taz-Korrespondentin wird am Flughafen in Tel Aviv der Laptop
abgenommen. 9 Tage später bekommt sie ihn wieder, schwer lädiert. Die taz
legt Beschwerde ein.
(DIR) Ein Syrischer Arzt kehrt zurück: Heim nach Idlib
Vor elf Jahren verließ Mustafa Fahham seine Heimat. In Deutschland baut er
sich ein Leben auf. Dann fällt das Assad-Regime und Fahham kehrt zurück.
(DIR) Syrische Geflüchtete in Jordanien: In Armut gefangen
In Jordanien müssen Geflüchtete neuerdings hohe Gebühren zahlen, um
arbeiten zu können. Das hängt auch mit fehlenden Hilfsgeldern zusammen.