# taz.de -- Werkstätten für behinderte Menschen: Nur 200 Euro Monatslohn
> Jürgen Linnemann will per Musterprozess erreichen, dass in Werkstätten
> für behinderte Menschen Mindestlohn bezahlt wird. Er klagt gegen
> Lohndumping.
(IMG) Bild: Der Beschäftigte Jürgen Linnemann klagt vor dem Arbeitsgericht Münster um Zahlung von Mindestlohn in einer Werkstatt für Behinderte
Der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde gilt fast überall – nicht aber in
Werkstätten für behinderte Menschen. Jürgen Linnemann will das ändern. Er
arbeitet in den Freckenhorster Werkstätten (NRW). Beim Arbeitsgericht
Münster hat er auf Bezahlung von Mindestlohn geklagt. Es ist ein
Musterprozess von bundesweiter Bedeutung.
Jürgen Linnemann arbeitet 24,3 Stunden pro Woche und erhält nur einen
Stundenlohn von rund 2 Euro. Im Monat macht das knapp 200 Euro. Der
57-Jährige ist Teil eines Teams, das Dokumente digitalisiert. Bevor die
Papiere gescannt werden, entfernt Linnemann die Tackerklammern. Für seine
Tätigkeit im Werkstattrat – einer Art Betriebsrat – hat er bereits [1][das
Bundesverdienstkreuz erhalten].
Jetzt klagt Linnemann für eine bessere Bezahlung. [2][Mit Unterstützung der
Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF)] und [3][der NGO Sozialhelden] hat
Linnemann Klage beim Arbeitsgericht Münster erhoben. Er will 1.300 Euro
zusätzlich pro Monat, den Mindestlohn eben.
Die Klage hat große praktische Relevanz. Bundesweit arbeiten rund 300.000
Personen in rund 700 „Werkstätten für behinderte Menschen“ (WfbM), so der
offizielle Titel. Voraussetzung ist, dass man zwar arbeitsfähig ist, aber
auf dem normalen Arbeitsmarkt keine Chance hätte. Rund 75 der so
Beschäftigten haben eine geistige Behinderung, 20 Prozent haben psychische
Beeinträchtigungen, nur 5 Prozent haben eine körperliche Behinderung.
## „Ich habe Mindestlohn verdient“
Da niemand von 200 Euro im Monat leben kann, muss der Staat das Einkommen
über die Grundsicherung aufstocken. Wer 20 Jahre in WfbM arbeitet, bekommt
stattdessen eine (höhere) Erwerbsminderungsrente. Auch die Werkstätten
finanzieren sich hauptsächlich über staatliche Zuschüsse aus dem
Sozialhaushalt.
In den Freckenhorster Werkstätten, die zur Caritas gehören, arbeiten rund
1.500 Menschen – Sozialarbeiter:innen ausgenommen. Anwalt Roman
Deppenkemper verteidigte an diesem Donnerstag vor dem Arbeitsgericht
Münster die niedrigen Löhne. Linnemann sei kein Arbeitnehmer, sondern
arbeitnehmer-ähnlich. „Es geht hier hauptsächlich um eine sinnvolle
Beschäftigung, die Tagesstruktur gibt.“ Die Beschäftigten dürften Pausen
machen, so viel sie wollen, sie dürften auch schlafen während der
„Anwesenheitszeit“. Sie könnten in dieser Zeit auch mit ihren
Sozialarbeitern sprechen oder Angebote wie Kochkurse nutzen. Es gebe bei
Fehlern keine Rügen und keine Pflicht zum Nacharbeiten. Mit dem normalen
Arbeitsmarkt sei das nicht zu vergleichen. Die Produktivität liege bei etwa
einem Viertel oder einem Fünftel des Üblichen.
Jürgen Linnemann konterte: „Ich war immer ein ehrgeiziger Mensch“, er nehme
nur das Mindestmaß an Pausen. „Ich habe den Mindestlohn verdient“, sagte er
vor Gericht. Seine Anwältin Paula Sauerwein sah Linnemann als Beispiel
dafür, dass der pauschale Ausschluss von Behinderten beim Mindestlohn nicht
zu rechtfertigen ist.
Für die Richterin Julia Kastner kommt es vor allem darauf an, ob Linnemann
„weisungsgebunden“ arbeitet. Anwältin Sauerwein sah das gegeben. Er müsse
die Klammern von den Dokumenten entfernen und das mache er auch.
Richterin Kastner betonte, dass es „einen Systemwechsel auslösen“ würde,
wenn sie Linnemann den Mindestlohn zubilligt. So sieht das auch Ansgar
Seidel, Geschäftsführer der Freckenhorster Werkstätten. „Wir zahlen derzeit
pro Jahr 3 Millionen Euro an die Beschäftigten, mit Mindestlohn wären es
aber 30 Millionen Euro. Das ist bei 200.000 Euro Gewinn im Jahr nicht
machbar.“ Hier sei der Gesetzgeber gefragt, so Seidel.
Das Urteil soll nicht vor dem 15. Oktober verkündet werden.
Im schwarz-roten Koalitionsvertrag heißt es: „Wir wollen das
Werkstattentgelt verbessern.“ Von Mindestlohn ist nicht die Rede. Eine
Studie des Bundesarbeitsministeriums ergab 2023, dass die Bezahlung von
Mindestlohn in Behindertenwerkstätten einen steuerlichen Zuschuss von rund
4 Milliarden Euro pro Jahr erfordern würde.
3 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://nrw-werkstattraete.de/juergen-linnemann-erhaelt-bundesverdienst-orden-der-bundesrepublik-deutschland/
(DIR) [2] https://freiheitsrechte.org/themen/soziale-teilhabe/werkstaetten
(DIR) [3] https://grundi-fuer-alle.de/
## AUTOREN
(DIR) Christian Rath
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