# taz.de -- Genetisch veränderte Pflanzen: Agrarverbände klagen gegen Gentechnikverordnung der EU
> Die EU-Freigabe genetisch veränderter Pflanzen könnte offiziell
> gentechnikfreie Züchtungen verändern. Deshalb ziehen Verbände vor
> Gericht.
(IMG) Bild: Die EU-Freigabe genetisch veränderter Pflanzen könnte offiziell gentechnikfreie Züchtungen verändern
kna | Mehrere Landwirtschaftsunternehmen und -verbände wollen rechtlich
gegen die neue Gentechnikverordnung der EU vorgehen. Es verstoße gegen
höherrangiges EU-Recht, dass die Prüfungs- und Kennzeichnungspflicht von
genetisch veränderten Pflanzen teilweise wegfällt, heißt es. Deswegen
reichte das Bündnis am Montag Klage beim Europäischen Gericht gegen die im
Juni beschlossene Verordnung ein. Die Beteiligten fordern, die Verordnung
für nichtig zu erklären.
Im Zentrum stehen Bedenken gegen Pflanzen, die mit den sogenannten
[1][neuen genomischen Techniken (NGT)] gezüchtet werden. Die EU hatte
Pflanzen aus diesen Verfahren weitgehend dereguliert. So werden
[2][NGT-1-Pflanzen] künftig den konventionellen Sorten gleichgestellt.
Damit entfallen für sie strenge Zulassungs- und Kennzeichnungspflichten für
genetisch veränderte Organismen.
Ausschlaggebend für die Einordnung ist laut Gesetz die Anzahl der jeweils
genetisch modifizierten sogenannten Basenpaare der Pflanzen. Befürworter
der Verordnung argumentieren, dass bei NGT-1-Pflanzen die genetischen
Veränderungen so gering seien, dass sie praktisch auch in konventioneller
Züchtung entstehen könnten. Zugleich könnten so gezielt klimaresistentere
Sorten entstehen.
Die Kläger halten dagegen eine Festlegung auf die Anzahl der veränderten
Basenpaare, also der DNA-Verbindungen im Genom der Pflanze, für die
Kategorisierung für wissenschaftlich nicht fundiert. Ein quantitativer
Ansatz sei hier irreführend, da auch kleine Änderungen schon größere
Effekte auf die Funktion der Pflanze haben könnten, erklärte der Bremer
Europarechtler Gerd Winter. Er zeichnet für die Klageschrift
verantwortlich.
## Gentechnikfreie Unternehmen und Agrarverbände klagen
Mit der Deregulierung sei davon auszugehen, dass die Verbreitung von
NGT-1-Pflanzen innerhalb der EU deutlich zunehmen werde. Durch den
Pollenflug verbreite sich das Erbmaterial dieser Pflanzen und könne sich in
konventionelle oder ökologische Züchtungen einkreuzen. „Das bedeutet, dass
diese Schwellen, die man sich vorstellt, nicht mehr greifen, weil es dann
zu einer systemischen Kontamination kommt“, so Winter.
Dadurch würden ökologische und konventionelle Züchtungen ebenso geschädigt
wie Wildpflanzen. So werde es gentechnikfreien Betrieben zunehmend
erschwert, ihren Status gewährleisten zu können. Dadurch könne es zu
Einbußen durch Vertragsschäden bis hin zur Aberkennung von Zertifizierungen
für Hersteller kommen.
Getragen wird die Klage von acht gentechnikfreien Unternehmen sowie vier
Agrarverbänden, darunter Rapunzel Naturkost und die Arbeitsgemeinschaft
bäuerliche Landwirtschaft. Die Klage müsse nun vom Gericht zunächst formal
und anschließend auf ihre Zulässigkeit geprüft werden, sagte Winter. Sollte
das Europäische Gericht sie für unzulässig erklären, kündigte der Jurist
bereits einen Einspruch vor dem übergeordneten Gerichtshof der EU an.
21 Sep 2026
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