# taz.de -- Gesetzliche Regelungen im Ausland: Wie verschiedene Länder Leihmutterschaft geregelt haben
       
       > In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Wie sieht das in anderen
       > Ländern aus? Ein Blick nach Europa und darüber hinaus.
       
 (IMG) Bild: Schwangere: Andere Länder, andere Gesetze für Leihmutterschaften
       
       Nach der [1][Causa Jens Spahn], der zusammen mit seinem Partner mithilfe
       einer Leihmutter in den USA Vater geworden war, ist die [2][Debatte um
       Leihmutterschaft] in Deutschland neu entfacht. Hierzulande ist kommerzielle
       Leihmutterschaft verboten. Ebenso untersagt ist die altruistische
       Leihmutterschaft, bei der eine Frau Schwangerschaft und Geburt eines
       fremden Kindes unentgeltlich auf sich nimmt, zum Beispiel um
       Familienmitgliedern oder Freunden ihren Kinderwunsch zu erfüllen.
       
       In den USA sind Leihmutterschaften in fast allen Bundesstaaten möglich, als
       besonders liberal gilt hierbei Kalifornien. In den Jahren 2017 bis 2020
       waren von 100.000 Geburten statistisch 13,7 Leihmutterschaften. Allerdings
       steigt die Zahl seit Jahren stark an. Von allen Leihmutter-Geburten
       weltweit finden 40 Prozent in den USA statt, ein Drittel der Auftraggeber
       kommt aus dem Ausland.
       
       Das hängt auch damit zusammen, dass dort auch Nichtverheiratete,
       gleichgeschlechtliche Paare und Ledige eine Leihmutterschaft in Auftrag
       geben dürfen. Frauen müssen nicht nachweisen, dass bei ihnen eine
       Schwangerschaft medizinisch nicht möglich ist. Auch Eizellspenden sind
       erlaubt. Damit sind die USA das Land mit der liberalsten
       Leihmutterschaftspolitik weltweit.
       
       Ein Überblick über die Regelungen in anderen Ländern:
       
       Ukraine: Kommerzielle Leihmutterschaft nur für verheiratete Hetero-Paare
       
       In der Ukraine ist die kommerzielle Leihmutterschaft erlaubt. Entsprechend
       offensiv werben Kliniken im Internet und auch in englischer Sprache für
       ihre Leistungen.
       
       Wunscheltern und Leihmütter müssen allerdings gewisse Voraussetzungen
       erfüllen. Die Wunscheltern müssen ein heterosexuelles Ehepaar sein, wobei
       mindestens ein Elternteil genetisch mit dem Kind verwandt sein muss. Zudem
       müssen sie nachweisen, dass eine Schwangerschaft auf anderem Wege – etwa
       durch künstliche Befruchtung – nicht möglich war.
       
       Die Leihmutter muss volljährig, körperlich und psychisch gesund sein und
       bereits mindestens ein eigenes gesundes Kind geboren haben. Darüber hinaus
       ist eine psychiatrische Untersuchung vorgeschrieben. Ist die Leihmutter
       verheiratet, muss ihr Ehemann zustimmen.
       
       Kritiker bemängeln, dass das ukrainische Recht zahlreiche Fragen
       offenlässt. So ist nicht eindeutig geregelt, wie zu verfahren ist, wenn die
       Leihmutter das Kind nach der Geburt nicht an die biologischen Eltern
       übergeben möchte oder sich für eine Abtreibung des Kindes entscheidet.
       Ungeklärt ist auch, was zu tun ist, wenn die biologischen Eltern plötzlich
       in finanzielle Schwierigkeiten geraten oder die Leihmutter mehr Geld
       verlangt.
       
       Ähnlich ist die Situation in Georgien: Auch dort ist kommerzielle
       Leihmutterschaft erlaubt, allerdings auf verheiratete Hetero-Paare
       beschränkt. Kritiker beanstanden, dass die Verträge vor allem die
       Interessen der Wunscheltern absichern, wohingegen die Leihmütter nur
       begrenzten Schutz erhalten. Zudem weichen Kliniken die gesundheitlichen
       Auswahlkriterien immer weiter auf, damit mehr Frauen als potenzielle
       Leihmütter infrage kommen.
       
       Israel: Legal, aber nur für Einheimische
       
       In Israel ist die kommerzielle Leihmutterschaft legal, allerdings streng
       reglementiert. Mindestens ein Elternteil muss eine genetische Verbindung
       zum Kind haben und die Leihmutter darf nicht zugleich Eizellspenderin sein.
       
       Zudem muss ein Komitee jede Leihmutterschaft genehmigen. Solche Gremien
       bestehen aus sieben Menschen, unter anderem Ärzt:innen, Religiösen,
       Jurist:innen und Sozialarbeiter:innen. Bewerben dürfen sich Paare oder
       Alleinerziehende beider Geschlechter. Sie müssen mindestens 18 und
       höchstens 54 Jahre alt sein und in Israel leben. Die künftigen Eltern
       dürfen bereits nicht mehr als zwei Kinder haben. Auch müssen alle Parteien
       – Eltern und Leihmutter – derselben Religion angehören. Ausnahmen sind nach
       Genehmigung des Komitees möglich, aber nur unter Nichtjüd:innen. Die
       Leihmutter muss zwischen 22 und 38 Jahre alt sein und bereits ein eigenes
       Kind haben.
       
       Rückzug aus der kommerziellen Leihmutterschaft: Indien und Thailand
       
       Zu Beginn der 2000er Jahre entwickelte sich Indien zu einem Zentrum der
       kommerziellen Leihmutterschaft – bis die Regierung diese schrittweise
       einschränkte und schließlich verbot. Als Hauptgrund führte sie den Schutz
       wirtschaftlich benachteiligter Frauen an. Vermittlungsagenturen verdienten
       daran, während Leihmütter teils nur unzureichend versichert und medizinisch
       abgesichert waren. Hinzu kamen rechtliche Grauzonen. Das zeigte der
       internationale Fall um „Baby Manji“: Nach der Trennung eines japanischen
       Paares war die rechtliche Elternschaft des Kindes zunächst ungeklärt. 2015
       wurde die Praxis für ausländische Paare schließlich untersagt.
       
       Seit 2022 ist für indische Staatsbürger nur noch die altruistische
       Leihmutterschaft erlaubt. Leihmütter dürfen lediglich medizinische Kosten
       und notwendige Auslagen während der Schwangerschaft erstattet bekommen. Sie
       müssen mindestens einmal verheiratet gewesen sein, bereits ein eigenes Kind
       haben und zwischen 25 und 35 Jahre alt sein. Eine Leihmutterschaft in
       Anspruch nehmen dürfen nur verheiratete, heterosexuelle und kinderlose
       Paare sowie in bestimmten Fällen verwitwete oder geschiedene Frauen. Ein
       Verbot, sich mit kommerzieller Leihmutterschaft im Ausland seinen
       Kinderwunsch zu erfüllen, gibt es nicht.
       
       Neben Indien zählte bis vor gut zehn Jahren Thailand zu den wichtigsten
       Zentren des internationalen Leihmutterschaftsmarktes. Unter anderem brachte
       der Fall „Baby Gammy“ die Regierung zum Einlenken: Ein australisches Paar
       ließ Zwillinge von einer Leihmutter austragen, nahm zunächst nur das
       gesunde Mädchen mit nach Hause. Das Kind mit Down-Syndrom blieb nach
       öffentlich bekanntem Stand bei der Leihmutter. Wie sich später
       herausstellte, wurde das Kind nicht zurückgelassen, sondern sollte
       lediglich länger dort im Krankenhaus bleiben. Die Eltern verließen
       unterdessen das Land, da es zu Unruhen kam und die australische Botschaft
       ihnen zur Ausreise geraten hatte.
       
       2015 verschärfte die Regierung die Gesetze: Seitdem ist altruistische
       Leihmutterschaft nur für verheiratete thailändische Paare oder Paare mit
       einem thailändischen Ehepartner zulässig. Die kommerzielle Leihmutterschaft
       wurde verboten und kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Erst
       im Juli 2026 wurden zehn Mitglieder eines grenzüberschreitenden
       Leihmutterschaftsnetzwerks mit Verbindungen nach China zu Freiheitsstrafen
       von bis zu 15 Jahren verurteilt. Gleichzeitig arbeitet die Regierung an
       einer Reform der Gesetzeslage. Ein Entwurf befindet sich seit Juli 2026 in
       der öffentlichen Konsultation und könnte unter strengen Auflagen auch
       verheirateten ausländischen sowie gleichgeschlechtlichen Paaren Zugang zur
       Leihmutterschaft ermöglichen.
       
       Altruistische Leihmutterschaft erlaubt: Dänemark
       
       In Dänemark ist Leihmutterschaft seit 2025 klar geregelt, die altruistische
       Form erlaubt. Wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass die Leihmutter eine
       persönliche Beziehung zu den künftigen Eltern hat. Sie muss zudem
       mindestens 25 Jahre alt sein, bereits ein Kind geboren haben und darf nicht
       unter einer Vormundschaft stehen. Für das Austragen des Kindes darf sie
       nicht bezahlt werden. Die Absprache muss von allen Beteiligten – auch von
       eine*r eventuell vorhandenen Partner*in der Leihmutter – vor Beginn
       einer Schwangerschaft unterschrieben und von der zuständigen Behörde
       genehmigt worden sein.
       
       Geht alles seinen korrekten und geplanten Weg, wird die Elternschaft
       abschließend auf die Menschen mit bis dahin unerfülltem Kinderwunsch
       übertragen, egal ob Alleinstehende oder Paar. Mindestens ein Elternteil
       muss genetisch Vater oder Mutter des Kindes sein. Bei
       gleichgeschlechtlichen Paaren gilt der andere Elternteil als „Mitvater“
       oder „Mitmutter“.
       
       Wer keine Möglichkeit einer altruistischen Leihmutterschaft hat, kann den
       Weg ins Ausland gehen. Doch der ist inzwischen klar geregelt. Um als Eltern
       anerkannt werden zu können, sind der abgeschlossene
       Leihmutterschaftsvertrag und ein Nachweis über die genetische Verbindung
       zum Kind vorzulegen – sowie eine nach der Geburt ausgestellte Bestätigung
       der Leihmutter, dass sie die Elternschaft und das Kind den dänischen Eltern
       übertragen will.
       
       In Europa erlauben einige Länder die altruistische Leihmutterschaft.
       Weitere Beispiele sind Griechenland, Niederlande und Großbritannien.
       
       Alles ist verboten: Italien
       
       [3][Bei Leihmutterschaft geht in Italien gar nichts]. In kaum einem anderen
       Land ist das Gesetz so streng wie dort. Seit dem Jahr 2004 ist die
       „Surrogatsmutterschaft“, wie es in dem damals verabschiedeten Gesetz heißt,
       strikt verboten. Wer zu ihr greift oder sie unterstützt, kann mit Haft
       zwischen 3 Monaten und 2 Jahren sowie mit einer Geldstrafe zwischen 600.000
       und 1 Million Euro bestraft werden.
       
       Dennoch schlugen italienische Paare – homo- ebenso wie heterosexuelle –
       immer wieder den Weg der Leihmutterschaft ein, in der Ukraine oder in
       Kalifornien. War das Baby einmal auf der Welt, ließen sie es zu Hause in
       Rom oder Turin dann ins Familienbuch eintragen. Geschätzt rund 250 Paare
       gingen pro Jahr diesen Weg.
       
       Doch auch er ist mittlerweile versperrt. Im Jahr 2024 verschärfte die
       Rechtskoalition unter Ministerpräsidentin Giorgia Meloni das Gesetz weiter
       und erklärte Leihmutterschaft zum „Universalverbrechen“. Das heißt: Wer
       immer im Ausland ein Kind von einer Leihmutter austragen lässt, muss bei
       Rückkehr nach Italien mit einem Strafverfahren rechnen.
       
       Japan: Gesetzlich weder erlaubt noch verboten
       
       Japan gehört zu jenen vielen Ländern, in denen das Thema Leihmutterschaft
       gesetzlich nicht geregelt ist. In der Praxis kommt dies jedoch einem Verbot
       gleich. Die Wissenschafts- und Ärztekammer verbietet Mediziner*innen,
       entsprechende Verhandlungen durchzuführen. Wunscheltern, die in andere
       Länder reisen, müssen das Kind anschließend adoptieren, da es rechtlich das
       Kind der Frau ist, die es geboren hat. In Japan haben adoptierte Kinder
       allerdings weniger Rechte als genetisch eigene, zum Beispiel in puncto
       Staatsbürgerschaft.
       
       Ähnlich wie Deutschland: Norwegen und Schweden
       
       In Norwegen und Schweden ist Leihmutterschaft verboten – nicht aber, eine
       Leihmutter im Ausland zu suchen. Mit dem Slogan „Wir schaffen Familien“
       wirbt ein Unternehmen in beiden Ländern für verschiedene Vermittlungen in
       Kolumbien, Georgien, der Ukraine, Mexiko und den USA. Im Preis inbegriffen
       ist die rechtliche Begleitung, denn die Anerkennung der Elternschaft nach
       der Geburt des Kindes ist mangels expliziter Regelung kompliziert.
       
       In Schweden wie in Norwegen gilt per Gesetz als Mutter, wer das Kind
       geboren hat. Für den biologischen Vater des von einer Leihmutter
       ausgetragenen Kindes hingegen ist die Anerkennung der Vaterschaft
       einfacher. Ist die geschafft, bleibt dem zweiten Elternteil die sogenannte
       Stiefkindadoption, um die Elternschaft offiziell übertragen zu bekommen.
       
       Etwa 30 solcher Adoptionen gebe es jährlich in Norwegen, das zeigte eine
       Forschungsarbeit an der Universität Oslo im vergangenen Jahr. Die Zahl
       werde weiter ansteigen, meint die Verfasserin Ingvill Gjøseter Knutsen laut
       dem Portal forskning.no. Neben der unklaren Regulierung im eigenen Land
       liege das an erschwerten Auslandsadoptionen und an einer Zunahme von
       Männerpaaren mit Kinderwunsch. Fokus ihrer juristischen Forschung war die
       menschenrechtlich schwierige Lage von mittellosen Frauen, die sich als
       Leihmutter zur Verfügung stellen.
       
       Auch in Schweden gilt dies als zentrales Gegenargument: Der Dachverband der
       schwedischen Frauenorganisationen engagiert sich gegen das Prinzip
       Leihmutterschaft insgesamt – auch gegen die in Dänemark nun erlaubte,
       altruistisch genannte Form.
       
       24 Jul 2026
       
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