# taz.de -- Gesetzliche Regelungen im Ausland: Wie verschiedene Länder Leihmutterschaft geregelt haben
> In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Wie sieht das in anderen
> Ländern aus? Ein Blick nach Europa und darüber hinaus.
(IMG) Bild: Schwangere: Andere Länder, andere Gesetze für Leihmutterschaften
Nach der [1][Causa Jens Spahn], der zusammen mit seinem Partner mithilfe
einer Leihmutter in den USA Vater geworden war, ist die [2][Debatte um
Leihmutterschaft] in Deutschland neu entfacht. Hierzulande ist kommerzielle
Leihmutterschaft verboten. Ebenso untersagt ist die altruistische
Leihmutterschaft, bei der eine Frau Schwangerschaft und Geburt eines
fremden Kindes unentgeltlich auf sich nimmt, zum Beispiel um
Familienmitgliedern oder Freunden ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
In den USA sind Leihmutterschaften in fast allen Bundesstaaten möglich, als
besonders liberal gilt hierbei Kalifornien. In den Jahren 2017 bis 2020
waren von 100.000 Geburten statistisch 13,7 Leihmutterschaften. Allerdings
steigt die Zahl seit Jahren stark an. Von allen Leihmutter-Geburten
weltweit finden 40 Prozent in den USA statt, ein Drittel der Auftraggeber
kommt aus dem Ausland.
Das hängt auch damit zusammen, dass dort auch Nichtverheiratete,
gleichgeschlechtliche Paare und Ledige eine Leihmutterschaft in Auftrag
geben dürfen. Frauen müssen nicht nachweisen, dass bei ihnen eine
Schwangerschaft medizinisch nicht möglich ist. Auch Eizellspenden sind
erlaubt. Damit sind die USA das Land mit der liberalsten
Leihmutterschaftspolitik weltweit.
Ein Überblick über die Regelungen in anderen Ländern:
Ukraine: Kommerzielle Leihmutterschaft nur für verheiratete Hetero-Paare
In der Ukraine ist die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt. Entsprechend
offensiv werben Kliniken im Internet und auch in englischer Sprache für
ihre Leistungen.
Wunscheltern und Leihmütter müssen allerdings gewisse Voraussetzungen
erfüllen. Die Wunscheltern müssen ein heterosexuelles Ehepaar sein, wobei
mindestens ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt sein muss. Zudem
müssen sie nachweisen, dass eine Schwangerschaft auf anderem Wege – etwa
durch künstliche Befruchtung – nicht möglich war.
Die Leihmutter muss volljährig, körperlich und psychisch gesund sein und
bereits mindestens ein eigenes gesundes Kind geboren haben. Darüber hinaus
ist eine psychiatrische Untersuchung vorgeschrieben. Ist die Leihmutter
verheiratet, muss ihr Ehemann zustimmen.
Kritiker bemängeln, dass das ukrainische Recht zahlreiche Fragen
offenlässt. So ist nicht eindeutig geregelt, wie zu verfahren ist, wenn die
Leihmutter das Kind nach der Geburt nicht an die biologischen Eltern
übergeben möchte oder sich für eine Abtreibung des Kindes entscheidet.
Ungeklärt ist auch, was zu tun ist, wenn die biologischen Eltern plötzlich
in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder die Leihmutter mehr Geld
verlangt.
Ähnlich ist die Situation in Georgien: Auch dort ist kommerzielle
Leihmutterschaft erlaubt, allerdings auf verheiratete Hetero-Paare
beschränkt. Kritiker beanstanden, dass die Verträge vor allem die
Interessen der Wunscheltern absichern, wohingegen die Leihmütter nur
begrenzten Schutz erhalten. Zudem weichen Kliniken die gesundheitlichen
Auswahlkriterien immer weiter auf, damit mehr Frauen als potenzielle
Leihmütter infrage kommen.
Israel: Legal, aber nur für Einheimische
In Israel ist die kommerzielle Leihmutterschaft legal, allerdings streng
reglementiert. Mindestens ein Elternteil muss eine genetische Verbindung
zum Kind haben und die Leihmutter darf nicht zugleich Eizellspenderin sein.
Zudem muss ein Komitee jede Leihmutterschaft genehmigen. Solche Gremien
bestehen aus sieben Menschen, unter anderem Ärzt:innen, Religiösen,
Jurist:innen und Sozialarbeiter:innen. Bewerben dürfen sich Paare oder
Alleinerziehende beider Geschlechter. Sie müssen mindestens 18 und
höchstens 54 Jahre alt sein und in Israel leben. Die künftigen Eltern
dürfen bereits nicht mehr als zwei Kinder haben. Auch müssen alle Parteien
– Eltern und Leihmutter – derselben Religion angehören. Ausnahmen sind nach
Genehmigung des Komitees möglich, aber nur unter Nichtjüd:innen. Die
Leihmutter muss zwischen 22 und 38 Jahre alt sein und bereits ein eigenes
Kind haben.
Rückzug aus der kommerziellen Leihmutterschaft: Indien und Thailand
Zu Beginn der 2000er Jahre entwickelte sich Indien zu einem Zentrum der
kommerziellen Leihmutterschaft – bis die Regierung diese schrittweise
einschränkte und schließlich verbot. Als Hauptgrund führte sie den Schutz
wirtschaftlich benachteiligter Frauen an. Vermittlungsagenturen verdienten
daran, während Leihmütter teils nur unzureichend versichert und medizinisch
abgesichert waren. Hinzu kamen rechtliche Grauzonen. Das zeigte der
internationale Fall um „Baby Manji“: Nach der Trennung eines japanischen
Paares war die rechtliche Elternschaft des Kindes zunächst ungeklärt. 2015
wurde die Praxis für ausländische Paare schließlich untersagt.
Seit 2022 ist für indische Staatsbürger nur noch die altruistische
Leihmutterschaft erlaubt. Leihmütter dürfen lediglich medizinische Kosten
und notwendige Auslagen während der Schwangerschaft erstattet bekommen. Sie
müssen mindestens einmal verheiratet gewesen sein, bereits ein eigenes Kind
haben und zwischen 25 und 35 Jahre alt sein. Eine Leihmutterschaft in
Anspruch nehmen dürfen nur verheiratete, heterosexuelle und kinderlose
Paare sowie in bestimmten Fällen verwitwete oder geschiedene Frauen. Ein
Verbot, sich mit kommerzieller Leihmutterschaft im Ausland seinen
Kinderwunsch zu erfüllen, gibt es nicht.
Neben Indien zählte bis vor gut zehn Jahren Thailand zu den wichtigsten
Zentren des internationalen Leihmutterschaftsmarktes. Unter anderem brachte
der Fall „Baby Gammy“ die Regierung zum Einlenken: Ein australisches Paar
ließ Zwillinge von einer Leihmutter austragen, nahm zunächst nur das
gesunde Mädchen mit nach Hause. Das Kind mit Down-Syndrom blieb nach
öffentlich bekanntem Stand bei der Leihmutter. Wie sich später
herausstellte, wurde das Kind nicht zurückgelassen, sondern sollte
lediglich länger dort im Krankenhaus bleiben. Die Eltern verließen
unterdessen das Land, da es zu Unruhen kam und die australische Botschaft
ihnen zur Ausreise geraten hatte.
2015 verschärfte die Regierung die Gesetze: Seitdem ist altruistische
Leihmutterschaft nur für verheiratete thailändische Paare oder Paare mit
einem thailändischen Ehepartner zulässig. Die kommerzielle Leihmutterschaft
wurde verboten und kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Erst
im Juli 2026 wurden zehn Mitglieder eines grenzüberschreitenden
Leihmutterschaftsnetzwerks mit Verbindungen nach China zu Freiheitsstrafen
von bis zu 15 Jahren verurteilt. Gleichzeitig arbeitet die Regierung an
einer Reform der Gesetzeslage. Ein Entwurf befindet sich seit Juli 2026 in
der öffentlichen Konsultation und könnte unter strengen Auflagen auch
verheirateten ausländischen sowie gleichgeschlechtlichen Paaren Zugang zur
Leihmutterschaft ermöglichen.
Altruistische Leihmutterschaft erlaubt: Dänemark
In Dänemark ist Leihmutterschaft seit 2025 klar geregelt, die altruistische
Form erlaubt. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Leihmutter eine
persönliche Beziehung zu den künftigen Eltern hat. Sie muss zudem
mindestens 25 Jahre alt sein, bereits ein Kind geboren haben und darf nicht
unter einer Vormundschaft stehen. Für das Austragen des Kindes darf sie
nicht bezahlt werden. Die Absprache muss von allen Beteiligten – auch von
eine*r eventuell vorhandenen Partner*in der Leihmutter – vor Beginn
einer Schwangerschaft unterschrieben und von der zuständigen Behörde
genehmigt worden sein.
Geht alles seinen korrekten und geplanten Weg, wird die Elternschaft
abschließend auf die Menschen mit bis dahin unerfülltem Kinderwunsch
übertragen, egal ob Alleinstehende oder Paar. Mindestens ein Elternteil
muss genetisch Vater oder Mutter des Kindes sein. Bei
gleichgeschlechtlichen Paaren gilt der andere Elternteil als „Mitvater“
oder „Mitmutter“.
Wer keine Möglichkeit einer altruistischen Leihmutterschaft hat, kann den
Weg ins Ausland gehen. Doch der ist inzwischen klar geregelt. Um als Eltern
anerkannt werden zu können, sind der abgeschlossene
Leihmutterschaftsvertrag und ein Nachweis über die genetische Verbindung
zum Kind vorzulegen – sowie eine nach der Geburt ausgestellte Bestätigung
der Leihmutter, dass sie die Elternschaft und das Kind den dänischen Eltern
übertragen will.
In Europa erlauben einige Länder die altruistische Leihmutterschaft.
Weitere Beispiele sind Griechenland, Niederlande und Großbritannien.
Alles ist verboten: Italien
[3][Bei Leihmutterschaft geht in Italien gar nichts]. In kaum einem anderen
Land ist das Gesetz so streng wie dort. Seit dem Jahr 2004 ist die
„Surrogatsmutterschaft“, wie es in dem damals verabschiedeten Gesetz heißt,
strikt verboten. Wer zu ihr greift oder sie unterstützt, kann mit Haft
zwischen 3 Monaten und 2 Jahren sowie mit einer Geldstrafe zwischen 600.000
und 1 Million Euro bestraft werden.
Dennoch schlugen italienische Paare – homo- ebenso wie heterosexuelle –
immer wieder den Weg der Leihmutterschaft ein, in der Ukraine oder in
Kalifornien. War das Baby einmal auf der Welt, ließen sie es zu Hause in
Rom oder Turin dann ins Familienbuch eintragen. Geschätzt rund 250 Paare
gingen pro Jahr diesen Weg.
Doch auch er ist mittlerweile versperrt. Im Jahr 2024 verschärfte die
Rechtskoalition unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni das Gesetz weiter
und erklärte Leihmutterschaft zum „Universalverbrechen“. Das heißt: Wer
immer im Ausland ein Kind von einer Leihmutter austragen lässt, muss bei
Rückkehr nach Italien mit einem Strafverfahren rechnen.
Japan: Gesetzlich weder erlaubt noch verboten
Japan gehört zu jenen vielen Ländern, in denen das Thema Leihmutterschaft
gesetzlich nicht geregelt ist. In der Praxis kommt dies jedoch einem Verbot
gleich. Die Wissenschafts- und Ärztekammer verbietet Mediziner*innen,
entsprechende Verhandlungen durchzuführen. Wunscheltern, die in andere
Länder reisen, müssen das Kind anschließend adoptieren, da es rechtlich das
Kind der Frau ist, die es geboren hat. In Japan haben adoptierte Kinder
allerdings weniger Rechte als genetisch eigene, zum Beispiel in puncto
Staatsbürgerschaft.
Ähnlich wie Deutschland: Norwegen und Schweden
In Norwegen und Schweden ist Leihmutterschaft verboten – nicht aber, eine
Leihmutter im Ausland zu suchen. Mit dem Slogan „Wir schaffen Familien“
wirbt ein Unternehmen in beiden Ländern für verschiedene Vermittlungen in
Kolumbien, Georgien, der Ukraine, Mexiko und den USA. Im Preis inbegriffen
ist die rechtliche Begleitung, denn die Anerkennung der Elternschaft nach
der Geburt des Kindes ist mangels expliziter Regelung kompliziert.
In Schweden wie in Norwegen gilt per Gesetz als Mutter, wer das Kind
geboren hat. Für den biologischen Vater des von einer Leihmutter
ausgetragenen Kindes hingegen ist die Anerkennung der Vaterschaft
einfacher. Ist die geschafft, bleibt dem zweiten Elternteil die sogenannte
Stiefkindadoption, um die Elternschaft offiziell übertragen zu bekommen.
Etwa 30 solcher Adoptionen gebe es jährlich in Norwegen, das zeigte eine
Forschungsarbeit an der Universität Oslo im vergangenen Jahr. Die Zahl
werde weiter ansteigen, meint die Verfasserin Ingvill Gjøseter Knutsen laut
dem Portal forskning.no. Neben der unklaren Regulierung im eigenen Land
liege das an erschwerten Auslandsadoptionen und an einer Zunahme von
Männerpaaren mit Kinderwunsch. Fokus ihrer juristischen Forschung war die
menschenrechtlich schwierige Lage von mittellosen Frauen, die sich als
Leihmutter zur Verfügung stellen.
Auch in Schweden gilt dies als zentrales Gegenargument: Der Dachverband der
schwedischen Frauenorganisationen engagiert sich gegen das Prinzip
Leihmutterschaft insgesamt – auch gegen die in Dänemark nun erlaubte,
altruistisch genannte Form.
24 Jul 2026
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