# taz.de -- Neonazis in Hamburg-Bergedorf: Jugendliche wegen rechten Terrors vor Gericht
       
       > Die 16- bis 20-Jährigen sollen Gewalttaten verübt und den Hitlergruß
       > gezeigt haben. Einer von ihnen soll der „Letzten Verteidigungswelle“
       > nahestehen.
       
 (IMG) Bild: Einer der Angeklagten soll mit Springerstiefeln auf sein Opfer eingetreten haben
       
       Marks* Haare sind gescheitelt und gegelt, durch die kurzgeschorenen Seiten
       blitzt die helle Kopfhaut, auf der Oberlippe trägt er einen dunklen Flaum.
       Anders als seine drei Mitangeklagten verdeckt er sein Gesicht nicht. Er
       schaut selbstbewusst in die Kameras, die für ein paar Minuten zum
       Prozessauftakt in den Gerichtssaal gelassen werden.
       
       Die Anklage wirft Mark und den drei anderen unter anderem das Verwenden von
       Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Raub- und Erpressungstaten
       sowie gefährliche Körperverletzung in mehreren Fällen vor. Auf der
       Anklagebank vor dem Amtsgericht in Hamburg-Bergedorf sitzen Jugendliche.
       
       Mark soll 2024 in der Whatsapp-Gruppe der rechtsextremen Terrorgruppe
       Letzte Verteidigungswelle einmal „Sieg Heil“ und zweimal „Heil Hitler“
       geschrieben haben. Die Letzte Verteidigungswelle hatte zuletzt im Sommer
       mediale Aufmerksamkeit erregt, [1][als das Oberlandesgericht Hamburg gegen
       acht Jugendliche Haftstrafen verhängt hatte]. Die Jugendlichen wurden unter
       anderem wegen versuchten Mordes, Brandstiftung, Mitgliedschaft in einer
       terroristischen Vereinigung und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.
       Die Letzte Verteidigungswelle hatte Brand- und Sprengstoffanschläge auf
       Asylbewerberheime und linke Einrichtungen geplant.
       
       Zudem sollen Mitglieder sogenanntes Pädo-Hunting – also Jagd auf Menschen,
       die sie für Pädophile hielten – betrieben haben. Auch darum wird es im
       aktuellen Prozess in Bergedorf gehen.
       
       ## Beleidigungen, Prügel und Erpressung
       
       Neben Mark sitzt seine kleine Schwester Ronja* und schaut ins Leere, sie
       ist 16, ein Jahr jünger als er. Unter ihrem ebenfalls streng gescheiteltem
       Haar sieht sie müde aus. Kein Blick geht in Richtung ihrer Eltern, die
       ebenfalls im Raum sind. Bekzod*, 20 Jahre alt, sagt, er sei verwirrt, dass
       er heute hier sein müsse und Matthias*, 16 Jahre, antwortet auf die Frage
       des Richters nach seinem Familienstand mit: „Was ist das?“
       
       Die Vorwürfe der Anklage sind nicht trivial. Zusammen mit einer weiteren
       Person soll Mark eine an einer Bushaltestelle wartende Person als
       „Ausländersau“ beleidigt und gedroht haben, sie aufzuschlitzen. Seine
       potenzielle Mittäterin, deren Fall gesondert verhandelt wird, soll sich und
       Mark als „Nazis“ und „Skinheads“ bezeichnet haben.
       
       Die angeklagten Jugendlichen sollen außerdem in unterschiedlicher
       Zusammensetzung mit weiteren Personen zweimal Jagd auf angebliche Pädophile
       gemacht haben. In einem Fall sollen sie sich vor einem Gasthof in
       Geesthacht mit einem 18-Jährigen getroffen haben, der sich vermeintlich mit
       einer 14-Jährigen treffen wollte. Sie sollen ihm ein Messer vorgehalten und
       ihn unter Androhung von Schlägen auf einen Waldweg getrieben haben. Dort
       habe er seine Taschen leeren sollen. Als er versucht habe zu flüchten, soll
       Mark ihn mit einem Teleskopstabstock verprügelt und mit Springerstiefeln
       getreten haben. Vor dem Weglaufen sollen Ronja, Matthias und eine weitere
       Person das Handy des 18-Jährigen eingesteckt haben.
       
       Ein anderes Mal sollen sie einen 19-Jährigen in seiner Wohnung in einer
       Jugendeinrichtung in Billstedt aufgesucht haben. Er soll von der damals
       15-jährigen Ronja ein Nacktbild gefordert haben. Mark, Bekzod und zwei
       weitere Personen sollen unter Androhung von Schlägen 1.000 Euro als
       „Schadensersatz“ von dem 19-Jährigen gefordert haben. Als dieser gesagt
       habe, er könne nicht zahlen, habe Mark ihn aufgefordert, sich hinzuknien.
       Als er dem nachgekommen sei, habe Marks mutmaßlicher Mittäter mit
       Springerstiefeln auf ihn eingetreten. Bekzod filmte – wohl weil Mark ihn
       dazu aufgefordert hatte. Die Jugendlichen verließen die Wohnung ohne das
       Geld, dafür aber wohl mit der Adidas-Jacke des Opfers.
       
       Das Filmen von Straftaten ist bei der Letzten Verteidigungswelle gängige
       Praxis. Laut dem Bericht des NDR-Journalisten Hannes Stepputat in einem
       Deutschlandfunk-Podcast verlangten die Administratoren der Chatgruppe
       entsprechende Videos als „Aufnahmeprüfung“ von potenziellen Mitgliedern.
       Hauptsächlich gehe es um Sachbeschädigungen, allerdings gebe es auch Fälle,
       in denen Teilnehmer andere Personen angegriffen hätten, um das Logo der
       Letzten Verteidigungswelle auf ihre Körper zu sprühen.
       
       ## Haftstrafen von über einem Jahr erwartet
       
       Vier Tage nach dem ersten Überfall auf den 19-Jährigen in Billstedt sollen
       Mark und sein Mittäter wieder in die Jugendwohneinrichtung gekommen sein –
       dieses Mal war wohl Marks Schwester Ronja auch dabei. Wieder sollen sie
       1.000 Euro gefordert haben. Wieder habe der 19-Jährige sich hinknien
       sollen, diesmal soll Mark mit Springerstiefeln auf ihn eingetreten haben.
       Bekzod wollte diesmal wohl nicht filmen, darum soll dies ein Dritter
       übernommen haben. In beiden Fällen der „Pädophilen-Jagd“ erlitten die
       „Gejagten“ blaue Flecken und mehrere Tage andauernde Schmerzen.
       
       Beim Verlesen der Anklageschrift wird Mark erst rot, dann setzt er einen
       überlegenen Gesichtsausdruck auf. Die anderen Jugendlichen schauen zu
       Boden, ins Leere oder verdecken ihre Gesichter. Danach wird die
       Öffentlichkeit ausgeschlossen. Denn Jugendliche brauchen Schutz. Dass die
       Presse beim Verlesen der Anklage überhaupt geduldet war, lag daran, dass
       Bekzod mit zwanzig Jahren als einziger vor dem Gesetz nicht mehr als
       Jugendlicher, sondern als Heranwachsender gilt.
       
       Der Fall wird von einem Jugendschöffengericht verhandelt, was bedeutet,
       dass die Angeklagten wahrscheinlich Haftstrafen von über einem Jahr zu
       erwarten haben. In Strafprozessen, in denen die zu erwartende Haftstrafe
       unter einem Jahr liegt, ist ein Jugendrichter zuständig. Bislang sind fünf
       weitere Termine angesetzt, ein Urteil wird Mitte November erwartet.
       
       * Alle Namen zum Schutz der Jugendlichen geändert
       
       1 Oct 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Prozess-gegen-Letzte-Verteidigungswelle/!6201954
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Antonia David
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Schwerpunkt Rechter Terror
 (DIR) Schwerpunkt Nationalsozialismus
 (DIR) Hamburg
 (DIR) Straffällige Jugendliche
 (DIR) Social-Auswahl
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Politisch motivierte Gewalt: Forscher ergründen den Hass hinter Verbrechen
       
       Manche Tötungsdelikte waren wohl rassistische Morde. Die Uni Göttingen
       untersucht elf niedersächsische Verdachtsfälle aus den vergangenen 30
       Jahren.
       
 (DIR) Versuchter Brandanschlag: Mutmaßliche Unterstützer rechter Terrorgruppe in U-Haft
       
       Zwei Verdächtige werden nach einem versuchten Brandanschlag auf eine
       Asylbewerberunterkunft festgenommen. Die Liste der Vorwürfe gegen sie ist
       lang.
       
 (DIR) Ermittlungen gegen Nachwuchsneonazis: Razzien bei der „Letzten Verteidigungswelle“
       
       Bei Ermittlungen gegen zehn weitere Mitglieder einer rechten Terrorgruppe
       wurden mehrere Objekte durchsucht. Die Gruppe soll tödliche Gewalt gegen
       Linke und Geflüchtete geplant haben.
       
 (DIR) Rechte Anschlagsserie in Berlin-Neukölln: Kein rechter Terror ohne Trauma
       
       Dass die Opfer im Neukölln-Komplex keine Nebenkläger sein dürfen, ist ein
       Armutszeugnis – für den Umgang mit Betroffenen und den Kampf gegen Rechts.