# taz.de -- Prozess nach Sanierung der „Gorch Fock“: Behörde kommt mit Teakholz-Trick durch
       
       > Bei der Sanierung der „Gorch Fock“ wurde Teakholz aus Myanmar verwendet.
       > Vor Gericht wurde die Klage gegen zuständige Kontrollbehörde nun
       > abgewiesen.
       
 (IMG) Bild: Immer mit an Bord der sanierten „Gorch Fock“: Teakholz aus Myanmar
       
       Vor ein paar Tagen gab es an Bord des Bundeswehr-Segelschulschiffs „Gorch
       Fock“ Grund zum Anstoßen: Sieg bei der Regatta „Five Sisters Trophy“ von
       New York nach Boston. Und nun gleich der nächste Grund zum Feiern: Das
       Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag eine Klage wegen des [1][an Deck
       verbauten Teakholzes] abgewiesen.
       
       [2][Geklagt hatte der Deutsche Naturschutzring (DNR), flankiert vom WWF
       Deutschland]. Das bei der insgesamt skandalbehafteten Sanierung des
       Segelschulschiffes verwendete Teak sei Urwaldholz, zwischen 2015 und 2017
       illegal aus Myanmar eingeführt. Das verstößt [3][gegen die seit 2013
       gültige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)]. Die Beklagte, die Bundesanstalt
       für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), zuständig für die Umsetzung der
       EU-Holzhandelsverordnung, sei deswegen verpflichtet gewesen, den Einsatz
       des Holzes zu verhindern.
       
       Die BLE ist jetzt vor Gericht äußerst glimpflich davongekommen. Ihr
       Verhalten wurde nicht beanstandet. „Das Gericht gesteht der Behörde einen
       weiten Spielraum zu, wie sie ihre Aufgabe erfüllt“, schreibt Peer Cyriacks
       der taz, Programmleiter Wald beim WWF Deutschland. „Aber Ermessen darf kein
       Freibrief fürs Nichtstun sein. Wenn Ermessen so weit reicht, dass am Ende
       acht Jahre Untätigkeit rechtens sind, dann steht der Umweltschutz nur auf
       dem Papier.“
       
       Genau das aber habe dieser Fall gezeigt, schreibt Cyriacks. „In wenigen
       Monaten soll dieselbe Behörde die neue [4][EU-Waldschutzverordnung]
       durchsetzen – nach dieser Logik wäre auch das eine Frage des Beliebens.“
       
       ## Kontrollbehörde belässt es bei einer Verwarnung
       
       „Es handelt sich hier um ein anhaltendes Komplettversagen der
       Kontrollbehörde“, sagt Johannes Zahnen der taz. Er ist Referent für
       Forstpolitik beim WWF. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
       weigere sich, ihren Job zu machen. „Sie hat den Holzimporteur lediglich
       verwarnt, aber keine abschreckende Strafe ausgesprochen, wie es das Gesetz
       eigentlich vorsieht.“
       
       Zahnen beschreibt den „Trick“ der BLE so: „Sie weigert sich, die Legalität
       des Holzes zu prüfen. Dadurch muss sie nicht feststellen, dass das Holz
       illegal ist.“ So könne sie weiterhin sagen, das Holz der „Gorch Fock“ sei
       rechtlich nicht zu beanstanden. Das sei haarsträubend.
       
       „Erst hat die Bundeswehr behauptet, es handele sich um FSC-zertifiziertes
       Plantagenholz. Später hat sie zugegeben, dass das nicht stimmt, was ja auch
       logisch ist, denn es gibt in Myanmar keine FSC-Zertifizierung und
       Plantagenholz von dort ist höchstens 30 Jahre alt und für Schiffsdecks
       ungeeignet“, sagt Zahnen. Bei der BLE hätten sofort alle Alarmglocken
       läuten müssen. „Sie blieb untätig, wie in vielen ähnlichen Fällen auch. Das
       ist also ein systemisches Problem.“
       
       ## Mehr Teakholz bestellt als verbaut wurde
       
       Hinzu komme, dass die Marine auf Steuerkosten gleich auch die
       Innenausstattung aus Teak anfertigen ließ. „Ein Luxusupgrade, das es im
       Original so gar nicht gab.“
       
       Der Deutsche Naturschutzring hatte noch verlangt festzustellen, wo sich der
       Rest des damals georderten Teak-Schnittholzes befindet. Von 280 Tonnen
       wurden nur rund 100 im Schiff verbaut. Dieser Rest, so der DNR, müsse
       beschlagnahmt werden.
       
       In einer Antwort der Bundesregierung auf die [5][Kleine Anfrage „Teakholz
       ohne Nachweis der Legalität auf der Gorch Fock“] der Grünen hatte es Mitte
       2020 geheißen, Importe von Teak aus Myanmar seien vor dem Hintergrund der
       EU-Holzhandelsverordnung „rechtskonform kaum möglich“. Gleichwohl sei die
       Nutzung des Naturwaldteaks „rechtlich nicht zu beanstanden“, die
       Beschaffung sei früher erfolgt als diese Einschätzung. Bei der Beschaffung
       sei der Nachweis einer „nachhaltigen Holzwirtschaft“ nicht eingeholt
       worden. Das klingt widersinnig.
       
       „Die BLE ist ihrem Prüfauftrag vollumfänglich nachgekommen, als sie bereits
       mit vergangenen Verwaltungskontrollen die streitgegenständlichen
       Teakholz-Importe überprüft hat“, schreibt hingegen der Sprecher der
       Bundesanstalt, Tassilo von Leoprechting. Es sei geprüft worden, ob das Holz
       aus illegalem Einschlag stamme. „Eine entsprechende Feststellung konnte
       damals und kann auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.“ Es
       handele sich bei dem auf der „Gorch Fock“ verbauten Teak um
       Naturwald-Tropenholz.
       
       ## Skandalbehaftete Sanierung der „Gorch Fock“
       
       Die Instandsetzung der „Gorch Fock“ wurde 2021 beendet und die Kontroverse
       um das verwendete Teakholz ist nicht einzige: Nicht nur, dass die Sanierung
       135 Millionen Euro gekostet hat, also fast vierzehnmal mehr als geplant.
       Sie ist auch durch eine Werft-Insolvenz belastet und durch [6][Ermittlungen
       wegen Betrugs und Bestechung].
       
       Der Deutsche Naturschutzring hat die „Gorch Fock“ bereits seit Jahren im
       Blick. Eilanträge vor Verwaltungsgerichten scheiterten, das
       Bundesverfassungsgericht wehrte ab. Jetzt hat sich das Verwaltungsgericht
       Köln eingereiht.
       
       ## Gericht sieht „nur fahrlässiges Handeln“
       
       Ein Umweltverband habe „keinen Anspruch auf die behördliche Feststellung,
       dass bestimmte Holz-Importe unter Verstoß gegen die
       EU-Holzhandelsverordnung auf dem Binnenmarkt in den Verkehr gebracht worden
       sind“, erläutert Gerichtssprecher Michael Ott, Vorsitzender Richter am
       Verwaltungsgericht, das Urteil.
       
       Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung habe gegenüber einem
       deutschen Holz-Importeur eine Verwarnung ausgesprochen, weil dieser „keine
       ausreichenden Nachweise über die Legalität des Holzeinschlags habe vorlegen
       können“, von der Verhängung eines Bußgelds aber abgesehen, weil er „im
       Prüfverfahren sehr kooperativ und bemüht gewesen sei, Unklarheiten zu
       beseitigen und rechtskonform zu handeln“. Es sei ihm „nur fahrlässiges
       Handeln“ vorzuwerfen.
       
       Auch der Klageantrag, die BLE zu Ermittlungen zum Verbleib sämtlicher
       betroffener Teakholz-Importe zu verpflichten, wurde abgewiesen. Die Behörde
       sei zwar verpflichtet, den Holzhandel zu überprüfen, dieser Verpflichtung
       sei sie mit den Kontrollen, die zur Verwarnung des Importeurs geführt
       haben, nachgekommen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
       
       16 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Proteste-von-Umweltschuetzern/!5805158
 (DIR) [2] https://www.wwf.de/2026/juli/holz-der-gorch-fock-vor-gericht
 (DIR) [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/689788/WD-5-014-20-pdf.pdf
 (DIR) [4] /Abschwaechung-der-EU-Waldschutzverordnung/!6135656
 (DIR) [5] https://dserver.bundestag.de/btd/19/208/1920800.pdf
 (DIR) [6] /Betrugsprozess-der-Gorch-Fock-Werft/!6005356
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Harff-Peter Schönherr
       
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