# taz.de -- Polizeigewerkschafter Sven Hüber: Rücktritt nach Misshandlungsvorwürfen aus DDR-Vergangenheit
       
       > Polizeigewerkschafter Sven Hüber positionierte sich aktiv gegen die AfD.
       > Nun verbreitet ein rechtes Medium Vorwürfe zu dessen DDR-Vergangenheit.
       
 (IMG) Bild: Sven Hüber, ehemals bei der GdP, wird massiv aus der rechten Bubble angefeindet – nun trat er nach Misshandlungsvorwürfen zurück
       
       Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP),
       Sven Hüber, ist zurückgetreten. Zuvor hatte ein rechtslastiges Medium mit
       einer Story zu dessen Vergangenheit als Offizier der DDR-Grenztruppen für
       Aufregung vor allem in der rechtsradikalen Bubble gesorgt. Dort gilt Hüber
       nach deutlicher Kritik am Rechtsextremismus der AfD als Reizfigur.
       
       Hüber wies die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück und teilte in einer
       Mitteilung der GdP am Mittwoch mit: „Ich trete mit sofortiger Wirkung von
       meinem Amt zurück, weil es derzeit mehrere von mir angestrengte rechtliche
       und gerichtliche Prüfungen gegen erhobene mediale verunglimpfende und
       rufmordähnliche Vorwürfe vor meinem Dienst in der Bundespolizei und vor der
       GdP gibt.“ Mit seinem Rücktritt wolle Hüber während der notwendigen
       gerichtlichen Auseinandersetzung „die täglich neuen, unhaltbaren
       Anschuldigungen von der GdP abwenden“. Die GdP werde im Zusammenhang mit
       Falschbehauptungen, Bedrohungen und verzerrten Veröffentlichungen straf-
       und zivilrechtlich gegen die Urheber vorgehen.
       
       Das AfD-nahe Szenemedium Apollo News hatte zu Verwicklungen im DDR-Regime
       des GdP-Vizes recherchiert und dabei einen Zeitzeugen zitiert, der heftige
       Anschuldigungen über Hübers Rolle bei der Bewachung der innerdeutschen
       Grenze eidesstattlich versicherte. Demnach habe der heutige GdP-Chef stramm
       zum Realsozialismus der DDR gestanden und sich aktiv für den Schießbefehl
       an der Grenze eingesetzt (wie einst eine [1][AfD-Politikerin]).
       
       Einen festgenommenen und wehrlosen Flüchtling soll er laut Bericht
       misshandelt haben. So soll er ihn mehrfach getreten haben, wie der Zeuge
       gesehen haben will. Ein Kollege habe dem Zeugen zudem erzählt, dass er dem
       festgenommenen Mann zuvor seine Dienstpistole in den Mund gesteckt haben
       soll, woraufhin dieser sich einnässte. Der wegen Rechtsoffenheit und einem
       Hang zu undifferenzierter antikommunistischer Geschichtspolitik häufig
       kritisierte Historiker Hubertus Knabe sekundierte in der Recherche, dass er
       die Einlassungen des Zeugen für plausibel und glaubwürdig halte.
       
       ## „Menschenfeindliche Handlungen nicht begangen“
       
       Hübers Anwalt Johannes Eisenberg teilte mit, dass Hüber die über ihn
       verbreiteten menschenfeindlichen Handlungen nicht begangen habe. Die
       Darstellung des „Denunzianten“ seien betont faktenarm. Die Ereignisse lägen
       38 Jahre zurück und litten an einem Mangel von Angaben zu Zeit, Ort und
       Umständen. Die Darstellung von Apollo News sei falsch.
       
       Die Story verbreitete sich dennoch schnell in rechtslastigen Medien und der
       AfD-Bubble, weil es eben um Hüber geht. Die Aufregung um ihn kochte derart
       hoch, weil er erst kürzlich vor einem AfD-Innenminister in Sachsen-Anhalt
       gewarnt hatte. In seiner Funktion schrieb er [2][für ein GdP-Magazin]: „Wer
       seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der
       AfD!“
       
       Polizisten könnten kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche
       Partei wählen, diese unterstützen oder dort mitmachen, so Hüber. Er stellte
       das auch mit Verweis auf ein Urteil des Berliner Verwaltungsgerichtes fest:
       „Wer als Polizist bei der AfD mitmacht […], besitzt nicht die erforderliche
       charakterliche Eignung für den Polizeiberuf.“
       
       Falls die AfD ein Innenministerium übernehmen sollte, sei „die Erinnerung
       an die jeden Beamten und jede Beamtin treffende Remonstrationspflicht das
       erste Mittel der Wahl.“ Remonstrieren heißt, dass Beamte rechtswidrige
       Anweisungen nicht ausführen dürfen und dagegen formal bei ihren
       Vorgesetzten protestieren müssen – „eine AfD-Machtergreifung entbindet
       keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung, im Gegenteil“,
       schrieb Hüber.
       
       Was tief blicken lässt: Kürzlich fand die AfD-Bubble es noch halb so wild,
       dass Parteichef Tino Chrupalla und Spitzenkandidat Ulrich Siegmund die
       DDR-Nationalhymne bei einer Veranstaltung mitgesungen haben.
       
       Witzig fand man am selben Abend dort auch die Scherze des
       [3][tragikomischen Uwe Steimle], der sich Gedanken machte, dass man das
       [4][Porträt von Angela Merkel „an die Wand stellen“] könnte und rhetorisch
       fragte: „Wenn ich Friedrich Merz sehe, frage ich mich manchmal: Wo ist
       eigentlich Stauffenberg, wenn man ihn mal wirklich braucht.“ Daraufhin gabs
       Gelächter im Saal und keinen Widerspruch von Siegmund und Chrupalla.
       Stauffenberg war ein Wehrmachtsoberst, der mit einem Attentat auf Hitler
       scheiterte.
       
       Transparenzhinweis: Der Anwalt von Hüber, Johannes Eisenberg, vertritt auch
       immer wieder die taz.
       
       26 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.tagesschau.de/inland/afd-schusswaffen-103.html
 (DIR) [2] https://dp-digital.gdp.de/collection/de.gdp.dp.issue082026_1463/article/de.gdp.dp.issue202608.bund308392
 (DIR) [3] /Satiriker-Uwe-Steimle-verstand-sich-einst-als-links---nun-passt-er-sich-dem-gewandelten-Zeitgeist-an/!6196228
 (DIR) [4] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/afd-steimle-merkel-merz-staatsanwaltschaft-strafbarkeit-strafbar-meinungsfreiheit
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gareth Joswig
       
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