# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: Eine ganz normale Beziehung
       
       > Am vierten Verhandlungstag im Fall Frank S. sagt die ehemalige
       > Lebensgefährtin des Angeklagten aus. Sie war glücklich mit ihm,
       > aufgefallen ist ihr nichts.
       
 (IMG) Bild: Der Fall Frank S. wird im Landgericht Berlin in der Moabiter Turmstraße verhandelt
       
       Es ist das erste Mal, dass der Angeklagte Frank S. in der Verhandlung den
       Kopf nicht vor sich auf den Tisch gerichtet hält, sondern aufblickt. Die
       Zeugin Ines K., die am Dienstag vor dem Kriminalgericht Moabit aussagt, ist
       seine ehemalige Lebensgefährtin. Es scheint, als hätte er sich für sie an
       diesem Dienstag besonders schick gemacht. Die Haare hat er frisch
       geschnitten.
       
       Die 60-Jährige kommt gut gekleidet zum vierten Verhandlungstag: blaue Hose,
       farblich passende Handtasche und kurzärmlige Bluse. Die Fingernägel sind
       fein säuberlich rot lackiert, Brille.
       
       [1][Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung 14 Frauen betäubt
       und anschließend vergewaltigt zu haben]. Die Taten hat er auf Video
       aufgenommen und die Vergewaltigungen bereits zu Beginn des Prozesses
       zugegeben. Die Ermittlungen in weiteren Fällen laufen – man geht davon aus,
       dass bis zu 59 Frauen Opfer von Frank S. geworden sind. Mehrere der Frauen
       treten als Nebenklägerinnen auf, eine weitere ist seit dem letzten
       Verhandlungstag hinzugekommen, sodass es nun sechs Nebenklägerinnen sind.
       
       Kennengelernt hätten sie sich über die Dating-App Finya, erzählt die
       Ex-Lebensgefährtin. Das erste Treffen habe dann Anfang Dezember 2022 in
       einer Cocktailbar stattgefunden. Zu dieser Zeit war der Angeklagte noch in
       einer Beziehung mit einer anderen Frau, wovon die Zeugin aber nichts
       gewusst habe. Frank S. habe von seiner Familie erzählt, das habe ihr
       gefallen. „Ich habe gedacht, das ist ein anständiger Mann“, sagt sie. Neben
       einem guten Kontakt zur Schwester und zur Mutter habe es vier Stiefkinder
       gegeben. Zu seinen zwei leiblichen Kindern habe der Angeklagte keinen
       Kontakt mehr. Warum, habe sie nicht erfahren und auch nicht nachgefragt.
       
       ## Erinnerungslücken beim ersten Date
       
       Nach der Bar sei sie noch mit in die Wohnung des Angeklagten gegangen, sagt
       K. Dort habe er ihnen weitere Cocktails zubereitet, interessiert habe sie
       ihm anfangs beim Mixen zugesehen. Beim zweiten Cocktail habe sie dann nicht
       mehr aufgepasst. Auf der Couch sei es dann zum Kuss gekommen; was danach
       passiert sei, erinnere sie nicht mehr. Als sie am nächsten Morgen in der
       Wohnung des Angeklagten wieder aufwachte, habe sie noch gesagt: „Ich weiß
       gar nicht, wie ich ins Bett gekommen bin.“ Die Erinnerungslücke habe sie
       damals auf den Alkohol geschoben.
       
       „Alle haben gesehen, wie glücklich ich war“, sagt die Zeugin über die
       gemeinsame Anfangszeit. Lieb und nett sei der Angeklagte gewesen. Am
       Valentinstag 2023 habe er ihr dann gestanden, dass er noch in einer
       weiteren Beziehung war. Diese sei jetzt aber beendet und sie könnten ab
       sofort offiziell ein Paar sein. Auch sein eigentliches Alter kommt jetzt
       heraus. Über 60 Jahre ist der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt bereits und
       nicht 56, wie er in der Dating-App angegeben hatte.
       
       Ein ganz normales Leben sei das mit Frank S. gewesen, harmonisch, ruhig, so
       die Zeugin. Das Paar war gemeinsam im Theater, es gab gemeinsame Ausflüge
       nach Dresden, Hamburg, Köln. Sogar einen Schlüssel für seine Wohnung habe
       sie erhalten, aber nie davon Gebrauch gemacht. Nur dass die Beziehung
       eigentlich nur am Wochenende stattfinde, habe sie anfangs bedauert, sich
       mit der Zeit aber daran gewöhnt.
       
       Der Angeklagte sei sehr gefühlvoll gewesen, berichtet sie. Oft habe er
       geweint, wenn schöne Musik spielte. Beide kannten die jeweiligen
       Freundeskreise des anderen gut. Mit der Familie des Angeklagten habe sie
       sich so gut verstanden, dass sie einen Urlaub mit der Stieftochter und der
       Schwester von Frank S. nach Las Vegas unternommen hat.
       
       ## Kamera in der Wohnung
       
       Vor der langen Flugreise hatte sie ein bisschen Sorge, Frank S. habe ihr
       Schlafmittel angeboten. Das habe sie abgelehnt, was den Angeklagten sauer
       gemacht habe. Ob sie ihm etwa nicht vertraue? Trotz der relativ
       konfliktarmen Beziehung habe der Angeklagte die Hosen angehabt. Auf ihre
       Bedürfnisse, auch mal länger in den Urlaub zu fahren oder am Wochenende
       spazieren zu gehen, sei er nicht eingegangen. An den Wochenenden hätten sie
       meistens gemeinsam Fernsehen geguckt. Tierdokus habe der Angeklagte gerne
       gesehen und die True-Crime-Sendung „Das Böse im Blick“.
       
       Einmal sei ihr eine Kamera in der Wohnung aufgefallen. Als sie sie bemerkt
       habe, habe der Angeklagte sie nur gefragt, „Hast du was dagegen, wenn die
       an ist?“ Solange es nicht immer sei und nicht ins Internet komme, habe sie
       ihm eingeräumt. Es sei vorgekommen, so die Zeugin, dass sie ins
       Schlafzimmer gekommen sei, während der Angeklagte am Computer saß. Schnell
       habe er dann den Bildschirm weggeklickt. Einmal habe sie gefragt: „Hast du
       mir was zu verheimlichen?“ Nein, was solle er denn verheimlichen, habe der
       Angeklagte gesagt.
       
       Nach der ersten Durchsuchung durch die Polizei im Juni letzten Jahres habe
       sie den Angeklagten abends in seiner Wohnung besucht. Es würde eine Anzeige
       wegen sexueller Nötigung gegen ihn vorliegen, habe er erzählt. Sie habe
       sich dabei erst mal nichts weiter gedacht. Auf der Arbeit habe es mal einen
       Fall von sexueller Belästigung gegeben. Aber da könne ja jeder mal
       hineingeraten. „Es ist ja schnell mal, dass eine Frau so was sagt“, sagte
       sie dazu.
       
       Bei der zweiten Hausdurchsuchung diesen Februar wird der Angeklagte
       verhaftet. Da sei sie auch selbst anwesend gewesen. Da habe sie dann ein
       offizielles Schreiben entdeckt, in dem gestanden habe, was ihm vorgeworfen
       wird: Vergewaltigung. Und auch der Zeitraum. „Da waren wir ja schon
       zusammen“, sagt die Zeugin. Als sie später erfahren habe, was mutmaßlich
       auch ihr passiert sei, habe sie eine Welle an Gefühlen überrollt. Schock,
       Ekel, alles sei dabei gewesen.
       
       Für den nächsten Verhandlungstag am Donnerstag sind die Aussagen zweier
       Nebenklägerinnen angesetzt.
       
       1 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Anna Simbürger
       
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