# taz.de -- Die Wahrheit: Ein Arschtritt als westfälischer Gruß
> Im öffentlichen Raum geht es oft rau zu, und manche Beleidigung landet
> vor Gericht, wo es zu ungewöhnlichen Prozessen und Urteilen kommen kann.
Schimpfen und Beleidigen: traditionsreiche Künste, die gepflegt und
beherrscht sein wollen. Im Verhandlungssaal des hiesigen Amtsgerichts für
Strafsachen hat eine Nachwuchskraft kürzlich einen eher enttäuschenden
Einstand gegeben. Der 20-Jährige war vorigen Sommer im Freibad regelwidrig
stehend die Rutsche runtergesaust. Eine Schwimmmeisterin rügte ihn. Er
reagierte mit sexistischer Pöbelei. „Wir sind nicht zimperlich“, erklärte
eine Kollegin der Frau und Zeugin des Vorfalls – „aber irgendwo“ sei „auch
mal Schluss“.
Der junge Mann indes blieb sich treu. Das Urteil – ein Wochenende in einer
Arrestanstalt – brachte ihn gleich wieder in Rage. Im Arrest sei er
bestimmt „mit lauter Asis“ zusammen, nörgelte er. Aggression plus
Wehleidigkeit: eine verheißungsvolle Kombination; wir werden gewiss noch
viel von ihm hören. Schade allerdings: Weil die „Asis“ in seiner
Altersgruppe sein dürften, werden sie die Entwicklung des
Beinahe-noch-Teenagers zum gestandenen Kotzbrocken kaum wirksam fördern
können.
Dafür bräuchte es vielmehr Vorbilder mit profundem Erfahrungsschatz. Denken
wir zum Beispiel an den Bundeskanzler. Doch Moment: Friedrich Merz ist
schon fast 71 Jahre alt. Er wird uns nicht mehr ewig als Faulpelze und
Schmarotzer herabwürdigen: Spätestens 2040 droht Altersmilde. Probieren wir
es also doch lieber mit agilen, trinkfesten Mittelalten wie jenem Mann, der
sich unter Einfluss von 3,3 Promille Alkohol mit Polizisten anlegte.
Er nannte die Beamten „Bastard“, „Arschficker“, „Oberhure“. Vorher hatte er
seinen BMW in einen Graben gesteuert. Ob er sich selbst noch dran erinnert,
ist die Frage. Seinen Gerichtstermin hat der Vollblutbeleidiger schnöde
ignoriert. Verurteilt wurde er trotzdem, und zwar zu einer Geldstrafe.
## Strafe am Tatort
Wie es stilvoller geht, zeigte unlängst ein Mann, der seine Strafe für
ungebührliches Verhalten gleich am Tatort kassierte. Am Busbahnhof hatte er
einen Fahrer beschimpft, der gerade Zigarettenpause machte – der
Gescholtene revanchierte sich mit einem Arschtritt. Arschtritt? Nun ja. Ein
„westfälischer Gruß“ sei das gewesen, befand humorig der Richter. Und
packte dem Getretenen grußlos eine Geldstrafe obendrauf.
Freilich sind nicht bloß öffentlich Bedienstete in Bädern, Streifenwagen
oder Linienbussen akut beleidigungsgefährdet. Es kann auch Trash-TV-Stars
treffen. Vor knapp sechs Jahren befasste sich unser Gericht mit der Causa
Carmen Geiss. Drei Deutschrapper aus der Nachbarstadt hatten Geiss in einem
Youtube-Video „Schlampe“ und „Nutte“ genannt. Noch vor dem Prozesstermin
zahlten sie Wiedergutmachung, gaben eine Unterlassungserklärung ab. Als
Angeklagte gaben sie sich reumütig. „Nicht sehr schlau“ sei das Video
gewesen, übte einer von ihnen Selbstkritik. Selbstkritik? Na schön. Damit
ist Merz endgültig aus der Nummer raus.
2 Sep 2026
## AUTOREN
(DIR) Andreas Milk
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