# taz.de -- Kritik am Verpackungsgesetz: Bundesregierung reagiert auf Proteste
       
       > Mit Sonderregelungen sollen kleine Unternehmen entlastet werden.
       > Wirtschaftsverbände loben den Vorstoß, fordern aber weitere Maßnahmen.
       
 (IMG) Bild: Gelbe Tonne in Berlin – nicht nur hier übervoll
       
       Das Bundesumweltministerium hat Brüssel Änderungen an der neuen
       Verpackungsverordnung vorgeschlagen. Unternehmen, die weniger als zehn
       Tonnen Verpackungen pro Jahr in Umlauf bringen, sollen keinen
       Bevollmächtigten im Ausland mehr benennen müssen. Zudem sollen sie bis 2028
       Zeit haben, bevor sie sich registrieren müssen – so lange, bis ein
       zentrales europäisches System in Betrieb gegangen ist. Damit reagiert die
       Bundesregierung auf die anhaltenden Proteste des Handels und kleiner
       Unternehmen.
       
       [1][Die neue europäische Verpackungsrichtlinie PPWR – „Packaging and
       Packaging Waste Regulation“ – gilt seit dem 13. August.] Sie löste das
       deutsche Verpackungsgesetz ab. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor,
       dass Angaben zum Verpackungsmüll in allen Ländern, in die das Unternehmen
       Produkte verkauft und versendet, gemeldet werden müssen.
       
       Sebastian Bolay, Bereichsleiter für Energie, Umwelt und Industrie bei der
       Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), begrüßt den Vorschlag. Er
       setze an einer zentralen Schwachstelle der Richtlinie an, sagt er: „Gerade
       kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch
       unverhältnismäßige Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten vom
       europäischen Binnenmarkt verdrängt werden.“
       
       Es fehle aber weiter an Planungssicherheit, die vorgeschlagenen Änderungen
       seien nur eine Übergangslösung. „Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für
       Unternehmen aller Größen im Binnenmarkt zu schaffen, brauchen wir
       langfristig die Einführung eines europaweiten One-Stop-Shop-Systems für
       Registrierung und Herstellerverantwortung“, sagte Bolay. Eine solche Idee
       findet bereits bei der Umsatzsteuer Anwendung und ermöglicht eine einmalige
       Meldung an eine Stelle im jeweiligen Heimatland.
       
       Auch Thomas Koch, Pressesprecher des Börsenvereins des Deutschen
       Buchhandels, zeigte sich erfreut über den Änderungsantrag. Um
       Kleinstunternehmen und Unternehmen mit minimalen Verpackungsmengen zu
       entlasten, hält er jedoch eine Ausnahme von den Herstellerpflichten im
       Versand über Ländergrenzen hinweg generell für erforderlich. „Hierdurch
       wäre eine Befreiung von den hohen Kosten für Registrierung und
       Systembeteiligung nachhaltig gewährleistet“, sagte Koch.
       
       Damit der Änderungsvorschlag angenommen werden kann, braucht er eine
       Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten der EU.
       
       8 Sep 2026
       
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