# taz.de -- Linksfraktion fehlt ein Abgeordneter: Wenn der blaue Stuhl leer bleibt
> Der Linken-Abgeordnete Gerhard Trabert ist so krank, dass er nicht mal
> sein Mandat abgeben kann. Braucht es eine Gesetzesänderung für Fälle wie
> seinen?
(IMG) Bild: Mein linker, linker Platz ist frei: Linken-Politiker Bodo Ramelow ohne Sitznachbar*in im Bundestag
Eigentlich hat die Fraktion der Linken 64 Sitze im Bundestag, doch einer
der blauen Stühle im Plenarsaal bleibt schon seit Beginn der
Legislaturperiode im März 2025 leer. Hintergrund ist, dass der
Linken-Abgeordnete [1][Gerhard Trabert] wegen mehrerer Schlaganfälle sein
Mandat nicht wahrnehmen kann.
Trabert, Professor für Sozialmedizin, wurde durch sein Engagement für
Obdachlose als „Arzt der Armen“ bekannt. Die Linke hatte ihn 2022 bei der
Bundespräsidentenwahl als Gegenkandidat zu Frank-Walter Steinmeier
aufgestellt. Zur letzten Bundestagswahl kandidierte er dann erfolgreich auf
dem ersten Platz der Linken-Landesliste in Rheinland-Pfalz. Noch vor dem
Wahltag erlitt er aber seine Schlaganfälle, die schwere Schäden
hinterlassen haben.
Für ihn sollte deshalb eigentlich Lin Lindner aus Trier, bei der Wahl auf
Listenplatz 3, [2][in den Bundestag nachrücken]. Doch das ist nicht so
einfach.
Denn Trabert ist offenbar so schwer beeinträchtigt, dass er seinen
Mandatsverzicht nicht selbst erklären kann. Ein Sprecher der Linken teilte
schon im Februar mit, dass seine Familie nicht stellvertretend für ihn sein
Mandat niederlegen könne – obwohl die Angehörigen vom Amtsgericht als
rechtliche Betreuer eingesetzt worden seien. Der Linksfraktion fehlt somit
schon seit über einem Jahr eine Stimme im Bundestag und der Wählerwille
wird nicht korrekt im Parlament abgebildet.
In diesem Fall dürfte die fehlende Stimme nicht allzu schwer ins Gewicht
fallen. Bei sehr knappen Mehrheitsverhältnissen kann eine Stimme allerdings
zwischen Regierung und Opposition entscheiden.
## Persönlich auf das Mandat verzichten
Seit 1990 sind [3][laut Bundestagsverwaltung] 52 Abgeordnete während ihrer
Mandatszeit gestorben, 243 haben ihr Mandat vorzeitig zurückgegeben. In all
diesen Fällen konnten problemlos Abgeordnete nachrücken. Schwierig wird es,
wenn, wie im Fall Trabert, Bundestagsabgeordnete aus gesundheitlichen
Gründen nicht mehr in der Lage sind, selbst ihr Mandat zurückzugeben.
Im Bundeswahlgesetz ist geregelt, dass „vorgeschriebene Erklärungen
persönlich und handschriftlich“ unterzeichnet werden müssen – also auch die
Verzichtserklärung auf ein Mandat. Die Pressestelle der Bundeswahlleiterin
gibt auf taz-Anfrage an, ob bei einer schweren Erkrankung ausnahmsweise
eine Vertretung die Erklärung abgeben könne, müsse die zuständige Stelle im
Einzelfall prüfen.
Die zuständige Stelle wiederum, die Bundestagsverwaltung, stützt sich auf
die Rechtsauffassung des Betreuungsgerichts Mainz, wonach ein
Mandatsverzicht nicht von einem Betreuer erklärt werden könne. Demnach
müsse ein Mandatsverzicht höchstpersönlich erklärt werden, sagt ein
Sprecher der Bundestagsverwaltung: „Dass Bundestagsabgeordnete schwer
erkranken und das Mandat über einen langen Zeitraum oder gar nicht wieder
ausüben können, gab es in der Vergangenheit bereits.“
## Gesetzesänderung ist umstritten
Es sieht also so aus, als ob die als Nachrücker*in gehandelte Lin
Lindner vorerst doch nicht in den Bundestag zieht, sondern auch weiterhin
Medien- und Kultursoziologie in Trier studiert. Braucht es daher eine
Gesetzesänderung, die es Angehörigen ermöglicht, stellvertretend das Mandat
von Abgeordneten, die selbst nicht mehr dazu in der Lage sind,
zurückzugeben? Unter der Prämisse, dass überwiegend „alte weiße Männer“ im
Parlament säßen, wäre eine Neuregelung vorausschauend, sagt Lindner der
taz.
Die parlamentarische Geschäftsführerin (PGF) der Linksfraktion, Ina
Latendorf, erteilt einer Gesetzesänderung aber eine Absage. Sie sagt: „Die
Mandate sind höchstpersönlich.“ Ihr Amtskollege von der SPD-Fraktion,
Johannes Fechner, gibt sich zwiegespalten. Seine Fraktion wolle das Thema
in ihren Gremien beraten. Auch der PGF der AfD-Fraktion, Stephan Brandner,
sagt, seine Fraktion werde das Thema nach der Sommerpause besprechen. Die
Unionsfraktion möchte sich gegenüber der taz dazu nicht äußern. Die
Fraktion der Grünen beantwortet eine Anfrage bis Redaktionsschluss nicht.
2 Aug 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Aus-gesundheitlichen-Gruenden/!6105058
(DIR) [2] https://www.die-linke.de/start/presse/detail/news/gerhard-trabert-kann-mandat-nicht-wahrnehmen/
(DIR) [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/196190/Kapitel_02_06_Vorzeitige_Beendigung_der_Mitgliedschaft.pdf
## AUTOREN
(DIR) Pascal Maier
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