# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: Deutliche Hinweise auf Betäubungsmittel
       
       > Am dritten Verhandlungstag im Fall Frank S. sagt eine rechtsmedizinische
       > Sachverständige aus. Sie hat die Videos gesichtet, die S. von den Taten
       > gemacht hat.
       
 (IMG) Bild: Warten auf Frank S.: Szene aus dem Gerichtssaal am ersten Prozesstag (6.8.26)
       
       Am dritten Verhandlungstag im Fall Frank S. vor dem Kriminalgericht in
       Moabit hat eine Rechtsmedizinerin als Sachverständige die Tatvideos
       eingeordnet. Die Ärztin am Institut für Rechtsmedizin der Charité gab an,
       in den Aufnahmen Symptome bei S.' Opfern erkannt zu haben, die durch die
       Gabe von Schmerz-, Beruhigungs- und Betäubungsmitteln, aber auch erhöhten
       Alkoholkonsum zu erklären seien.
       
       [1][Dem 68-jährigen S. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 14
       Frauen in seiner Wohnung betäubt und anschließend vergewaltigt zu haben.]
       Die Taten soll er auf Video aufgenommen haben. Fünf der Frauen treten als
       Nebenklägerinnen auf. Die Zahl der Geschädigten soll aber weitaus höher
       sein: Mutmaßlich waren bis zu 59 Frauen Opfer von Frank S..
       
       Ein neues Behördengutachten hat laut dem Vorsitzenden Richter mittlerweile
       ergeben, dass beim Beschuldigten eine flüssige Mischung der Substanzen
       Etizolam und GHB aufgefunden wurde. Auch GBL wurde in den Asservaten
       gefunden. Etizolam gehört zur Familie der Benzodiazepine, also der
       verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittel, ist allerdings in Deutschland
       nicht auf dem Markt zugelassen.
       
       GHB steht für Gammahydroxybuttersäure und ist allgemein unter „Liquid
       Ecstasy“ oder als KO-Tropfen bekannt. Ebenso GBL, das für
       Gamma-Butyrolacton steht. Beide Substanzen werden vor allem in
       missbräuchlichen Kontexten als sogenannte Date-Rape-Drugs angewandt. Sie
       zählen zu den Betäubungsmitteln.
       
       ## Besonders geringes Toleranzfenster
       
       Die Rechtsmedizinerin sagte am Freitag, eine Überdosierung könne bei GHB
       schnell zu einer verlangsamten oder verflachten Atmung, Krampfanfällen und
       sogar zu Bewusstseinsverlust oder Tod führen. Das liege an dem besonders
       kleinen Toleranzfenster, in dem das Medikament gut verträglich sei. Für
       seine Anwendung sei medizinische Fachexpertise zwingend notwendig. Das
       Medikament komme zum Beispiel bei der Behandlung einer Narkolepsie zur
       Anwendung.
       
       Zudem könne die Kombination von Medikamenten mit Alkohol dazu führen, dass
       sich die Wirkung addiere oder vervielfache, sagte die Ärztin. Auch
       individuelle Faktoren wie Vorerkrankungen oder das Körpergewicht spielten
       dabei eine Rolle.
       
       Laut der Sachverständigen sind die Geschädigten auf den von ihr gesichteten
       Videos in einem augenscheinlich schlafenden Zustand zu sehen. Teilweise
       seien Schnarchgeräusche zu vernehmen, während sexuelle und auch penetrative
       Handlungen an ihnen vorgenommen werden. In manchen Fällen gebe es darauf
       keine erkennbare Reaktion, in anderen wiederum seien unkoordinierte
       Abwehrbewegungen zu erkennen. Die Medizinierin meinte auch, die Worte
       „Nein“ oder „Ich will nicht“ ausgemacht zu haben.
       
       ## Lebensgefährliches Erbrechen in Rückenlage
       
       Die Kommunikation sei in den Aufnahmen generell reduziert, sagte sie, nur
       manchmal seien einzelne Worte zu vernehmen. Eine Betroffene weine und
       äußere thematisch nicht zur Situation passende Inhalte. Die Sachverständige
       schließt daraus auf eine erhebliche emotionale und kognitive
       Beeinträchtigung der Frauen in der Situation. Dabei hob sie im Gerichtssaal
       besonders hervor, dass Betroffene trotz Erinnerungslücken ansprechbar
       erscheinen können. Das lasse jedoch keinen Schluss darauf zu, dass eine
       Fähigkeit zur Einwilligung bestehe.
       
       Manche der Geschädigten hätten sich während der Aufnahmen erbrochen,
       gewürgt oder gehustet. Als besonders dramatischen Fall schilderte sie, dass
       sich eine Geschädigte in Rückenlage erbrochen habe, ohne sich in Reaktion
       darauf auf die Seite zu drehen. Diese Situation ist lebensbedrohlich und
       der Grund dafür, wieso in Erste-Hilfe-Kursen die stabile Seitenlage
       einstudiert wird: Wer Erbrochenes inhaliert, ist gefährdet, daran zu
       ersticken.
       
       Am Nachmittag wurden einige der Videos auch im Gerichtssaal abgespielt. Auf
       Antrag von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung wurde die
       Öffentlichkeit allerdings davon ausgeschlossen. Zur weiteren Bewertung der
       Taten soll nun an einem weiteren Verhandlungstag eine toxikologische
       Sachverständige geladen werden. Am nächsten Verhandlungstag –dem kommenden
       Dienstag – wird die Lebenspartnerin des Beschuldigten angehört.
       
       28 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Sexualisierte-Gewalt/!6202185
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anna Simbürger
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Vergewaltigung
 (DIR) Betäubungsmittelgesetz
 (DIR) Sachverständigenrat
 (DIR) Social-Auswahl
 (DIR) Digitale Gewalt
 (DIR) Pelicot-Prozess
 (DIR) Sexualisierte Gewalt
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Vergewaltigungsprozess in Berlin: Verbrecherische Ordnung
       
       Der zweite Prozesstag gegen Frank S. zeigt das Ausmaß der angeklagten
       Taten. 59 Frauen soll er betäubt und vergewaltigt haben – alles fein
       säuberlich dokumentiert.
       
 (DIR) Sexualisierte Gewalt: Berlins Pelicot-Fall
       
       Ein 68-Jähriger soll Frauen betäubt, vergewaltigt und dabei gefilmt haben.
       Vor Gericht räumt er die Taten ein, doch noch sind gar nicht alle
       angeklagt.
       
 (DIR) Sexualisierte Gewalt: Die Wut der Frauen
       
       Ein Arzt betäubt seine Verlobte und missbraucht sie mit anderen Männern vor
       laufender Kamera. Er gehört zu einem Netzwerk chinesischer Männer.