# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: Aus Sicht der Betroffenen
> An den Verhandlungstagen 5, 6 und 7 haben jeweils zwei Geschädigte ihre
> Aussage gemacht. Die Vernehmungen finden unter Ausschluss der
> Öffentlichkeit statt.
(IMG) Bild: Kriminalgericht Moabit: kurz vor Beginn des Prozesses gegen Frank S. (nicht im Bild)
Albträume, Schlafstörungen, Panikattacken, Dissoziationen, innere Unruhe,
ständige Wachsamkeit: Das sind die Gründe, warum vier der Nebenklägerinnen
ihre Aussage im Fall Frank S. am Kriminalgericht Moabit per Videoschalte
aus einem Nebenzimmer machen dürfen. Eine Aussage mit dem Angeklagten im
selben Raum sei nicht zumutbar, entscheidet Vorsitzender Richter Jakob
Weber. Die Beschwerden wurden so von einem Krankenhaus, einer
Beratungsstelle, einer Hausärztin attestiert.
14 Frauen soll der Angeklagte in seiner Wohnung betäubt und vergewaltigt
haben. Die Taten soll er auf Video aufgezeichnet und anschließend im
Internet mit anderen Männern geteilt haben. Die Ermittlungsbehörden
schätzen die Zahl der Betroffenen jedoch deutlich höher – bis zu 59 Frauen
sollen Opfer von Frank S. geworden sein. [1][Ein ähnlicher Fall wird gerade
in Hannover verhandelt. Die Sonderkommission „Sedierte Frauen“ des
Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen hatte ihn aufgedeckt.]
Fünf Nebenklägerinnen und eine Zeugin haben an den vergangenen drei
Verhandlungstagen vor der großen Strafkammer ausgesagt. Manche der
Geschädigten kommen in Begleitung von Angehörigen, manche ohne. Wer sich
der Nebenklage anschließt, bekommt automatisch rechtlichen Beistand. Anwalt
Adriano Clausen begleitet seine Mandantin für die Aussage ins Nebenzimmer.
Anwältin Sylvia Frommhold geht mit ihrer Mandantin nach der Vernehmung noch
in der Cafeteria im Kriminalgericht Mittag essen.
Als eine Zeugin für ihre Aussage im Gerichtssaal erscheint, ist sie ganz
allein. Ihre Handtasche aus braunem Lederimitat hält sie auf dem Schoß
umklammert. Auf die Frage des Vorsitzenden Richters, ob die Öffentlichkeit
bleiben darf, wirkt sie etwas unsicher. Nach einem kurzen Blick über die
Schulter in den Zuschauerraum sagt sie zögerlich: „Können bleiben.“ Es
wirkt nicht überzeugt. Den Ausschluss der Öffentlichkeit regen schließlich
Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Ihrem Antrag wird stattgegeben.
Nach jeder Aussage einer weiteren Geschädigten werden die Videos ihrer
Vergewaltigung abgespielt. Selbst durch die geschlossene Tür des
Verhandlungssaals B 129 sind auf dem Flur des Kriminalgerichts die
Geräusche zu hören: Husten. Würgen. Schnarchen. Auch ein schmerzerfülltes
Aufstöhnen ist immer wieder vernehmbar. Eine Referendarin muss nach der
Verhandlung erst mal durchatmen. Sie hat die Videos gesehen. Vorhin hat sie
sich ein Bananenbrot gekauft. Das wird sie jetzt nicht mehr essen, sagt
sie.
„Das haben Sie gut gemacht“, sagt ein Sicherheitsbeamter mit dem Aufdruck
„Justiz“ auf seinem dunkelblauen T-Shirt zu einer Nebenklägerin nach deren
Aussage. Zum Abschied streckt er den Daumen vor sich in die Luft. Für die
kommenden Verhandlungstage werden die Aussagen der sechsten Nebenklägerin
und weiterer Zeuginnen erwartet.
15 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Anna Simbürger
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(DIR) Vergewaltigung
(DIR) Betäubungsmittelgesetz
(DIR) Landgericht
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