# taz.de -- In eigener Sache: Serena Bilanceri wird Visum verweigert
       
       > Die israelische Regierung entzieht der taz-Korrespondentin die
       > Aufenthaltsgenehmigung, weil sie zum Boykott Israels aufgerufen habe. Das
       > ist nicht hinnehmbar.
       
 (IMG) Bild: taz-Korrespondentin Serena Bilanceri unterwegs in Petra, Jordanien
       
       Die israelische Regierung hat der taz-Korrespondentin Serena Bilanceri die
       Aufenthaltsgenehmigung entzogen. Infolgedessen wurde ihr kein Arbeitsvisum
       erteilt. Wir werten dies als erheblichen Eingriff in die Pressefreiheit.
       Die Regierung Netanjahu verlässt damit den Boden der demokratischen
       Rechtsstaatlichkeit. Wir kennen solch ein Vorgehen sonst nur von
       autoritären Regimes.
       
       Schon in der Vergangenheit hatte Bilanceri schwer nachvollziehbare
       Schwierigkeiten bei der Einreise nach und Ausreise aus Israel bekommen: Ihr
       Laptop wurde im vergangenen Jahr am Flughafen Tel Aviv, angeblich zur
       Sprengstoff-Untersuchung, zurückgehalten. Sie erhielt ihn zerstört zurück.
       
       Eine Begründung für die Entscheidung wurde Bilanceri nicht mitgeteilt.
       Konkret wirft die israelische Bevölkerungs- und Einwanderungsbehörde laut
       der Website Israel National News – Arutz Sheva Bilanceri indes vor, in zwei
       Texten im September und November 2025 Sanktionen gegen Israel gefordert zu
       haben. In beiden Beiträgen kommentierte Bilanceri [1][die rechtswidrige
       Besiedlung des Westjordanlands] und [2][die humanitäre Notlage im
       Gazastreifen]. Dies deuten die israelischen Behörden offensichtlich als
       Boykottaufforderung.
       
       Der Website Israel National News – Arutz Sheva ist außerdem zu entnehmen,
       der Staat Israel habe das gesetzliche Recht, Menschen, die einen Boykott
       Israels forderten, die Einreise zu verweigern. Bilanceri habe Israel
       verleumdet: Avi Cohen Scali, Generaldirektor des Ministeriums für
       Diaspora-Angelegenheiten, wird mit den Worten zitiert: „Aufrufe zum Boykott
       Israels unter dem Deckmantel einer professionellen Presse“ würden nicht
       toleriert.
       
       Das Ministerium für Diaspora-Angelegenheiten und zur Bekämpfung des
       Antisemitismus hat mittlerweile bestätigt, dass die Darstellung der Website
       Israel National News – Arutz Sheva korrekt ist. Auch das Government Press
       Office (GPO), das letztendlich die offizielle Akkreditierung und
       Presseausweise ausstellt, verifiziert dies.
       
       ## Geseztesänderung von 2025
       
       Beide verweisen auf eine Gesetzesänderung von Februar 2025. Dort wird
       festgehalten, dass Individuen auf der Basis von vier Kriterien die
       Aufenthaltsgenehmigung verweigert oder entzogen werden kann. Leugnung des
       Holocaust und des 7. Oktobers sind zwei dieser Kriterien. Außerdem kann
       denjenigen der Aufenthalt entzogen werden, die zu internationaler
       Strafverfolgung von israelischen Bürger*innen und Soldat*innen oder
       zu einem Boykott Israels aufrufen. Bilanceri wird Letzteres vorgeworfen.
       
       Die Chefredaktion der taz stellt klar: Serena Bilanceri hat an keiner
       Stelle zum Boykott des Staates Israel aufgefordert. Es ist nicht
       hinnehmbar, dass die israelische Regierung eine legitime und auch von der
       EU vorgetragene Kritik am Vorgehen Israels im Westjordanland und im
       Gazastreifen als Begründung nimmt, um die Pressefreiheit einzuschränken.
       
       Auch Bilanceri selbst betont in einem Beitrag in den sozialen Medien,
       niemals einen Boykott Israels befürwortet zu haben: „Ich habe mich für
       finanzielle und militärische Sanktionen als Reaktion auf das Vorgehen der
       israelischen Regierung im Westjordanland ausgesprochen, insbesondere
       angesichts der Gewalt durch Siedler und der damaligen humanitären Lage im
       Gazastreifen. Und es ist völlig normal, ja sogar Teil der Arbeit eines
       Journalisten, in einem Meinungsbeitrag – in diesem Fall in den beiden
       genannten Texten – seine Meinung zu äußern. Denjenigen, die diese
       Entscheidung getroffen und mit den israelischen Medien gesprochen haben,
       aber nicht mit mir, möchte ich sagen: Ihr verbannt keine ‚anti-israelischen
       Akteure‘. Ihr verbannt ausländische Journalisten, die das Vorgehen eurer
       Regierung kritisiert haben.“
       
       ## Bilanceri ist nicht die erste abgewiesene Jounalistin
       
       Bilanceri ist nicht die erste Journalistin, der seit 2025 Zutritt zu Israel
       verweigert wird. Vor ihr ist seit 2025 vier weiteren Journalist*innen
       die Einreise verweigert worden – wahrscheinlich auch auf der Basis dieses
       Gesetzes. Dabei handelt es sich um die französische Journalistin Alice
       Froussard, um den spanischen Journalisten Queralt Castillo, den
       französischen Fotojournalisten Frédérique Le Brun sowie Alessandro
       Stefanelli, einen italienischen Journalisten und Fotografen.
       
       Da auch andere deutsche und europäische Medienvertreter*innen
       Vergleichbares erfahren oder erfahren könnten, fordert die taz die
       Bundesregierung dazu auf, sich bei der israelischen Regierung für eine
       Einhaltung der Grund- und Menschenrechte, zu denen die Meinungs- und
       Pressefreiheit zählen, einzusetzen und der taz-Mitarbeiterin Serena
       Bilanceri die Wiedereinreise und die uneingeschränkte Wiederaufnahme ihrer
       Tätigkeit in Israel zu ermöglichen.
       
       Serena Bilanceri berichtet seit vielen Jahren aus Israel und den
       Palästinensischen Gebieten und ist seit Juni 2026 offizielle
       Korrespondentin der taz.
       
       12 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
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