# taz.de -- Mietverträge im Vonovia-Konzern: Mieterbund klagt erfolgreich gegen Stromklausel
       
       > Der Wohnungskonzern drängte Mieter mit dem Mietvertrag auch gleich dazu,
       > Strom einer eigenen Tochterfirma zu kaufen. Ein Gericht macht damit
       > Schluss.
       
 (IMG) Bild: Mieterinnen und Mieter in solchen Wohnsiedlungen müssen transparent erkennen, welche Verträge sie abschließen
       
       afp | Wer eine Wohnung mietet, muss frei entscheiden können, von wem er
       seinen Strom bezieht. Das entschied nach Angaben des [1][Deutschen
       Mieterbunds] vom Donnerstag das Oberlandesgericht (OLG) Hamm. Es gab mit
       einem Urteil vom Mittwoch der Unterlassungsklage des Mieterbunds gegen zwei
       Tochtergesellschaften des [2][Immobilienkonzerns Vonovia] statt – sie
       dürfen demnach nicht einen Mietvertrag zum „Vehikel“ machen, um Mieterinnen
       und Mieter an einen bestimmten Stromanbieter zu binden.
       
       Der Mieterbund hatte im April 2025 gegen die Deutsche Annington
       Beteiligungs GmbH und die Vonovia Energie GmbH geklagt. Mieterinnen und
       Mieter der Deutschen Annington sollten mit dem Mietvertrag zugleich einen
       Stromliefervertrag mit Vonovia Energie abschließen.
       
       Der Mieterbund kritisierte das als „unzulässige Verknüpfung“ von Miet- und
       Stromliefervertrag. Zum einen sei für Mieterinnen und Mieter in der
       konkreten Vertragsgestaltung nicht eindeutig erkennbar, ob bereits die
       Unterschrift unter den Mietvertrag oder erst das zusätzliche Ankreuzen
       eines entsprechenden Kästchens zur Anbahnung des Stromliefervertrags führt.
       Zum anderen könnten sich Mieterinnen und Mieter veranlasst sehen, einen
       Stromliefervertrag mit der Vonovia Energie abzuschließen, um den Abschluss
       des Mietvertrags nicht zu gefährden. Damit verzichteten sie „faktisch auf
       ihre freie Wahl des Stromversorgers“.
       
       Das OLG erließ laut Mieterbund ein sogenanntes Anerkenntnisurteil, nachdem
       die beklagten Unternehmen den Unterlassungsanspruch „in letzter Minute“
       anerkannt hatten. Das Urteil bedeutet laut Mieterbund, dass die
       beanstandete Klausel künftig nicht mehr als Allgemeine Geschäftsbedingung
       (AGB) in Mietverträgen der Deutsche Annington verwendet werden darf. Die
       Vonovia Energie darf sich demnach nicht mehr auf die Klausel berufen.
       Betroffene Mieterinnen und Mieter könnten den Stromlieferanten wechseln.
       
       ## Mieterbund spricht von Grundsatzentscheidung
       
       Die Entscheidung des OLG sei „von grundsätzlicher Bedeutung“, erklärte der
       Mieterbund: „Sie macht nicht nur deutlich, dass Mieterinnen und Mieter klar
       und transparent erkennen können müssen, welche Verträge sie abschließen und
       welche zusätzlichen rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen damit
       verbunden sind. Sie schützt Mieterinnen und Mieter auch davor, in einer
       ohnehin schwierigen Wohnungssituation zusätzliche Leistungen akzeptieren zu
       müssen, die sie möglicherweise gar nicht wünschen.“
       
       Wer eine Wohnung vermietet, dürfe die besondere Abhängigkeit von
       Wohnungsuchenden nicht dazu nutzen, ihnen weitere Verträge unterzuschieben
       oder die Wahl eines bestimmten Anbieters nahezulegen. „Das gilt für Strom
       genauso wie für andere Zusatzleistungen.“
       
       10 Sep 2026
       
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