# taz.de -- Lücken im Sexualstrafrecht: Drei Pelicot-Fälle allein in Niedersachsen
> In Niedersachsen befassen sich die Grünen mit dem Sexualstrafrecht. In
> Hannover startet ein weiterer Prozess, der an den Fall Pelicot erinnert.
(IMG) Bild: Bis die Scham wirklich die Seite wechselt, müssen noch zahlreiche Vergewaltiger bestraft werden
Am Ende bleibt es natürlich doch wieder am Opfer hängen. In diesem Fall
heißt das Opfer Claudia Wuttke – und die denkt nicht daran, sich mit der
Rolle abzufinden, die ihr das System zuschreibt.
Aber von vorn: In Hannover hat die rechtspolitische Sprecherin der grünen
Landtagsfraktion, Evrim Camuz, zu einer Podiumsdiskussion eingeladen. Das
Thema: „Zwischen Recht und Realität: Was wir im Sexualstrafrecht noch
bewegen müssen“. Ursprünglich hatte auch Collien Fernandes zugesagt, die
musste aber kurzfristig absagen, weil sie krank wurde.
Der Saal war trotzdem gut gefüllt, natürlich zu 98 Prozent mit Frauen.
Männer scheint das Thema nichts anzugehen. Anlässe, über das Thema zu
reden, gibt es überall und auch in Niedersachsen genug. Da war etwa die
unselige Deepfake-Affäre der CDU-Landtagsfraktion. Und: Allein drei Fälle
von Männern, die ihre Partnerinnen über Jahre hinweg betäubten,
vergewaltigten und filmten. In Verden, Lüneburg und Hannover. [1][Eine von
ihnen ist Claudia Wuttke.]
Zuerst bekannt wurde aber der mutmaßliche Täter aus Verden. Er fuhr im
Dezember 2024 gegen einen Baum und entzog sich damit der Strafverfolgung.
Die war aber auch nur schleppend in Gang gekommen: Über ein Jahr lang lagen
Hinweise auf sein Tun bei der Polizei, ohne dass etwas geschah.
## Jeder einzelne Fall zieht weitere Fälle nach sich
Der Fall gehörte zu denen, die das Rechercheformat STRG_F von NDR und Funk
aufdeckte. Bis heute laufen weitere Ermittlungsverfahren und
Gerichtsprozesse gegen Mitglieder der Vergewaltiger-Netzwerke, in denen
sich dieser Mann tummelte. Dazu gehört auch der Prozess [2][gegen den
68-jährigen Elektriker Frank F. aus Berlin.]
Eine der juristischen Fragen, die dabei aufgeworfen wurden: Sollte man den
Besitz solcher Vergewaltigungsvideos so ähnlich unter Strafe stellen wie
man das bei Kinderpornografie tut? Doch das gehört zu den vielen Fragen,
die an diesem Abend allenfalls angerissen werden können. Da steht
vielleicht auch ein bisschen zu viel auf dem Programm – von Deepfakes über
Fußfesseln bei häuslicher Gewalt bis hin zu Vergewaltigungsvideos.
Es bleibt der Hannoveraner Strafrechtsprofessorin Susanne Beck überlassen,
immer mal wieder vorsichtig mahnend den Kopf zu wiegen und daran zu
erinnern, dass das Strafrecht eben auch nicht alles regeln kann – und
manchmal vielleicht auch einfach nur die billigste Möglichkeit ist, so zu
tun, als würde man handeln.
Ein paar Absonderlichkeiten im Fall von Claudia Wuttke hält allerdings Beck
für einen groben Webfehler im System. Wuttke ist eigentlich Krimiautorin,
mittlerweile aber erzwungenermaßen auch Aktivistin. Sie weiß sehr genau,
wie man Dinge so erzählt, dass sie treffen.
Als die Polizei in Lüneburg sie im Juni 2025 anrief und zu einem Termin
bat, habe sie sich erst noch gefreut, sagt sie. Optimale
Recherchemöglichkeit. Worum es ging, habe man ihr nicht wirklich gesagt.
Nur, dass es etwas mit ihrem Ex-Mann zu tun habe, mit dem sie seit Jahren
nichts mehr zu tun hatte.
## Verjährte Vergewaltigungsvideos
Bei dem Termin habe man ihr dann mehrere DIN-A4-Seiten mit kleinen,
schwarz-weißen Screenshots vorgelegt, erzählt sie.
Vergewaltigungsaufnahmen. Sie sollte sich selbst als Opfer identifizieren.
Das war der erste Schock. 67 Videos gibt es von ihr. Hergestellt zwischen
2006 und 2021.
Der zweite Schock folgte im November 2025. Da wurde ihr mitgeteilt, dass
die meisten dieser Taten nicht weiter verfolgt werden – weil sie verjährt
seien. Seit einer ungeschickten Reform im Jahr 2016 gilt für im Grunde alle
sexuellen Vergehen, die ohne erschwerende Umstände oder besondere Gewalt
ausgeübt werden, eine Verjährungsfrist von nur noch fünf Jahren.
Das war vom Gesetzgeber so nicht beabsichtigt, sondern ist der Neuordnung
der Paragrafen geschuldet. Wenn man das so eng auslegt, wie es die
Staatsanwaltschaft in Wuttkes Fall tut, hieße das: 65 von 67 Fällen wären
verjährt. Nur zwei Fälle wären davon nicht betroffen. Der letzte Fall aus
dem Jahr 2021, weil er noch „frisch“ genug ist, und ein Fall, in dem ein
gefährliches Werkzeug verwendet wurde – das Video zeigt eine anale
Penetration mit einem Baseballschläger.
Wuttke streitet mit ihrer Anwältin allerdings immer noch dafür, dass die
Ermittlungen auch in den 65 anderen Fällen fortgeführt werden. Was sie
besonders empört: Die Staatsanwaltschaft argumentierte zunächst, es sei
nicht hinreichend nachgewiesen, dass sie tatsächlich betäubt und in einer
schutzlosen Lage gewesen sei – das wäre nämlich eigentlich auch so ein
Umstand, der einen höheren Strafrahmen und damit eine längere
Verjährungsfrist bewirkt.
## Weiterer Prozess beginnt Donnerstag in Hannover
Sie sei naiv gewesen, sagt die 60-Jährige. Sie hätte tatsächlich erwartet,
dass ihr als Opfer in diesem Land mehr Gehör und mehr Schutz gewährt werde.
Aber nun kämpft sie eben. Unter anderem für eine Reform des
Sexualstrafrechtes, die auf ein „Nur Ja heißt Ja“ hinausläuft. In der
Hoffnung, dass dadurch in Zukunft die Beweislast weniger beim Opfer liegt.
Mit der gerichtlichen und gesellschaftlichen Aufarbeitung solcher Taten
dürfte aber nicht nur Wuttke noch lange nicht fertig sein. Am Donnerstag,
10. September, beginnt in Hannover vor dem Landgericht ein weiterer Prozess
gegen einen dieser Männer, die jahrelang ungestört im Dunkeln agierten.
Der 39-Jährige soll seine Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung im
Stadtteil Ronnenberg in 103 Fällen betäubt, missbraucht und gefilmt haben.
Auch er war in gleich mehreren Vergewaltiger-Chatgruppen aktiv, daraus
sollen sich internationale Ermittlungen gegen bis zu 70 weitere Täter
ergeben haben.
9 Sep 2026
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(DIR) Nadine Conti
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