# taz.de -- Neues Bibliotheksgesetz für Berlin: Wer lesen will, muss rechnen
> Berlin bekommt erstmals ein Bibliotheksgesetz. Doch zentrale Vorgaben
> stehen unter Haushaltsvorbehalt, vom ursprünglichen Anspruch ist zu wenig
> geblieben.
(IMG) Bild: In der Stadtbibliothek in Berlin-Wedding
Berlin bekommt nach jahrelangem Ringen ein Bibliotheksgesetz. Nur zehn Tage
vor der Wahl, an diesem Donnerstag, soll das Abgeordnetenhaus das „Gesetz
zur Stärkung der öffentlichen Bibliotheken in Berlin“, wie es offiziell
heißt, verabschieden. Doch ausgerechnet dort, wo das Gesetz die
Bibliotheken dauerhaft gegen Sparzwänge absichern könnte, wird es
unverbindlich: Fachliche Standards und Versorgungsrichtwerte, aber auch
Transformationsprozesse wie die Modernisierung der Infrastruktur stehen
unter Haushaltsvorbehalt.
Zwar kommt nun endlich das lange geforderte Gesetz – doch von seinem
ursprünglichen Anspruch, die kommunale Bibliotheksversorgung zur
staatlichen Pflichtaufgabe zu erklären und unabhängig von der jeweiligen
Kassenlage strukturell abzusichern, ist wenig übrig. Kritiker*innen
sprechen von einem eher symbolischen Gesetz.
Dabei sind die rund 80 öffentlichen Bibliotheken in Berlin längst mehr als
Orte, an denen Bücher ausgeliehen werden. Sie sind Lernräume, Treffpunkte
und Aufenthaltsorte ohne Konsumzwang – und erfüllen gerade in einer Stadt
mit hoher Kinderarmut eine wichtige soziale Funktion. Im Bildungsmonitor
landet Berlin bei der Schulqualität auf Platz 15 von 16, nur vor Bremen.
Zugleich zeigt die [1][aktuelle PISA-Studie bundesweit] einen neuen
Tiefstand bei der Lesekompetenz.
Wer zu Hause keinen ruhigen Platz für Hausaufgaben hat, kann hier Zuflucht
suchen. Zugleich ermöglichen Bibliotheken Zugang zu Informationen jenseits
von KI, vermitteln Medienkompetenz und bieten Räume für gesellschaftliche
Teilhabe – sie werden also in Zeiten von Desinformation, Demokratieschmelze
und einer zunehmend polarisierten Gesellschaft immer wichtiger. „Das
Bibliotheksgesetz ist ein wesentlicher Meilenstein“, sagt der Direktor der
[2][Zentral- und Landesbibliothek (ZLB)], Jonas Fansa, der taz. „Endlich
bekommt der Auftrag unserer öffentlichen Bibliotheken eine gesetzliche
Grundlage.“
Auf dem Papier würdigt der von CDU und SPD eingebrachte Gesetzentwurf diese
gewachsene Bedeutung durchaus. Bibliotheken werden als „Orte der Begegnung,
Integration, Inklusion und Kommunikation“ bezeichnet und als „Teil der
öffentlichen Daseinsvorsorge“ definiert. Zu ihren Aufgaben zählt das
Gesetz, unter anderem Chancengleichheit, Lese- und Schreibkompetenz,
Medienkompetenz und politische Bildung zu fördern.
## Die Unabhängigkeit der Bibliothekare ist sicher
Auch berlinweite fachliche Standards für Personal, Räume und Ausstattung
sollen entwickelt werden. Zudem garantiert das Gesetz die „Unabhängigkeit
der bibliothekarischen Arbeit“ und [3][erschwert damit politische
Einflussnahme auf Bestände und Programme.] „Ich bin selbst ein Kind der
Bibliotheken“, sagt SPD-Kulturpolitikerin Melanie Kühnemann-Grunow.
„Besonders wichtig finde ich angesichts der aktuellen politischen
Entwicklungen, dass wir mit diesem Gesetz den Bibliotheken so viel
Autonomie zugestehen.“
Doch selbst Kühnemann-Grunow hätte sich an anderer Stelle mehr
Verbindlichkeit gewünscht. Dass der Haushaltsvorbehalt im Gesetz so häufig
auftauche, sei „leider die Sache der Haushälter, die das nicht sein lassen
können“, sagt sie mit Blick auf die kommenden Sparhaushalte. „Ich hätte mir
da als Kulturpolitikerin auch ein größeres Bekenntnis gewünscht.“
Auch ZLB-Direktor Jonas Fansa sieht hier die entscheidende Schwäche. Zwar
bezeichnet er das Bibliotheksgesetz als „wesentlichen Meilenstein“, weil
der Auftrag der öffentlichen Bibliotheken erstmals eine gesetzliche
Grundlage bekomme. Die materielle Absicherung leiste es jedoch nicht: „Das
Gesetz garantiert keine Planungssicherheit, weder für die Bezirke noch die
ZLB.“
Der entscheidende Punkt ist also nicht, ob Berlin ein Bibliotheksgesetz
braucht, sondern, was genau dieses Gesetz garantiert. Denn die Idee stammt
noch aus der rot-rot-grünen Regierungszeit – und war ursprünglich
verbindlicher gedacht.
## Die Kassenlage kann alles ruinieren
Schon während seiner ersten Amtszeit von 2016 bis 2021 habe man
entschieden, sowohl die Bibliotheks- als auch die Musikschulinfrastruktur
gesetzlich abzusichern, sagt der [4][damalige Senator für Kultur Klaus
Lederer] der taz. Die Situation vieler Bibliotheken sei damals prekär
gewesen. „Wir haben vorgehabt, die Bibliotheks- und die
Musikschulinfrastruktur auf gesetzliche Basis zu stellen, damit sie nicht
mehr als ‚freiwillige‘ Aufgaben je nach Kassenlage entwickelt oder ruiniert
werden.“
2018 beauftragte das Abgeordnetenhaus den Senat mit einer
Bibliotheksentwicklungsplanung. Es folgte ein aufwendiger
Beteiligungsprozess. 2021 beschloss der rot-rot-grüne Senat, das
Bibliothekswesen gesetzlich abzusichern. Ein Eckpunktepapier der
Kulturverwaltung lag dann im Juli 2023 vor.
Der ursprüngliche Anspruch war es, die kommunale Bibliotheksversorgung zur
Pflichtaufgabe zu erklären. Nun sollen fachliche Standards von Kultur- und
Finanzverwaltung gemeinsam definiert werden, für zentrale Folgeregelungen
gelten jede Menge Haushaltsvorbehalte. Auch die ursprünglich anvisierten
Sonntagsöffnungen tauchen gar nicht mehr im Gesetz auf.
Für Lederer ist das Gesetz damit weitgehend entkernt. „Es ist also
maximales Misstrauen gegenüber eventuellen Kosten, das dieses Gesetz atmet
– und das lässt vermuten, dass es auf keinen Fall etwas am Status quo der
Bibliothekslandschaft zum Besseren verändern soll.“
Ähnlich fällt die Kritik des [5][Grünen-Haushaltspolitikers und früheren
Finanzsenators Daniel Wesener] aus. „Besser spät als nie“, sagt er der taz.
Es sei gut, dass die Arbeit der öffentlichen Bibliotheken erstmals auf eine
gesetzliche Grundlage gestellt werde. CDU und SPD hätten das von
Rot-Rot-Grün initiierte Gesetz jedoch „über zwei Jahre verschleppt“ und
zentrale Passagen gestrichen.
Besonders kritisiert Wesener ebenfalls die fehlende Pflichtaufgabe.
Kultursenator Stefan Evers (CDU) habe sich dabei offenbar nicht gegen den
Finanzsenator durchsetzen können, spottet Wesener – „obwohl diese Ämter
zurzeit bekanntlich von ein und derselben Person verantwortet werden“.
Grüne und Linke wollen noch Änderungsanträge einbringen, um Teile der
ursprünglichen Fassung wiederherzustellen.
Selbst wenn das Gesetz am Donnerstag wie geplant beschlossen wird, bleibt
damit offen, was es praktisch verändert. Ob Bezirke mehr Personal
einstellen oder Standorte sichern können, entscheidet weiterhin auch der
Haushalt. Auch die seit Jahren ungelöste Standortfrage der ZLB dürfte ein
Bibliotheksgesetz allein nicht lösen.
9 Sep 2026
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## AUTOREN
(DIR) Susanne Messmer
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