# taz.de -- Die Wahrheit: Dritte Zähne an die Front
> Wenn der Russe erst einmarschiert, ist es zu spät. Plädoyer für eine
> sinnvolle und altersgerechte Abschreckung gegen den neuen Superfeind im
> Osten.
Wehrdienst für 18-Jährige? Völlig lächerlich. Mit Heranwachsenden lässt
sich der Russe wirklich nicht abschrecken. Was es zur effektiven
Landesverteidigung braucht, sind kernige deutsche Rentner. Am kernigsten
sind die aus dem Ruhrgebiet.
Im Amtsgericht unserer Stadt nahe Dortmund gab es einen Prozess um einen
68-Jährigen und eine Zaunlatte. Der Anklagevorwurf: gefährliche
Körperverletzung. Ein junger Kerl aus der Nachbarschaft hatte sich mit dem
Mann angelegt, ihn beleidigt und angespuckt. Großer Fehler. Der Alte briet
ihm mit der Latte eins über. Der Konflikt an der Grundstücksgrenze war
damit beigelegt; Blut floss kaum.
Die Richterin und die Amtsanwältin der Staatsanwaltschaft zeigten für den
Rentner Verständnis: Sie stellten das Verfahren ein. Sein verletzter
Kontrahent, die Memme, wurde gar nicht erst als Zeuge angehört – soll er
doch zu Hause hocken und seine Wunden lecken. So und nicht anders geht man
mit Feinden um.
Sehr praktisch im Übrigen: Je älter ein Rentner, desto niedriger seine
Toleranzschwelle – und desto größer die Wahrscheinlichkeit entschlossenen
Handelns schon bei geringfügiger Provokation. Ist ja klar: Die Alten haben
nicht mehr ewig Zeit, lassen sich deshalb auch nichts mehr bieten.
Exemplarisch genannt sei der Fall eines 76-jährigen Fahrgastes im
Regionalexpress von Duisburg nach Hamm. Der Schaffner hatte ihn angepampt,
weil er beim Verlassen des Zuges seine leergetrunkenen Bierflaschen stehen
lassen wollte. Dritte-Zähne-knirschend nahm er sie also mit auf den
Bahnsteig. Von dort schmetterte er eine Flasche gegen den Zug.
Statt sich das als Warnung dienen zu lassen, sich zu fügen und den Zug
weiterfahren zu lassen, holte der Schaffner die Polizei. Das Gericht
ahndete den Flaschenwurf mit einer Geldstrafe. Zweifellos ungerecht – mit
derlei Repressalien lässt sich die Wehrhaftigkeit unseres vergreisenden
Vaterlandes nicht wiederherstellen.
Doch wenn es um Alkohol und die beim Militär unerlässliche Trinkfestigkeit
geht, gibt es auch Gerichtsentscheidungen, die Hoffnung machen. Ein
80-Jähriger mit 2,2 Promille sowie einem Fahrrad sollte nach dem Willen der
Staatsanwaltschaft wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt werden. Er bekam
einen Freispruch. Sanitäter hatten ihn hackedicht nach einem Sturz am Rand
eines Feldes entdeckt. Im Gerichtssaal argumentierte der Greis trickreich:
Er habe an jenem Abend sein Rad gar nicht bestiegen, sondern es geschoben,
he, he. Was ziemlich sicher ziemlicher Blödsinn war. Aber das Gegenteil
ließ sich nicht beweisen.
Für die Landesverteidigung kann solch eine Gewieftheit, solch ein Schatz an
Wissen und Erfahrung von unschätzbarem Wert sein. Denn nicht immer und
überall liegen ausreichend Zaunlatten zur Abwehr von Aggressoren bereit.
Wir werden den Russen auch einfach ein bisschen verarschen müssen.
2 Dec 2025
## AUTOREN
(DIR) Andreas Milk
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