# taz.de -- Neues Bibliotheksgesetz für Berlin: Wer lesen will, muss rechnen
       
       > Berlin bekommt erstmals ein Bibliotheksgesetz. Doch zentrale Vorgaben
       > stehen unter Haushaltsvorbehalt, vom ursprünglichen Anspruch ist zu wenig
       > geblieben.
       
 (IMG) Bild: In der Stadtbibliothek in Berlin-Wedding
       
       Berlin bekommt nach jahrelangem Ringen ein Bibliotheksgesetz. Nur zehn Tage
       vor der Wahl, an diesem Donnerstag, soll das Abgeordnetenhaus das „Gesetz
       zur Stärkung der öffentlichen Bibliotheken in Berlin“, wie es offiziell
       heißt, verabschieden. Doch ausgerechnet dort, wo das Gesetz die
       Bibliotheken dauerhaft gegen Sparzwänge absichern könnte, wird es
       unverbindlich: Fachliche Standards und Versorgungsrichtwerte, aber auch
       Transformationsprozesse wie die Modernisierung der Infrastruktur stehen
       unter Haushaltsvorbehalt.
       
       Zwar kommt nun endlich das lange geforderte Gesetz – doch von seinem
       ursprünglichen Anspruch, die kommunale Bibliotheksversorgung zur
       staatlichen Pflichtaufgabe zu erklären und unabhängig von der jeweiligen
       Kassenlage strukturell abzusichern, ist wenig übrig. Kritiker*innen
       sprechen von einem eher symbolischen Gesetz.
       
       Dabei sind die rund 80 öffentlichen Bibliotheken in Berlin längst mehr als
       Orte, an denen Bücher ausgeliehen werden. Sie sind Lernräume, Treffpunkte
       und Aufenthaltsorte ohne Konsumzwang – und erfüllen gerade in einer Stadt
       mit hoher Kinderarmut eine wichtige soziale Funktion. Im Bildungsmonitor
       landet Berlin bei der Schulqualität auf Platz 15 von 16, nur vor Bremen.
       Zugleich zeigt die [1][aktuelle PISA-Studie bundesweit] einen neuen
       Tiefstand bei der Lesekompetenz.
       
       Wer zu Hause keinen ruhigen Platz für Hausaufgaben hat, kann hier Zuflucht
       suchen. Zugleich ermöglichen Bibliotheken Zugang zu Informationen jenseits
       von KI, vermitteln Medienkompetenz und bieten Räume für gesellschaftliche
       Teilhabe – sie werden also in Zeiten von Desinformation, Demokratieschmelze
       und einer zunehmend polarisierten Gesellschaft immer wichtiger. „Das
       Bibliotheksgesetz ist ein wesentlicher Meilenstein“, sagt der Direktor der
       [2][Zentral- und Landesbibliothek (ZLB)], Jonas Fansa, der taz. „Endlich
       bekommt der Auftrag unserer öffentlichen Bibliotheken eine gesetzliche
       Grundlage.“
       
       Auf dem Papier würdigt der von CDU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf diese
       gewachsene Bedeutung durchaus. Bibliotheken werden als „Orte der Begegnung,
       Integration, Inklusion und Kommunikation“ bezeichnet und als „Teil der
       öffentlichen Daseinsvorsorge“ definiert. Zu ihren Aufgaben zählt das
       Gesetz, unter anderem Chancengleichheit, Lese- und Schreibkompetenz,
       Medienkompetenz und politische Bildung zu fördern.
       
       ## Die Unabhängigkeit der Bibliothekare ist sicher
       
       Auch berlinweite fachliche Standards für Personal, Räume und Ausstattung
       sollen entwickelt werden. Zudem garantiert das Gesetz die „Unabhängigkeit
       der bibliothekarischen Arbeit“ und [3][erschwert damit politische
       Einflussnahme auf Bestände und Programme.] „Ich bin selbst ein Kind der
       Bibliotheken“, sagt SPD-Kulturpolitikerin Melanie Kühnemann-Grunow.
       „Besonders wichtig finde ich angesichts der aktuellen politischen
       Entwicklungen, dass wir mit diesem Gesetz den Bibliotheken so viel
       Autonomie zugestehen.“
       
       Doch selbst Kühnemann-Grunow hätte sich an anderer Stelle mehr
       Verbindlichkeit gewünscht. Dass der Haushaltsvorbehalt im Gesetz so häufig
       auftauche, sei „leider die Sache der Haushälter, die das nicht sein lassen
       können“, sagt sie mit Blick auf die kommenden Sparhaushalte. „Ich hätte mir
       da als Kulturpolitikerin auch ein größeres Bekenntnis gewünscht.“
       
       Auch ZLB-Direktor Jonas Fansa sieht hier die entscheidende Schwäche. Zwar
       bezeichnet er das Bibliotheksgesetz als „wesentlichen Meilenstein“, weil
       der Auftrag der öffentlichen Bibliotheken erstmals eine gesetzliche
       Grundlage bekomme. Die materielle Absicherung leiste es jedoch nicht: „Das
       Gesetz garantiert keine Planungssicherheit, weder für die Bezirke noch die
       ZLB.“
       
       Der entscheidende Punkt ist also nicht, ob Berlin ein Bibliotheksgesetz
       braucht, sondern, was genau dieses Gesetz garantiert. Denn die Idee stammt
       noch aus der rot-rot-grünen Regierungszeit – und war ursprünglich
       verbindlicher gedacht.
       
       ## Die Kassenlage kann alles ruinieren
       
       Schon während seiner ersten Amtszeit von 2016 bis 2021 habe man
       entschieden, sowohl die Bibliotheks- als auch die Musikschulinfrastruktur
       gesetzlich abzusichern, sagt der [4][damalige Senator für Kultur Klaus
       Lederer] der taz. Die Situation vieler Bibliotheken sei damals prekär
       gewesen. „Wir haben vorgehabt, die Bibliotheks- und die
       Musikschulinfrastruktur auf gesetzliche Basis zu stellen, damit sie nicht
       mehr als ‚freiwillige‘ Aufgaben je nach Kassenlage entwickelt oder ruiniert
       werden.“
       
       2018 beauftragte das Abgeordnetenhaus den Senat mit einer
       Bibliotheksentwicklungsplanung. Es folgte ein aufwendiger
       Beteiligungsprozess. 2021 beschloss der rot-rot-grüne Senat, das
       Bibliothekswesen gesetzlich abzusichern. Ein Eckpunktepapier der
       Kulturverwaltung lag dann im Juli 2023 vor.
       
       Der ursprüngliche Anspruch war es, die kommunale Bibliotheksversorgung zur
       Pflichtaufgabe zu erklären. Nun sollen fachliche Standards von Kultur- und
       Finanzverwaltung gemeinsam definiert werden, für zentrale Folgeregelungen
       gelten jede Menge Haushaltsvorbehalte. Auch die ursprünglich anvisierten
       Sonntagsöffnungen tauchen gar nicht mehr im Gesetz auf.
       
       Für Lederer ist das Gesetz damit weitgehend entkernt. „Es ist also
       maximales Misstrauen gegenüber eventuellen Kosten, das dieses Gesetz atmet
       – und das lässt vermuten, dass es auf keinen Fall etwas am Status quo der
       Bibliothekslandschaft zum Besseren verändern soll.“
       
       Ähnlich fällt die Kritik des [5][Grünen-Haushaltspolitikers und früheren
       Finanzsenators Daniel Wesener] aus. „Besser spät als nie“, sagt er der taz.
       Es sei gut, dass die Arbeit der öffentlichen Bibliotheken erstmals auf eine
       gesetzliche Grundlage gestellt werde. CDU und SPD hätten das von
       Rot-Rot-Grün initiierte Gesetz jedoch „über zwei Jahre verschleppt“ und
       zentrale Passagen gestrichen.
       
       Besonders kritisiert Wesener ebenfalls die fehlende Pflichtaufgabe.
       Kultursenator Stefan Evers (CDU) habe sich dabei offenbar nicht gegen den
       Finanzsenator durchsetzen können, spottet Wesener – „obwohl diese Ämter
       zurzeit bekanntlich von ein und derselben Person verantwortet werden“.
       Grüne und Linke wollen noch Änderungsanträge einbringen, um Teile der
       ursprünglichen Fassung wiederherzustellen.
       
       Selbst wenn das Gesetz am Donnerstag wie geplant beschlossen wird, bleibt
       damit offen, was es praktisch verändert. Ob Bezirke mehr Personal
       einstellen oder Standorte sichern können, entscheidet weiterhin auch der
       Haushalt. Auch die seit Jahren ungelöste Standortfrage der ZLB dürfte ein
       Bibliotheksgesetz allein nicht lösen.
       
       9 Sep 2026
       
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       ## AUTOREN
       
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