# taz.de -- Werkstätten für behinderte Menschen: Nur 200 Euro Monatslohn
       
       > Jürgen Linnemann will per Musterprozess erreichen, dass in Werkstätten
       > für behinderte Menschen Mindestlohn bezahlt wird. Er klagt gegen
       > Lohndumping.
       
 (IMG) Bild: Der Beschäftigte Jürgen Linnemann klagt vor dem Arbeitsgericht Münster um Zahlung von Mindestlohn in einer Werkstatt für Behinderte
       
       Der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt fast überall – nicht aber in
       Werkstätten für behinderte Menschen. Jürgen Linnemann will das ändern. Er
       arbeitet in den Freckenhorster Werkstätten (NRW). Beim Arbeitsgericht
       Münster hat er auf Bezahlung von Mindestlohn geklagt. Es ist ein
       Musterprozess von bundesweiter Bedeutung.
       
       Jürgen Linnemann arbeitet 24,3 Stunden pro Woche und erhält nur einen
       Stundenlohn von rund 2 Euro. Im Monat macht das knapp 200 Euro. Der
       57-Jährige ist Teil eines Teams, das Dokumente digitalisiert. Bevor die
       Papiere gescannt werden, entfernt Linnemann die Tackerklammern. Für seine
       Tätigkeit im Werkstattrat – einer Art Betriebsrat – hat er bereits [1][das
       Bundesverdienstkreuz erhalten].
       
       Jetzt klagt Linnemann für eine bessere Bezahlung. [2][Mit Unterstützung der
       Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)] und [3][der NGO Sozialhelden] hat
       Linnemann Klage beim Arbeitsgericht Münster erhoben. Er will 1.300 Euro
       zusätzlich pro Monat, den Mindestlohn eben.
       
       Die Klage hat große praktische Relevanz. Bundesweit arbeiten rund 300.000
       Personen in rund 700 „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM), so der
       offizielle Titel. Voraussetzung ist, dass man zwar arbeitsfähig ist, aber
       auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance hätte. Rund 75 der so
       Beschäftigten haben eine geistige Behinderung, 20 Prozent haben psychische
       Beeinträchtigungen, nur 5 Prozent haben eine körperliche Behinderung.
       
       ## „Ich habe Mindestlohn verdient“
       
       Da niemand von 200 Euro im Monat leben kann, muss der Staat das Einkommen
       über die Grundsicherung aufstocken. Wer 20 Jahre in WfbM arbeitet, bekommt
       stattdessen eine (höhere) Erwerbsminderungsrente. Auch die Werkstätten
       finanzieren sich hauptsächlich über staatliche Zuschüsse aus dem
       Sozialhaushalt.
       
       In den Freckenhorster Werkstätten, die zur Caritas gehören, arbeiten rund
       1.500 Menschen – Sozialarbeiter:innen ausgenommen. Anwalt Roman
       Deppenkemper verteidigte an diesem Donnerstag vor dem Arbeitsgericht
       Münster die niedrigen Löhne. Linnemann sei kein Arbeitnehmer, sondern
       arbeitnehmer-ähnlich. „Es geht hier hauptsächlich um eine sinnvolle
       Beschäftigung, die Tagesstruktur gibt.“ Die Beschäftigten dürften Pausen
       machen, so viel sie wollen, sie dürften auch schlafen während der
       „Anwesenheitszeit“. Sie könnten in dieser Zeit auch mit ihren
       Sozialarbeitern sprechen oder Angebote wie Kochkurse nutzen. Es gebe bei
       Fehlern keine Rügen und keine Pflicht zum Nacharbeiten. Mit dem normalen
       Arbeitsmarkt sei das nicht zu vergleichen. Die Produktivität liege bei etwa
       einem Viertel oder einem Fünftel des Üblichen.
       
       Jürgen Linnemann konterte: „Ich war immer ein ehrgeiziger Mensch“, er nehme
       nur das Mindestmaß an Pausen. „Ich habe den Mindestlohn verdient“, sagte er
       vor Gericht. Seine Anwältin Paula Sauerwein sah Linnemann als Beispiel
       dafür, dass der pauschale Ausschluss von Behinderten beim Mindestlohn nicht
       zu rechtfertigen ist.
       
       Für die Richterin Julia Kastner kommt es vor allem darauf an, ob Linnemann
       „weisungsgebunden“ arbeitet. Anwältin Sauerwein sah das gegeben. Er müsse
       die Klammern von den Dokumenten entfernen und das mache er auch.
       
       Richterin Kastner betonte, dass es „einen Systemwechsel auslösen“ würde,
       wenn sie Linnemann den Mindestlohn zubilligt. So sieht das auch Ansgar
       Seidel, Geschäftsführer der Freckenhorster Werkstätten. „Wir zahlen derzeit
       pro Jahr 3 Millionen Euro an die Beschäftigten, mit Mindestlohn wären es
       aber 30 Millionen Euro. Das ist bei 200.000 Euro Gewinn im Jahr nicht
       machbar.“ Hier sei der Gesetzgeber gefragt, so Seidel.
       
       Das Urteil soll nicht vor dem 15. Oktober verkündet werden.
       
       Im schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen das
       Werkstattentgelt verbessern.“ Von Mindestlohn ist nicht die Rede. Eine
       Studie des Bundesarbeitsministeriums ergab 2023, dass die Bezahlung von
       Mindestlohn in Behindertenwerkstätten einen steuerlichen Zuschuss von rund
       4 Milliarden Euro pro Jahr erfordern würde.
       
       3 Sep 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://nrw-werkstattraete.de/juergen-linnemann-erhaelt-bundesverdienst-orden-der-bundesrepublik-deutschland/
 (DIR) [2] https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/werkstaetten
 (DIR) [3] https://grundi-fuer-alle.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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