# taz.de -- Prozess wegen Tod von Lorenz A.: Polizeipsychologe soll Notwehr-Frage begutachten
       
       > Der Schwarze Lorenz A. wurde von einem Polizisten erschossen. Ein
       > Gutachter soll klären, ob der hätte erkennen können, dass keine
       > Notwehrsituation vorlag.
       
 (IMG) Bild: Bekommt er Gerechtigkeit? Demo nach den Todesschüssen auf Lorenz A
       
       epd | Im Fall des durch Polizeischüsse getöteten Lorenz A. hat das
       Landgericht Oldenburg einen psychologischen Gutachter bestellt. Professor
       Mario Staller solle prüfen, ob der angeklagte Polizeibeamte aufgrund der
       Situation nachvollziehbar zu der Überzeugung kommen musste, dass er sich
       verteidigen müsse, oder ob er seinen Irrtum hätte vermeiden können, sagte
       ein Sprecher des Landgerichts. Ein Termin für einen Prozess stehe noch
       nicht fest.
       
       Staller arbeitet an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
       Nordrhein-Westfalen in Gelsenkirchen. Dort forscht er unter anderem zu
       polizeilichem Einsatzhandeln, individuellem Gewalt- und Konflikthandeln
       sowie entsprechenden Ausbildungs- und Trainingsstrukturen bei der Polizei.
       
       Lorenz A. [1][starb am 20. April 2025] in der Oldenburger Innenstadt. Laut
       dem Obduktionsergebnis wurde er von drei Polizeikugeln in den Rücken
       getroffen. Im [2][Zentrum der öffentlichen Debatten] steht die Frage nach
       möglichem Rassismus bei der Polizei, weil der Getötete schwarz war.
       
       ## Echte oder gefühlte Notwehr?
       
       Das Landgericht hatte [3][bereits Mitte Juli die Anklage gegen den damals
       27-jährigen Polizeibeamten zum Hauptverfahren zugelassen]. Die
       Staatsanwaltschaft Oldenburg wirft dem Mann vor, dass er die tödlichen
       Schüsse „rücklings fahrlässig unter Verkennung einer nicht mehr bestehenden
       Notwehrsituation auf den flüchtenden Lorenz A. abgegeben habe“.
       
       Zwar habe der Getötete mutmaßlich vorher Reizgas gegen den Angeklagten
       eingesetzt, jedoch kein Messer. Zum [4][Zeitpunkt der Schüsse] habe Lorenz
       A. lediglich fliehen wollen. Dies hätte der Angeklagte erkennen können.
       
       Dem Gerichtsprecher zufolge geht die Verteidigung dagegen von einer
       Notwehrlage aus. Die Staatsanwaltschaft bewerte den Fall jedoch als eine
       sogenannte Putativnotwehr und geht also von einer nur noch subjektiv
       vorliegenden Notwehrlage aus. Das Gericht müsse prüfen, ob der Angeklagte
       seinem Irrtum über die Notwehrlage fahrlässig unterlag.
       
       Fahrlässigkeit setzte voraus, dass der Handelnde den Verstoß hätte
       vorhersehen und vermeiden können. Der Gutachter solle dabei auch die
       möglicherweise gegenüber Durchschnittspersonen erweiterten Fähigkeiten von
       Polizeibeamten berücksichtigen, erläuterte der Sprecher.
       
       2 Oct 2026
       
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