# taz.de -- LGBTQI+ in Polen: Verfassungsgericht gegen LGBTQI+-Ehen
> Drei Richter erklären eine Heirat im Ausland für ungültig. Doch die
> Regierung setzt sich über das Urteil hinweg. Das Gericht sei illegal.
(IMG) Bild: Marsch der LGBTQI+-Community für gleiche Rechte aller am 13. Juni 2026 in Warschau
Drei Richter am polnischen Verfassungsgericht haben geurteilt, dass im
Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen in Polen verfassungswidrig
und damit illegal sein. Das Urteil richtet sich ausdrücklich gegen die
Mai-Verordnung des Digitalisierungsministers Krzysztof Gawkowski, die genau
das ermöglichen sollte.
Mit der „Transkriptions“-Verordnung wollte Gawkowski ein Urteil des
Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in polnisches Recht überführen: Auch wenn
es in Polen gleichgeschlechtlichen Paaren nach wie vor nicht möglich ist,
standesamtlich zu heiraten, sollen ihre im Ausland geschlossene Ehen
anerkannt und ins polnische Eheregister „transkribiert“ werden können.
Mit dieser Verordnung wollte [1][Polens Regierung] den rechtsnationalen
Staatspräsidenten Karol Nawrocki umgehen, der alle Gesetze unterschreiben
muss. Erst vor ein paar Tagen hatte [2][Nawrocki] das erste LGBTQI+-Gesetz
in der polnischen Geschichte mit seinem Veto zu Fall gebracht. Anders als
Gesetze muss Nawrocki Verordnungen nicht unterschreiben, kann sie also auch
nicht mit seinem Veto blockieren.
Die rechtsnationale Oppositionspartei Recht und Gerechtigkeit (PiS), die
noch bis 2023 die Regierung gestellt hatte, lehnt es grundsätzlich ab, der
LGBTQI+-Community irgendwelche Rechte zuzubilligen. Einige PiS-Abgeordnete
riefen daher das Verfassungsgericht Polens an. Sie konnten sich sicher
sein, dass das seit 2015 nur noch mit PiS-loyalen Richtern besetzte Gericht
in ihrem Sinne entscheiden würde.
## Reisefreiheit als Argument
Der EuGH hatte argumentiert, dass die Reisefreiheit innerhalb des
Schengenraumes nicht dadurch eingeschränkt werden dürfe, dass eine in einem
EU-Land geschlossene Ehe in einem anderen EU-Land ungültig sei und die
Eheleute standesamtlich beglaubigte Rechte verlieren würden. Im Sinne der
Vereinheitlichung von EU-Recht urteilten die EuGH-Richter, dass alle
EU-Länder eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkennen
müssen.
Die PiS erklärte sofort, dass sie dies nicht akzeptieren werde. Sie ging
davon aus, sich auf den Präsidenten verlassen zu können. Erst als der
Digitalisierungsminister innerhalb kürzester Zeit in den landesweiten
Internetformularen der Standesämter die neuen Eherubriken „Mann–Mann“ und
„Frau–Frau“ neben „Mann–Frau“ schuf, wurden die PiS-Abgeordneten aktiv und
riefen das Verfassungsgericht an.
Schon längst hat der Sejm, Polens Abgeordnetenhaus, neue Verfassungsrichter
gewählt – anstelle derjenigen, deren Amtszeit ganz regulär ausgelaufen war.
Doch Nawrocki hat vier der insgesamt acht neuen Verfassungsrichter nicht
vereidigt. Die vereidigten Verfassungshüter solidarisieren sich zum Teil
mit den gewählten, aber nicht vereidigten Kollegen und fällen keine
Urteile.
## Nicht konform mit EU-Recht
Das polnische Verfassungsgericht gilt seit einem Urteil des EUGH von 2025
auch auf europäischer Ebene offiziell als illegal – aufgrund seiner nicht
verfassungsgemäßen Besetzung und etlicher Urteile, die weder mit Polens
Verfassung noch mit EU-Recht konform gehen. Das Verfassungsgericht ist seit
Regierungsantritt der Tusk-Koalition nur noch ein Propagandainstrument der
PiS.
Die Regierung publiziert kaum noch Urteile des Verfassungsgerichts im
Gesetzesblatt. Damit aber gewinnen die Urteile keine Rechtskraft und sind
unwirksam. So wird es auch diesem Urteil über die LGBTQI+-Community
ergehen. Von den drei PiS-loyalen Verfassungsrichtern, die sich der Klage
der PiS-Abgeordneten angenommen hatten, sind zwei verfassungswidrig gewählt
und vereidigt worden.
Denn aktive Politiker dürfen nicht zu Verfassungsrichtern ernannt werden.
Dies ist jedoch der Fall bei Bogdan Święczkowsk. Der Präsident des
Verfassungsgerichts war in der Vereinigten Rechten aktiv. Unterdessen wies
Gawkowski alle Standesämter an, die Transkriptionen gleichgeschlechtlicher
Ehen wie bisher vorzunehmen. Sie stünden im Einklang mit dem polnischen
Recht.
29 Jul 2026
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