# taz.de -- Linksfraktion fehlt ein Abgeordneter: Wenn der blaue Stuhl leer bleibt
       
       > Der Linken-Abgeordnete Gerhard Trabert ist so krank, dass er nicht mal
       > sein Mandat abgeben kann. Braucht es eine Gesetzesänderung für Fälle wie
       > seinen?
       
 (IMG) Bild: Mein linker, linker Platz ist frei: Linken-Politiker Bodo Ramelow ohne Sitznachbar*in im Bundestag
       
       Eigentlich hat die Fraktion der Linken 64 Sitze im Bundestag, doch einer
       der blauen Stühle im Plenarsaal bleibt schon seit Beginn der
       Legislaturperiode im März 2025 leer. Hintergrund ist, dass der
       Linken-Abgeordnete [1][Gerhard Trabert] wegen mehrerer Schlaganfälle sein
       Mandat nicht wahrnehmen kann.
       
       Trabert, Professor für Sozialmedizin, wurde durch sein Engagement für
       Obdachlose als „Arzt der Armen“ bekannt. Die Linke hatte ihn 2022 bei der
       Bundespräsidentenwahl als Gegenkandidat zu Frank-Walter Steinmeier
       aufgestellt. Zur letzten Bundestagswahl kandidierte er dann erfolgreich auf
       dem ersten Platz der Linken-Landesliste in Rheinland-Pfalz. Noch vor dem
       Wahltag erlitt er aber seine Schlaganfälle, die schwere Schäden
       hinterlassen haben.
       
       Für ihn sollte deshalb eigentlich Lin Lindner aus Trier, bei der Wahl auf
       Listenplatz 3, [2][in den Bundestag nachrücken]. Doch das ist nicht so
       einfach.
       
       Denn Trabert ist offenbar so schwer beeinträchtigt, dass er seinen
       Mandatsverzicht nicht selbst erklären kann. Ein Sprecher der Linken teilte
       schon im Februar mit, dass seine Familie nicht stellvertretend für ihn sein
       Mandat niederlegen könne – obwohl die Angehörigen vom Amtsgericht als
       rechtliche Betreuer eingesetzt worden seien. Der Linksfraktion fehlt somit
       schon seit über einem Jahr eine Stimme im Bundestag und der Wählerwille
       wird nicht korrekt im Parlament abgebildet.
       
       In diesem Fall dürfte die fehlende Stimme nicht allzu schwer ins Gewicht
       fallen. Bei sehr knappen Mehrheitsverhältnissen kann eine Stimme allerdings
       zwischen Regierung und Opposition entscheiden.
       
       ## Persönlich auf das Mandat verzichten
       
       Seit 1990 sind [3][laut Bundestagsverwaltung] 52 Abgeordnete während ihrer
       Mandatszeit gestorben, 243 haben ihr Mandat vorzeitig zurückgegeben. In all
       diesen Fällen konnten problemlos Abgeordnete nachrücken. Schwierig wird es,
       wenn, wie im Fall Trabert, Bundestagsabgeordnete aus gesundheitlichen
       Gründen nicht mehr in der Lage sind, selbst ihr Mandat zurückzugeben.
       
       Im Bundeswahlgesetz ist geregelt, dass „vorgeschriebene Erklärungen
       persönlich und handschriftlich“ unterzeichnet werden müssen – also auch die
       Verzichtserklärung auf ein Mandat. Die Pressestelle der Bundeswahlleiterin
       gibt auf taz-Anfrage an, ob bei einer schweren Erkrankung ausnahmsweise
       eine Vertretung die Erklärung abgeben könne, müsse die zuständige Stelle im
       Einzelfall prüfen.
       
       Die zuständige Stelle wiederum, die Bundestagsverwaltung, stützt sich auf
       die Rechtsauffassung des Betreuungsgerichts Mainz, wonach ein
       Mandatsverzicht nicht von einem Betreuer erklärt werden könne. Demnach
       müsse ein Mandatsverzicht höchstpersönlich erklärt werden, sagt ein
       Sprecher der Bundestagsverwaltung: „Dass Bundestagsabgeordnete schwer
       erkranken und das Mandat über einen langen Zeitraum oder gar nicht wieder
       ausüben können, gab es in der Vergangenheit bereits.“
       
       ## Gesetzesänderung ist umstritten
       
       Es sieht also so aus, als ob die als Nachrücker*in gehandelte Lin
       Lindner vorerst doch nicht in den Bundestag zieht, sondern auch weiterhin
       Medien- und Kultursoziologie in Trier studiert. Braucht es daher eine
       Gesetzesänderung, die es Angehörigen ermöglicht, stellvertretend das Mandat
       von Abgeordneten, die selbst nicht mehr dazu in der Lage sind,
       zurückzugeben? Unter der Prämisse, dass überwiegend „alte weiße Männer“ im
       Parlament säßen, wäre eine Neuregelung vorausschauend, sagt Lindner der
       taz.
       
       Die parlamentarische Geschäftsführerin (PGF) der Linksfraktion, Ina
       Latendorf, erteilt einer Gesetzesänderung aber eine Absage. Sie sagt: „Die
       Mandate sind höchstpersönlich.“ Ihr Amtskollege von der SPD-Fraktion,
       Johannes Fechner, gibt sich zwiegespalten. Seine Fraktion wolle das Thema
       in ihren Gremien beraten. Auch der PGF der AfD-Fraktion, Stephan Brandner,
       sagt, seine Fraktion werde das Thema nach der Sommerpause besprechen. Die
       Unionsfraktion möchte sich gegenüber der taz dazu nicht äußern. Die
       Fraktion der Grünen beantwortet eine Anfrage bis Redaktionsschluss nicht.
       
       2 Aug 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Aus-gesundheitlichen-Gruenden/!6105058
 (DIR) [2] https://www.die-linke.de/start/presse/detail/news/gerhard-trabert-kann-mandat-nicht-wahrnehmen/
 (DIR) [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/196190/Kapitel_02_06_Vorzeitige_Beendigung_der_Mitgliedschaft.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Pascal Maier
       
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