# taz.de -- Rechtsextreme Rockmusik: Schwurbelnde Liederkönige, schweigende Behörden
       
       > Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse über AfD-Events mit
       > musikalischer Unterstützung von Rechtsrock-Bands. Die Linke hatte
       > nachgefragt.
       
 (IMG) Bild: Der passende Barde für die AfD: Hannes Ostendorf, Sänger der rechtsextremen Band Kategorie C im Jahr 2014
       
       Das Konzert fand kürzlich in einer Eckkneipe in Heide statt. Hannes
       Ostendorf trat in der schleswig-holsteinischen Stadt auf. Als Frontmann der
       Band „Kategorie C“ ist er einer der Stars der Rechtsrock-Szene. Eine
       antifaschistische Initiative machte das konspirative Konzert vom 24. Juli
       publik. Die Betreiber bestätigten den Auftritt auf Instagram, beteuerten
       dort aber, „das Liedgut“ sei nicht „rechtsgerichtet oder extremistisch“
       gewesen. Rechte Gäste seien nicht gekommen, obwohl Ostendorf seit Jahren
       rechtsextreme Fans anzieht – mal solo, mal mit Band.
       
       In einer aktuellen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der
       Linken zu Rechtsrock wird der stämmige Glatzkopf erwähnt. Diese Erwähnung
       ist allerdings einer der wenigen konkreten Informationen zur „Musik der
       extremen Rechten“. Bereits im Juni hatte die Linksfraktion im Bundestag zur
       musikalisch unterlegten Hetze angefragt. Zwischen Juli und Dezember 2025
       fanden demnach allein 20 Konzerte und 100 Liederabende statt, antwortet die
       Bundesregierung.
       
       Die Antworten offenbaren allerdings auch, dass die Sicherheitsbehörden
       öffentlich bekannte Veranstaltungen nicht angaben. Nicht erwähnt waren
       unter anderem Musikevents in der verschwörungsideologischen und
       esoterisch-völkischen Szene sowie bei der AfD, [1][sagt die Linksfraktion].
       Deshalb hakte sie nach. Die neunseitige Antwort lässt jedoch erneut Fragen
       offen.
       
       ## V-Leute schützen
       
       Die Linke wollte wissen, warum Auftritte von Musiker:innen unter
       Künstlernamen nicht namentlich angegeben wurden, obwohl sie in
       Landesverfassungsschutzberichten erwähnt werden. Die Antwort: zum Schutz
       von Grundrechten Dritter. Die Bundesregierung enthalte sich einer Bewertung
       der Landesberichte aufgrund der föderalen Kompetenzverteilung. Zu den
       Auftritten der Musiker mit den Künstlernamen „Yann Song King“, „Estéban
       Cortez“ und „Björn Banane“ möchte die Bundesregierung nichts darlegen, da
       die Informationen in „besonderem Maße das Staatswohl berühren“ würden. Die
       Akteure könnten Abwehrstrategien gegen die Beobachtung entwickeln. Die
       Antwort legt nahe, dass Informant:innen oder V-Leute geschützt werden
       sollen.
       
       In den sozialen Medien suchen die drei Musiker selbst eine breite
       Öffentlichkeit. Yann Song King stellt sich auf seiner Website als
       „schwurbelnden Liederkönig und beliebten Heimatdichter aus
       Dunkeldeutschland“ vor. Estéban Cortez und Björn Banane dokumentieren
       online ihre Auftritte bei der AfD. Björn Banane, alias Björn Winter, der
       auch für AfD-Funktionäre arbeitet, provozierte am 27. Juli in Potsdam beim
       CSD-Gedenken: Er bezeichnete die Trauernden als „Regenbogenfaschisten“.
       
       ## Schärfstes Schwert der Opposition
       
       Die drei Musiker bewegen sich zudem im „Phänomenbereich
       [2][Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates]“. 2021 führte
       das Bundesamt für Verfassungsschutz diesen Bereich im Zuge der
       Querdenken-Proteste ein. Als eigenständiger Bereich werde er inzwischen
       aber nicht mehr geführt, da er „an Bedeutung verloren“ habe. Die Antwort
       lässt sich so verstehen: Weil auf der Straße keine Proteste mehr
       stattfinden, wird offenbar auch nicht mehr genau hingeschaut.
       
       Zu Events der AfD mit Musik erklärt die Bundesregierung, dass diese
       Veranstaltungen, sofern rechtsextreme Bands oder Solokünstler:innen
       auftreten, bei den „rechtsextremen Musikveranstaltungen“ mitgezählt würden.
       Auf die Frage, welche Erkenntnisse zu 17 Veranstaltungen mit
       AfD-Beteiligung und musikalischer Darbietung zwischen Juli und Oktober 2025
       vorlägen, räumt die Bundesregierung jedoch ein, keine Erkenntnisse zu
       haben.
       
       „Das Fragerecht ist das schärfste Schwert der Opposition“, sagt die
       Linke-Politikerin Mandy Eißing. Die Bundesregierung berufe sich jedoch aufs
       Staatswohl, um Auskünfte zu verweigern, die längst öffentlich bekannt
       seien. In anderen Fällen wiederum wolle sie offenbar gar nichts wissen,
       obwohl es Medienberichte gebe, so die Sprecherin der Linken für
       bürgerschaftliches Engagement und für Ostdeutschland. Für den Osten sei das
       besonders bitter, da hier die meisten Konzerte stattfänden. „So
       funktioniert parlamentarische Kontrolle nicht“, sagte Eißing.
       
       4 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /AfD-und-Rechtsrock/!6187059
 (DIR) [2] https://www.kas.de/de/web/extremismus/verfassungsschutzrelevante-delegitimierung-des-staates
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Speit
       
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