# taz.de -- Kritik am Verpackungsgesetz: Bundesregierung reagiert auf Proteste
> Mit Sonderregelungen sollen kleine Unternehmen entlastet werden.
> Wirtschaftsverbände loben den Vorstoß, fordern aber weitere Maßnahmen.
(IMG) Bild: Gelbe Tonne in Berlin – nicht nur hier übervoll
Das Bundesumweltministerium hat Brüssel Änderungen an der neuen
Verpackungsverordnung vorgeschlagen. Unternehmen, die weniger als zehn
Tonnen Verpackungen pro Jahr in Umlauf bringen, sollen keinen
Bevollmächtigten im Ausland mehr benennen müssen. Zudem sollen sie bis 2028
Zeit haben, bevor sie sich registrieren müssen – so lange, bis ein
zentrales europäisches System in Betrieb gegangen ist. Damit reagiert die
Bundesregierung auf die anhaltenden Proteste des Handels und kleiner
Unternehmen.
[1][Die neue europäische Verpackungsrichtlinie PPWR – „Packaging and
Packaging Waste Regulation“ – gilt seit dem 13. August.] Sie löste das
deutsche Verpackungsgesetz ab. Das neue Gesetz sieht unter anderem vor,
dass Angaben zum Verpackungsmüll in allen Ländern, in die das Unternehmen
Produkte verkauft und versendet, gemeldet werden müssen.
Sebastian Bolay, Bereichsleiter für Energie, Umwelt und Industrie bei der
Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), begrüßt den Vorschlag. Er
setze an einer zentralen Schwachstelle der Richtlinie an, sagt er: „Gerade
kleine und mittelständische Unternehmen dürfen nicht durch
unverhältnismäßige Registrierungs- und Bevollmächtigtenpflichten vom
europäischen Binnenmarkt verdrängt werden.“
Es fehle aber weiter an Planungssicherheit, die vorgeschlagenen Änderungen
seien nur eine Übergangslösung. „Um gleiche Wettbewerbsbedingungen für
Unternehmen aller Größen im Binnenmarkt zu schaffen, brauchen wir
langfristig die Einführung eines europaweiten One-Stop-Shop-Systems für
Registrierung und Herstellerverantwortung“, sagte Bolay. Eine solche Idee
findet bereits bei der Umsatzsteuer Anwendung und ermöglicht eine einmalige
Meldung an eine Stelle im jeweiligen Heimatland.
Auch Thomas Koch, Pressesprecher des Börsenvereins des Deutschen
Buchhandels, zeigte sich erfreut über den Änderungsantrag. Um
Kleinstunternehmen und Unternehmen mit minimalen Verpackungsmengen zu
entlasten, hält er jedoch eine Ausnahme von den Herstellerpflichten im
Versand über Ländergrenzen hinweg generell für erforderlich. „Hierdurch
wäre eine Befreiung von den hohen Kosten für Registrierung und
Systembeteiligung nachhaltig gewährleistet“, sagte Koch.
Damit der Änderungsvorschlag angenommen werden kann, braucht er eine
Mehrheit unter den Mitgliedsstaaten der EU.
8 Sep 2026
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