# taz.de -- Vergewaltigungsprozess in Berlin: Deutliche Hinweise auf Betäubungsmittel
> Am dritten Verhandlungstag im Fall Frank S. sagt eine rechtsmedizinische
> Sachverständige aus. Sie hat die Videos gesichtet, die S. von den Taten
> gemacht hat.
(IMG) Bild: Warten auf Frank S.: Szene aus dem Gerichtssaal am ersten Prozesstag (6.8.26)
Am dritten Verhandlungstag im Fall Frank S. vor dem Kriminalgericht in
Moabit hat eine Rechtsmedizinerin als Sachverständige die Tatvideos
eingeordnet. Die Ärztin am Institut für Rechtsmedizin der Charité gab an,
in den Aufnahmen Symptome bei S.' Opfern erkannt zu haben, die durch die
Gabe von Schmerz-, Beruhigungs- und Betäubungsmitteln, aber auch erhöhten
Alkoholkonsum zu erklären seien.
[1][Dem 68-jährigen S. wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, 14
Frauen in seiner Wohnung betäubt und anschließend vergewaltigt zu haben.]
Die Taten soll er auf Video aufgenommen haben. Fünf der Frauen treten als
Nebenklägerinnen auf. Die Zahl der Geschädigten soll aber weitaus höher
sein: Mutmaßlich waren bis zu 59 Frauen Opfer von Frank S..
Ein neues Behördengutachten hat laut dem Vorsitzenden Richter mittlerweile
ergeben, dass beim Beschuldigten eine flüssige Mischung der Substanzen
Etizolam und GHB aufgefunden wurde. Auch GBL wurde in den Asservaten
gefunden. Etizolam gehört zur Familie der Benzodiazepine, also der
verschreibungspflichtigen Beruhigungsmittel, ist allerdings in Deutschland
nicht auf dem Markt zugelassen.
GHB steht für Gammahydroxybuttersäure und ist allgemein unter „Liquid
Ecstasy“ oder als KO-Tropfen bekannt. Ebenso GBL, das für
Gamma-Butyrolacton steht. Beide Substanzen werden vor allem in
missbräuchlichen Kontexten als sogenannte Date-Rape-Drugs angewandt. Sie
zählen zu den Betäubungsmitteln.
## Besonders geringes Toleranzfenster
Die Rechtsmedizinerin sagte am Freitag, eine Überdosierung könne bei GHB
schnell zu einer verlangsamten oder verflachten Atmung, Krampfanfällen und
sogar zu Bewusstseinsverlust oder Tod führen. Das liege an dem besonders
kleinen Toleranzfenster, in dem das Medikament gut verträglich sei. Für
seine Anwendung sei medizinische Fachexpertise zwingend notwendig. Das
Medikament komme zum Beispiel bei der Behandlung einer Narkolepsie zur
Anwendung.
Zudem könne die Kombination von Medikamenten mit Alkohol dazu führen, dass
sich die Wirkung addiere oder vervielfache, sagte die Ärztin. Auch
individuelle Faktoren wie Vorerkrankungen oder das Körpergewicht spielten
dabei eine Rolle.
Laut der Sachverständigen sind die Geschädigten auf den von ihr gesichteten
Videos in einem augenscheinlich schlafenden Zustand zu sehen. Teilweise
seien Schnarchgeräusche zu vernehmen, während sexuelle und auch penetrative
Handlungen an ihnen vorgenommen werden. In manchen Fällen gebe es darauf
keine erkennbare Reaktion, in anderen wiederum seien unkoordinierte
Abwehrbewegungen zu erkennen. Die Medizinierin meinte auch, die Worte
„Nein“ oder „Ich will nicht“ ausgemacht zu haben.
## Lebensgefährliches Erbrechen in Rückenlage
Die Kommunikation sei in den Aufnahmen generell reduziert, sagte sie, nur
manchmal seien einzelne Worte zu vernehmen. Eine Betroffene weine und
äußere thematisch nicht zur Situation passende Inhalte. Die Sachverständige
schließt daraus auf eine erhebliche emotionale und kognitive
Beeinträchtigung der Frauen in der Situation. Dabei hob sie im Gerichtssaal
besonders hervor, dass Betroffene trotz Erinnerungslücken ansprechbar
erscheinen können. Das lasse jedoch keinen Schluss darauf zu, dass eine
Fähigkeit zur Einwilligung bestehe.
Manche der Geschädigten hätten sich während der Aufnahmen erbrochen,
gewürgt oder gehustet. Als besonders dramatischen Fall schilderte sie, dass
sich eine Geschädigte in Rückenlage erbrochen habe, ohne sich in Reaktion
darauf auf die Seite zu drehen. Diese Situation ist lebensbedrohlich und
der Grund dafür, wieso in Erste-Hilfe-Kursen die stabile Seitenlage
einstudiert wird: Wer Erbrochenes inhaliert, ist gefährdet, daran zu
ersticken.
Am Nachmittag wurden einige der Videos auch im Gerichtssaal abgespielt. Auf
Antrag von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung wurde die
Öffentlichkeit allerdings davon ausgeschlossen. Zur weiteren Bewertung der
Taten soll nun an einem weiteren Verhandlungstag eine toxikologische
Sachverständige geladen werden. Am nächsten Verhandlungstag –dem kommenden
Dienstag – wird die Lebenspartnerin des Beschuldigten angehört.
28 Aug 2026
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## AUTOREN
(DIR) Anna Simbürger
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