# taz.de -- LGBTQI+ in Polen: Verfassungsgericht gegen LGBTQI+-Ehen
       
       > Drei Richter erklären eine Heirat im Ausland für ungültig. Doch die
       > Regierung setzt sich über das Urteil hinweg. Das Gericht sei illegal.
       
 (IMG) Bild: Marsch der LGBTQI+-Community für gleiche Rechte aller am 13. Juni 2026 in Warschau
       
       Drei Richter am polnischen Verfassungsgericht haben geurteilt, dass im
       Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Polen verfassungswidrig
       und damit illegal sein. Das Urteil richtet sich ausdrücklich gegen die
       Mai-Verordnung des Digitalisierungsministers Krzysztof Gawkowski, die genau
       das ermöglichen sollte.
       
       Mit der „Transkriptions“-Verordnung wollte Gawkowski ein Urteil des
       Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in polnisches Recht überführen: Auch wenn
       es in Polen gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor nicht möglich ist,
       standesamtlich zu heiraten, sollen ihre im Ausland geschlossene Ehen
       anerkannt und ins polnische Eheregister „transkribiert“ werden können.
       
       Mit dieser Verordnung wollte [1][Polens Regierung] den rechtsnationalen
       Staatspräsidenten Karol Nawrocki umgehen, der alle Gesetze unterschreiben
       muss. Erst vor ein paar Tagen hatte [2][Nawrocki] das erste LGBTQI+-Gesetz
       in der polnischen Geschichte mit seinem Veto zu Fall gebracht. Anders als
       Gesetze muss Nawrocki Verordnungen nicht unterschreiben, kann sie also auch
       nicht mit seinem Veto blockieren.
       
       Die rechtsnationale Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die
       noch bis 2023 die Regierung gestellt hatte, lehnt es grundsätzlich ab, der
       LGBTQI+-Community irgendwelche Rechte zuzubilligen. Einige PiS-Abgeordnete
       riefen daher das Verfassungsgericht Polens an. Sie konnten sich sicher
       sein, dass das seit 2015 nur noch mit PiS-loyalen Richtern besetzte Gericht
       in ihrem Sinne entscheiden würde.
       
       ## Reisefreiheit als Argument
       
       Der EuGH hatte argumentiert, dass die Reisefreiheit innerhalb des
       Schengenraumes nicht dadurch eingeschränkt werden dürfe, dass eine in einem
       EU-Land geschlossene Ehe in einem anderen EU-Land ungültig sei und die
       Eheleute standesamtlich beglaubigte Rechte verlieren würden. Im Sinne der
       Vereinheitlichung von EU-Recht urteilten die EuGH-Richter, dass alle
       EU-Länder eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen
       müssen.
       
       Die PiS erklärte sofort, dass sie dies nicht akzeptieren werde. Sie ging
       davon aus, sich auf den Präsidenten verlassen zu können. Erst als der
       Digitalisierungsminister innerhalb kürzester Zeit in den landesweiten
       Internetformularen der Standesämter die neuen Eherubriken „Mann–Mann“ und
       „Frau–Frau“ neben „Mann–Frau“ schuf, wurden die PiS-Abgeordneten aktiv und
       riefen das Verfassungsgericht an.
       
       Schon längst hat der Sejm, Polens Abgeordnetenhaus, neue Verfassungsrichter
       gewählt – anstelle derjenigen, deren Amtszeit ganz regulär ausgelaufen war.
       Doch Nawrocki hat vier der insgesamt acht neuen Verfassungsrichter nicht
       vereidigt. Die vereidigten Verfassungshüter solidarisieren sich zum Teil
       mit den gewählten, aber nicht vereidigten Kollegen und fällen keine
       Urteile.
       
       ## Nicht konform mit EU-Recht
       
       Das polnische Verfassungsgericht gilt seit einem Urteil des EUGH von 2025
       auch auf europäischer Ebene offiziell als illegal – aufgrund seiner nicht
       verfassungsgemäßen Besetzung und etlicher Urteile, die weder mit Polens
       Verfassung noch mit EU-Recht konform gehen. Das Verfassungsgericht ist seit
       Regierungsantritt der Tusk-Koalition nur noch ein Propagandainstrument der
       PiS.
       
       Die Regierung publiziert kaum noch Urteile des Verfassungsgerichts im
       Gesetzesblatt. Damit aber gewinnen die Urteile keine Rechtskraft und sind
       unwirksam. So wird es auch diesem Urteil über die LGBTQI+-Community
       ergehen. Von den drei PiS-loyalen Verfassungsrichtern, die sich der Klage
       der PiS-Abgeordneten angenommen hatten, sind zwei verfassungswidrig gewählt
       und vereidigt worden.
       
       Denn aktive Politiker dürfen nicht zu Verfassungsrichtern ernannt werden.
       Dies ist jedoch der Fall bei Bogdan Święczkowsk. Der Präsident des
       Verfassungsgerichts war in der Vereinigten Rechten aktiv. Unterdessen wies
       Gawkowski alle Standesämter an, die Transkriptionen gleichgeschlechtlicher
       Ehen wie bisher vorzunehmen. Sie stünden im Einklang mit dem polnischen
       Recht.
       
       29 Jul 2026
       
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 (DIR) Gabriele Lesser
       
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