# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: Eine ganz normale Beziehung
> Am vierten Verhandlungstag im Fall Frank S. sagt die ehemalige
> Lebensgefährtin des Angeklagten aus. Sie war glücklich mit ihm,
> aufgefallen ist ihr nichts.
(IMG) Bild: Der Fall Frank S. wird im Landgericht Berlin in der Moabiter Turmstraße verhandelt
Es ist das erste Mal, dass der Angeklagte Frank S. in der Verhandlung den
Kopf nicht vor sich auf den Tisch gerichtet hält, sondern aufblickt. Die
Zeugin Ines K., die am Dienstag vor dem Kriminalgericht Moabit aussagt, ist
seine ehemalige Lebensgefährtin. Es scheint, als hätte er sich für sie an
diesem Dienstag besonders schick gemacht. Die Haare hat er frisch
geschnitten.
Die 60-Jährige kommt gut gekleidet zum vierten Verhandlungstag: blaue Hose,
farblich passende Handtasche und kurzärmlige Bluse. Die Fingernägel sind
fein säuberlich rot lackiert, Brille.
[1][Dem Angeklagten wird vorgeworfen, in seiner Wohnung 14 Frauen betäubt
und anschließend vergewaltigt zu haben]. Die Taten hat er auf Video
aufgenommen und die Vergewaltigungen bereits zu Beginn des Prozesses
zugegeben. Die Ermittlungen in weiteren Fällen laufen – man geht davon aus,
dass bis zu 59 Frauen Opfer von Frank S. geworden sind. Mehrere der Frauen
treten als Nebenklägerinnen auf, eine weitere ist seit dem letzten
Verhandlungstag hinzugekommen, sodass es nun sechs Nebenklägerinnen sind.
Kennengelernt hätten sie sich über die Dating-App Finya, erzählt die
Ex-Lebensgefährtin. Das erste Treffen habe dann Anfang Dezember 2022 in
einer Cocktailbar stattgefunden. Zu dieser Zeit war der Angeklagte noch in
einer Beziehung mit einer anderen Frau, wovon die Zeugin aber nichts
gewusst habe. Frank S. habe von seiner Familie erzählt, das habe ihr
gefallen. „Ich habe gedacht, das ist ein anständiger Mann“, sagt sie. Neben
einem guten Kontakt zur Schwester und zur Mutter habe es vier Stiefkinder
gegeben. Zu seinen zwei leiblichen Kindern habe der Angeklagte keinen
Kontakt mehr. Warum, habe sie nicht erfahren und auch nicht nachgefragt.
## Erinnerungslücken beim ersten Date
Nach der Bar sei sie noch mit in die Wohnung des Angeklagten gegangen, sagt
K. Dort habe er ihnen weitere Cocktails zubereitet, interessiert habe sie
ihm anfangs beim Mixen zugesehen. Beim zweiten Cocktail habe sie dann nicht
mehr aufgepasst. Auf der Couch sei es dann zum Kuss gekommen; was danach
passiert sei, erinnere sie nicht mehr. Als sie am nächsten Morgen in der
Wohnung des Angeklagten wieder aufwachte, habe sie noch gesagt: „Ich weiß
gar nicht, wie ich ins Bett gekommen bin.“ Die Erinnerungslücke habe sie
damals auf den Alkohol geschoben.
„Alle haben gesehen, wie glücklich ich war“, sagt die Zeugin über die
gemeinsame Anfangszeit. Lieb und nett sei der Angeklagte gewesen. Am
Valentinstag 2023 habe er ihr dann gestanden, dass er noch in einer
weiteren Beziehung war. Diese sei jetzt aber beendet und sie könnten ab
sofort offiziell ein Paar sein. Auch sein eigentliches Alter kommt jetzt
heraus. Über 60 Jahre ist der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt bereits und
nicht 56, wie er in der Dating-App angegeben hatte.
Ein ganz normales Leben sei das mit Frank S. gewesen, harmonisch, ruhig, so
die Zeugin. Das Paar war gemeinsam im Theater, es gab gemeinsame Ausflüge
nach Dresden, Hamburg, Köln. Sogar einen Schlüssel für seine Wohnung habe
sie erhalten, aber nie davon Gebrauch gemacht. Nur dass die Beziehung
eigentlich nur am Wochenende stattfinde, habe sie anfangs bedauert, sich
mit der Zeit aber daran gewöhnt.
Der Angeklagte sei sehr gefühlvoll gewesen, berichtet sie. Oft habe er
geweint, wenn schöne Musik spielte. Beide kannten die jeweiligen
Freundeskreise des anderen gut. Mit der Familie des Angeklagten habe sie
sich so gut verstanden, dass sie einen Urlaub mit der Stieftochter und der
Schwester von Frank S. nach Las Vegas unternommen hat.
## Kamera in der Wohnung
Vor der langen Flugreise hatte sie ein bisschen Sorge, Frank S. habe ihr
Schlafmittel angeboten. Das habe sie abgelehnt, was den Angeklagten sauer
gemacht habe. Ob sie ihm etwa nicht vertraue? Trotz der relativ
konfliktarmen Beziehung habe der Angeklagte die Hosen angehabt. Auf ihre
Bedürfnisse, auch mal länger in den Urlaub zu fahren oder am Wochenende
spazieren zu gehen, sei er nicht eingegangen. An den Wochenenden hätten sie
meistens gemeinsam Fernsehen geguckt. Tierdokus habe der Angeklagte gerne
gesehen und die True-Crime-Sendung „Das Böse im Blick“.
Einmal sei ihr eine Kamera in der Wohnung aufgefallen. Als sie sie bemerkt
habe, habe der Angeklagte sie nur gefragt, „Hast du was dagegen, wenn die
an ist?“ Solange es nicht immer sei und nicht ins Internet komme, habe sie
ihm eingeräumt. Es sei vorgekommen, so die Zeugin, dass sie ins
Schlafzimmer gekommen sei, während der Angeklagte am Computer saß. Schnell
habe er dann den Bildschirm weggeklickt. Einmal habe sie gefragt: „Hast du
mir was zu verheimlichen?“ Nein, was solle er denn verheimlichen, habe der
Angeklagte gesagt.
Nach der ersten Durchsuchung durch die Polizei im Juni letzten Jahres habe
sie den Angeklagten abends in seiner Wohnung besucht. Es würde eine Anzeige
wegen sexueller Nötigung gegen ihn vorliegen, habe er erzählt. Sie habe
sich dabei erst mal nichts weiter gedacht. Auf der Arbeit habe es mal einen
Fall von sexueller Belästigung gegeben. Aber da könne ja jeder mal
hineingeraten. „Es ist ja schnell mal, dass eine Frau so was sagt“, sagte
sie dazu.
Bei der zweiten Hausdurchsuchung diesen Februar wird der Angeklagte
verhaftet. Da sei sie auch selbst anwesend gewesen. Da habe sie dann ein
offizielles Schreiben entdeckt, in dem gestanden habe, was ihm vorgeworfen
wird: Vergewaltigung. Und auch der Zeitraum. „Da waren wir ja schon
zusammen“, sagt die Zeugin. Als sie später erfahren habe, was mutmaßlich
auch ihr passiert sei, habe sie eine Welle an Gefühlen überrollt. Schock,
Ekel, alles sei dabei gewesen.
Für den nächsten Verhandlungstag am Donnerstag sind die Aussagen zweier
Nebenklägerinnen angesetzt.
1 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Anna Simbürger
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