# taz.de -- Psychisch Kranke in der Nachbarschaft: Allseitige Hilflosigkeit
> In Melle bei Osnabrück fühlt sich die Nachbarschaft von einer psychisch
> erkrankten Frau bedroht. Der Fall zeigt die Ohnmacht unseres
> Hilfesystems.
(IMG) Bild: Von Kameras erfasst: Die Situation in der Siedlungsstraße in Melle ist geprägt von gegenseitigem Misstrauen
Die kleine Siedlungsstraße im niedersächsischen Melle wirkt friedlich. Aber
wer genau hinsieht, bemerkt: Eine Bewohnerin wird ausgegrenzt.
„Privatgelände. Betretungsverbot für …“ steht an einem Gartenschuppen, dazu
ihr Name und eine schwarze erhobene Handfläche in einem roten Verbotskreis
mit Schrägstrich. Nachbarn haben Kameras installiert, teils an hohen
Masten, auch einen provisorischen Abwehrzaun, direkt an ihrem Grundstück.
Die 57-Jährige*, die hier wohnt, leidet an paranoider Schizophrenie. Sie
hat Wahnvorstellungen, war in Therapie, stand unter Medikation, war in
Betreuung und mehrfach in der Psychiatrie. Nichts half. Seit 2022 eskaliert
die Situation.
Die Frau fühlt sich von ihren Nachbarn bedroht, reagiert konfrontativ,
kontaktiert Mal um Mal die Polizei. Ihre Nachbarn tun dasselbe. Sie fühlt
sich von Laserwaffen beschossen. Die Nachbarn berichten von zertrümmerten
Autospiegeln, durch Steinwürfe beschädigte Solarpaneele, einem bedrohlich
geschwungenen Hammer. Dass ihre Kameras das Haus der Kranken erfassen, auch
öffentlichen Straßenraum, räumen sie ein, auch der Polizei ist das bekannt.
Daten- und Persönlichkeitsschutzkonsequenzen hat das offenbar nicht.
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Osnabrück hat die Lage
nicht entschärfen können. Die Angehörigen sind am Rande ihrer Kräfte. Es
herrscht allseitige Hilflosigkeit.
Vor dem Landgericht Osnabrück musste sich die psychisch erkrankte Frau
jüngst wegen des Vorwurfs der Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung
verantworten. Strafanzeige auf Strafanzeige hatten ihre Nachbarn erstattet,
auch um „endlich Gehör zu finden“, wie eine von ihnen vor Gericht sagt.
Sie sei die Angegriffene, nicht die Angreiferin, sagt wiederum die
betroffene Frau vor Gericht. Ihre Nachbarn bezichtigt sie der Manipulation
und „hammerharter Lügen“: „Wie ich von ihnen wahrgenommen werde, ist
fehlgesteuert.“
Der Prozess geht für sie gut aus. Der Gutachter stellt Schuldunfähigkeit
fest. Das Gericht lehnt eine Zwangsunterbringung in der Psychiatrie ab.
„Die Straftaten waren niedrigschwellig“, sagt Gerichtssprecher Christoph
Willinghöfer der taz. „Und erhebliche sind für die Zukunft nicht zu
erwarten.“ Kurz ist die Beschuldigte in Erzwingungshaft – sie hat einen
Gerichtstermin versäumt.
Anfang August hatte die Neue Osnabrücker Zeitung (NOZ) Öl ins Feuer
gegossen. In ihrem [1][Beitrag „Irgendwann wirst du mürbe“] gab sie den
Nachbarn umfänglich Deutungshoheit, sprach von Terrorisierung.
Der Artikel habe „leider dazu beigetragen, [2][Ängste und Vorurteile
gegenüber psychisch erkrankten Menschen zu verstärken]“, schreibt eine
Angehörige* der Kranken der taz. Betroffene bräuchten „keine Verurteilung,
sondern Verständnis, Mitgefühl und verlässliche Unterstützung, die
langfristig greift“.
## Keine Lösung für gesellschaftliche Hilflosigkeit
„Die erkrankte Person ist nicht der Gegner“, schreibt sie. „Sie ist das
eigentliche Opfer ihrer Krankheit.“ Schuldzuweisungen seien nicht
hilfreich. Nur „Aufklärung, Menschlichkeit und der Wille, sowohl erkrankten
Menschen als auch ihren Angehörigen echte Hilfe anzubieten“. Psychische
Erkrankungen dürften kein Grund für Ausgrenzung sein. „Sie sind ein Grund,
genauer hinzusehen, zuzuhören und gemeinsam nach Lösungen zu suchen.“
Beim Deutschen Presserat ist der NOZ-Text „in der Vorprüfung“, sagt Anna
Ernst, die Sprecherin des Rats. Die NOZ hat ihn mittlerweile entschärft.
Der Sozialpsychiatrische Dienst des Landkreises Osnabrück schweigt zum
Geschehen in Melle. Auch die Polizei hält sich bedeckt: „Wir nehmen die
Situation sehr ernst“, schreibt Jannis Gervelmeyer, Sprecher der
Polizeiinspektion Osnabrück, „und sind seit Jahren regelmäßig mit der Frau
und den damit verbundenen Vorfällen befasst“. Man habe „zahlreiche
Maßnahmen ergriffen und weitere zuständige Stellen eingebunden“. Geholfen
hat das offenbar nicht.
Sozialpädagoge Herbert Knappe, [3][Autor des Buches „Gewalt von und an
psychisch Kranken. Wege aus einem Dilemma der Psychiatrie“], kennt
Situationen wie diese gut: „Für diese gesellschaftliche Hilflosigkeit gibt
es derzeit keine Lösung“, sagt er. „[4][Da herrscht ein gewaltiges
Vakuum].“
„Ein kleiner Teil psychisch Kranker überschreitet oft rote Linien, ohne
dass dies für sie spürbare Folgen nach sich zieht“, sagt Knappe. „Und
danach eskaliert es öfter. Wir brauchen eine Institution, die frühzeitig
Einfluss auf das Geschehen nehmen kann, bevor es sich verschärft, in
Zeitfenstern, in denen die PatientInnen zugänglich sind.“
Knappe schlägt dafür eine „Task Force“ vor, fallbezogen zusammengesetzt,
vom sozialpsychiatrischen Dienst bis zum Psychiater, auch unter punktueller
Einbeziehung der Polizei. „Das muss allparteilich angelegt sein, da müssen
alle Betroffenen Gehör finden, sonst funktioniert das nicht“, sagt er.
[5][Unser Betreuungs- und Hilfesystem seien anlassbezogen und reaktiv]. Die
Möglichkeit, proaktiv zu handeln, sei in diesem Handlungskonzept nicht
vorgesehen. „Das führt zu verfahrenen Situationen, die oft in einen
Teufelskreis münden.“
Dass die moderne Psychiatrie und Psychotherapie stark auf Freiwilligkeit
setzt, auf so viel Hilfe wie nötig, so wenig Zwang wie möglich, ist eine
Reaktion auf die Verbrechen der NS-Zeit, in der Menschen mit psychischen
Erkrankungen und geistigen Behinderungen verfolgt und ermordet wurden,
[6][nicht zuletzt im „Euthanasie“-Programm „T4“].
## Öffentliche Aufmerksamkeit wirkt stigmatisierend
„Da besonders zurückhaltend zu sein, war lange richtig und wichtig“, sagt
Knappe. „Aber jetzt haben wir eine andere Zeit. Wir müssen sicherstellen,
dass die körperliche und seelische Unversehrtheit des Umfelds psychisch
Kranker ebenso gewahrt bleibt wie das Recht des Kranken auf adäquate
Behandlung.“ Wenn Gewalttaten von psychisch Kranken zu Offizialdelikten
werden und die Strafverfolgungsbehörden auf den Plan treten, sei das ein
Zeichen, „dass im Vorfeld kein passendes Instrumentarium vorhanden war, um
die Eskalationsspirale zu durchbrechen“.
Die Folgen sind Strafverfahren und [7][Zwangsunterbringung in der
forensischen Psychiatrie]. Knappe sagt, die öffentliche Aufmerksamkeit, die
solche Prozesse erhalten, wirkten stets ein Stück stigmatisierend und
diskriminierend, da diese Einzelfälle tendenziell auf alle psychisch
kranken Menschen übertragen würden.
Nach dem Landgericht befasst sich jetzt das Amtsgericht Osnabrück mit der
57-Jährigen, in einem Betreuungsverfahren, initiiert durch den
Sozialpsychiatrischen Dienst. Der Ausgang ist offen, die Kranke lehnt eine
Betreuung ab. „Derzeit steht sie unter vorläufiger Betreuung“, sagt Damaris
Fleige, die Sprecherin des Gerichts.
Es ist also alles beim Alten. Geklärt ist nichts.
* Name der Redaktion bekannt
6 Sep 2026
## LINKS
(DIR) [1] https://www.noz.de/lokales/melle/artikel/psychisch-kranke-frau-terrorisiert-nachbarn-in-melle-ich-hoere-sie-im-urlaub-50947464
(DIR) [2] /Gewalt-und-psychische-Krankheiten/!6093945
(DIR) [3] https://www.mabuse-verlag.de/mabuse/mabuse-buchversand/gewalt-von-und-an-psychisch-kranken-psychiatrie_pid_173_66179.html
(DIR) [4] /Psychologe-ueber-Hamburger-Messerangriff/!6090880
(DIR) [5] /Urteil-zur-Behandlung-psychisch-Kranker/!6052192
(DIR) [6] /Historiker-ueber-Euthanasie-Verbrecher/!5515166
(DIR) [7] /Krise-im-Massregelvollzug/!6159716
## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
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