# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: Aus Sicht der Betroffenen
       
       > An den Verhandlungstagen 5, 6 und 7 haben jeweils zwei Geschädigte ihre
       > Aussage gemacht. Die Vernehmungen finden unter Ausschluss der
       > Öffentlichkeit statt.
       
 (IMG) Bild: Kriminalgericht Moabit: kurz vor Beginn des Prozesses gegen Frank S. (nicht im Bild)
       
       Albträume, Schlafstörungen, Panikattacken, Dissoziationen, innere Unruhe,
       ständige Wachsamkeit: Das sind die Gründe, warum vier der Nebenklägerinnen
       ihre Aussage im Fall Frank S. am Kriminalgericht Moabit per Videoschalte
       aus einem Nebenzimmer machen dürfen. Eine Aussage mit dem Angeklagten im
       selben Raum sei nicht zumutbar, entscheidet Vorsitzender Richter Jakob
       Weber. Die Beschwerden wurden so von einem Krankenhaus, einer
       Beratungsstelle, einer Hausärztin attestiert.
       
       14 Frauen soll der Angeklagte in seiner Wohnung betäubt und vergewaltigt
       haben. Die Taten soll er auf Video aufgezeichnet und anschließend im
       Internet mit anderen Männern geteilt haben. Die Ermittlungsbehörden
       schätzen die Zahl der Betroffenen jedoch deutlich höher – bis zu 59 Frauen
       sollen Opfer von Frank S. geworden sein. [1][Ein ähnlicher Fall wird gerade
       in Hannover verhandelt. Die Sonderkommission „Sedierte Frauen“ des
       Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen hatte ihn aufgedeckt.]
       
       Fünf Nebenklägerinnen und eine Zeugin haben an den vergangenen drei
       Verhandlungstagen vor der großen Strafkammer ausgesagt. Manche der
       Geschädigten kommen in Begleitung von Angehörigen, manche ohne. Wer sich
       der Nebenklage anschließt, bekommt automatisch rechtlichen Beistand. Anwalt
       Adriano Clausen begleitet seine Mandantin für die Aussage ins Nebenzimmer.
       Anwältin Sylvia Frommhold geht mit ihrer Mandantin nach der Vernehmung noch
       in der Cafeteria im Kriminalgericht Mittag essen.
       
       Als eine Zeugin für ihre Aussage im Gerichtssaal erscheint, ist sie ganz
       allein. Ihre Handtasche aus braunem Lederimitat hält sie auf dem Schoß
       umklammert. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob die Öffentlichkeit
       bleiben darf, wirkt sie etwas unsicher. Nach einem kurzen Blick über die
       Schulter in den Zuschauerraum sagt sie zögerlich: „Können bleiben.“ Es
       wirkt nicht überzeugt. Den Ausschluss der Öffentlichkeit regen schließlich
       Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Ihrem Antrag wird stattgegeben.
       
       Nach jeder Aussage einer weiteren Geschädigten werden die Videos ihrer
       Vergewaltigung abgespielt. Selbst durch die geschlossene Tür des
       Verhandlungssaals B 129 sind auf dem Flur des Kriminalgerichts die
       Geräusche zu hören: Husten. Würgen. Schnarchen. Auch ein schmerzerfülltes
       Aufstöhnen ist immer wieder vernehmbar. Eine Referendarin muss nach der
       Verhandlung erst mal durchatmen. Sie hat die Videos gesehen. Vorhin hat sie
       sich ein Bananenbrot gekauft. Das wird sie jetzt nicht mehr essen, sagt
       sie.
       
       „Das haben Sie gut gemacht“, sagt ein Sicherheitsbeamter mit dem Aufdruck
       „Justiz“ auf seinem dunkelblauen T-Shirt zu einer Nebenklägerin nach deren
       Aussage. Zum Abschied streckt er den Daumen vor sich in die Luft. Für die
       kommenden Verhandlungstage werden die Aussagen der sechsten Nebenklägerin
       und weiterer Zeuginnen erwartet.
       
       15 Sep 2026
       
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