# taz.de -- Ungerechtigkeiten überall: Steuerhinterzieher kaufen Straffreiheit
       
       > Kleiner Sozialleistungsbetrug und große Steuerhinterziehung werden
       > schreiend unterschiedlich verfolgt, beklagt die Organisation Finanzwende.
       
 (IMG) Bild: Schwarzfahren wird härter bestraft, als in großem Stil Steuern zu hinterziehen
       
       Wer in der U-Bahn schwarzfährt und dabei erwischt wird, aber nicht bezahlt,
       muss mit Gefängnis rechnen. Wer dagegen große Summen Steuern hinterzieht,
       kommt oft um eine Strafe herum. Angesichts derartiger Widersprüche beklagt
       die [1][Organisation Finanzwende] „eine systematische Ungleichbehandlung
       von Armutsdelikten und Wirtschaftskriminalität“ durch die hiesige Justiz.
       
       Mit ihrer Analyse will die Organisation Bundesfinanzminister Lars Klingbeil
       und Justizministerin Stefanie Hubig (beide SPD) zum Handeln drängen.
       Finanzwende setzt sich für ein faires Finanzsystem ein.
       
       „Gleichheit vor dem Gesetz ist kein abstraktes Versprechen, sie muss im
       Alltag der Strafverfolgung erfahrbar sein“, sagte Finanzwende-Vorständin
       Anne Brorhilker. „Gerade, weil das Vertrauen in demokratische Institutionen
       ohnehin unter Druck steht, muss der Rechtsstaat Wirtschaftskriminalität
       endlich mit derselben Konsequenz bekämpfen wie Delikte von Menschen mit
       weniger finanziellen Möglichkeiten.“
       
       Als Armutsdelikt stuft Finanzwende auch Sozialleistungsbetrug ein – etwa
       Fälle, in denen unbescholtene Bürger:innen mehr Grundsicherung erhalten
       haben, als ihnen nach Einschätzung der Behörden zusteht. Dann droht zum
       Beispiel die Kürzung der ohnehin kärglichen Leistung zur Existenzsicherung.
       Zusätzlich können finanzielle Strafen verhängt werden.
       
       ## Gesetze befördern die Ungleichbehandlung
       
       Wohlhabende und reiche Steuerhinterzieher:innen kommen dagegen oft
       davon, indem sie den Schaden begleichen und die hinterzogenen Summen
       zurückzahlen. „Die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige besteht
       in dieser Form nur bei Steuerhinterziehung, nicht aber beim [2][Betrug nach
       Paragraf 263] des Strafgesetzbuches“, ist im Gutachten zu lesen. „Menschen,
       die einen Sozialleistungsbetrug begehen, können einer Strafe daher nicht
       durch Rückzahlung der zu Unrecht erhaltenen Gelder entgehen.“
       
       Dieser Widerspruch existiert, obwohl die Schäden, die arme und reiche
       Missetäter verursachen, eindeutig verteilt sind. „Die Polizeiliche
       Kriminalstatistik weist 2024 für Sozialleistungsbetrug eine Schadenssumme
       in Höhe von 42,6 Millionen Euro aus“, schreibt Finanzwende,
       „Wirtschaftskriminalität hingegen hat 2,76 Milliarden Euro Schaden
       verursacht.“
       
       Die Gründe für die Ungleichbehandlung entdecken Brorhilker und ihr Team
       schon in den Gesetzen. Zum Beispiel fehle ein Straftatbestand „schwere
       Steuerhinterziehung“, der empfindlichere Strafen als heute ermögliche.
       Außerdem komme es oft zu „Deals“ zwischen Strafverfolgern und
       Steuerhinterziehern, mit denen sich Letztere die Straffreiheit erkauften –
       erzwungen auch durch die schlechte personelle Ausstattung der
       Institutionen.
       
       Ebenfalls beschreibt Finanzwende, wie unterschiedlich die Verwaltung beide
       Gruppen behandelt: „Die Behörden schauen bei der Bewilligung von
       Grundsicherungsgeld ganz genau hin, während sie bei Anträgen von im Ausland
       ansässigen Finanzinstituten und großen Unternehmen auf Erstattung der
       Kapitalertragsteuer mit der Prüfung nicht hinterherkommen.“
       
       Handlungsbedarf sieht Brorhilker vor allem bei der schärferen Ermittlung,
       Verfolgung und Verurteilung der großen Fische. Unter anderem forderte sie
       eine „interdisziplinär besetzte, auf international organisierte Geldwäsche
       und Steuerhinterziehung spezialisierte Ermittlungseinheit auf Bundesebene“.
       Dass es eine solche Truppe beim Zoll bald geben werde, [3][haben Klingbeil
       und Hubig Mitte Juli bereits angekündigt]. Sie sprachen auch davon, den
       Verbrechenstatbestand „schwere Steuerhinterziehung“ einführen und die
       strafbefreiende Selbstanzeige abschaffen zu wollen. Klinge gut, sagte
       Brorhilker, bisher sei aber „kein konkretes Vorhaben auf dem Weg“. Bis
       dahin bleibe sie skeptisch.
       
       22 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.finanzwende.de/
 (DIR) [2] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
 (DIR) [3] /Steuerhinterziehung-in-Deutschland/!6196229
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Hannes Koch
       
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