# taz.de -- Genetisch veränderte Pflanzen: Agrarverbände klagen gegen Gentechnikverordnung der EU
       
       > Die EU-Freigabe genetisch veränderter Pflanzen könnte offiziell
       > gentechnikfreie Züchtungen verändern. Deshalb ziehen Verbände vor
       > Gericht.
       
 (IMG) Bild: Die EU-Freigabe genetisch veränderter Pflanzen könnte offiziell gentechnikfreie Züchtungen verändern
       
       kna | Mehrere Landwirtschaftsunternehmen und -verbände wollen rechtlich
       gegen die neue Gentechnikverordnung der EU vorgehen. Es verstoße gegen
       höherrangiges EU-Recht, dass die Prüfungs- und Kennzeichnungspflicht von
       genetisch veränderten Pflanzen teilweise wegfällt, heißt es. Deswegen
       reichte das Bündnis am Montag Klage beim Europäischen Gericht gegen die im
       Juni beschlossene Verordnung ein. Die Beteiligten fordern, die Verordnung
       für nichtig zu erklären.
       
       Im Zentrum stehen Bedenken gegen Pflanzen, die mit den sogenannten
       [1][neuen genomischen Techniken (NGT)] gezüchtet werden. Die EU hatte
       Pflanzen aus diesen Verfahren weitgehend dereguliert. So werden
       [2][NGT-1-Pflanzen] künftig den konventionellen Sorten gleichgestellt.
       Damit entfallen für sie strenge Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten für
       genetisch veränderte Organismen.
       
       Ausschlaggebend für die Einordnung ist laut Gesetz die Anzahl der jeweils
       genetisch modifizierten sogenannten Basenpaare der Pflanzen. Befürworter
       der Verordnung argumentieren, dass bei NGT-1-Pflanzen die genetischen
       Veränderungen so gering seien, dass sie praktisch auch in konventioneller
       Züchtung entstehen könnten. Zugleich könnten so gezielt klimaresistentere
       Sorten entstehen.
       
       Die Kläger halten dagegen eine Festlegung auf die Anzahl der veränderten
       Basenpaare, also der DNA-Verbindungen im Genom der Pflanze, für die
       Kategorisierung für wissenschaftlich nicht fundiert. Ein quantitativer
       Ansatz sei hier irreführend, da auch kleine Änderungen schon größere
       Effekte auf die Funktion der Pflanze haben könnten, erklärte der Bremer
       Europarechtler Gerd Winter. Er zeichnet für die Klageschrift
       verantwortlich.
       
       ## Gentechnikfreie Unternehmen und Agrarverbände klagen
       
       Mit der Deregulierung sei davon auszugehen, dass die Verbreitung von
       NGT-1-Pflanzen innerhalb der EU deutlich zunehmen werde. Durch den
       Pollenflug verbreite sich das Erbmaterial dieser Pflanzen und könne sich in
       konventionelle oder ökologische Züchtungen einkreuzen. „Das bedeutet, dass
       diese Schwellen, die man sich vorstellt, nicht mehr greifen, weil es dann
       zu einer systemischen Kontamination kommt“, so Winter.
       
       Dadurch würden ökologische und konventionelle Züchtungen ebenso geschädigt
       wie Wildpflanzen. So werde es gentechnikfreien Betrieben zunehmend
       erschwert, ihren Status gewährleisten zu können. Dadurch könne es zu
       Einbußen durch Vertragsschäden bis hin zur Aberkennung von Zertifizierungen
       für Hersteller kommen.
       
       Getragen wird die Klage von acht gentechnikfreien Unternehmen sowie vier
       Agrarverbänden, darunter Rapunzel Naturkost und die Arbeitsgemeinschaft
       bäuerliche Landwirtschaft. Die Klage müsse nun vom Gericht zunächst formal
       und anschließend auf ihre Zulässigkeit geprüft werden, sagte Winter. Sollte
       das Europäische Gericht sie für unzulässig erklären, kündigte der Jurist
       bereits einen Einspruch vor dem übergeordneten Gerichtshof der EU an.
       
       21 Sep 2026
       
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