# taz.de -- Prozess nach Sanierung der „Gorch Fock“: Behörde kommt mit Teakholz-Trick durch
> Bei der Sanierung der „Gorch Fock“ wurde Teakholz aus Myanmar verwendet.
> Vor Gericht wurde die Klage gegen zuständige Kontrollbehörde nun
> abgewiesen.
(IMG) Bild: Immer mit an Bord der sanierten „Gorch Fock“: Teakholz aus Myanmar
Vor ein paar Tagen gab es an Bord des Bundeswehr-Segelschulschiffs „Gorch
Fock“ Grund zum Anstoßen: Sieg bei der Regatta „Five Sisters Trophy“ von
New York nach Boston. Und nun gleich der nächste Grund zum Feiern: Das
Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag eine Klage wegen des [1][an Deck
verbauten Teakholzes] abgewiesen.
[2][Geklagt hatte der Deutsche Naturschutzring (DNR), flankiert vom WWF
Deutschland]. Das bei der insgesamt skandalbehafteten Sanierung des
Segelschulschiffes verwendete Teak sei Urwaldholz, zwischen 2015 und 2017
illegal aus Myanmar eingeführt. Das verstößt [3][gegen die seit 2013
gültige EU-Holzhandelsverordnung (EUTR)]. Die Beklagte, die Bundesanstalt
für Landwirtschaft und Ernährung (BLE), zuständig für die Umsetzung der
EU-Holzhandelsverordnung, sei deswegen verpflichtet gewesen, den Einsatz
des Holzes zu verhindern.
Die BLE ist jetzt vor Gericht äußerst glimpflich davongekommen. Ihr
Verhalten wurde nicht beanstandet. „Das Gericht gesteht der Behörde einen
weiten Spielraum zu, wie sie ihre Aufgabe erfüllt“, schreibt Peer Cyriacks
der taz, Programmleiter Wald beim WWF Deutschland. „Aber Ermessen darf kein
Freibrief fürs Nichtstun sein. Wenn Ermessen so weit reicht, dass am Ende
acht Jahre Untätigkeit rechtens sind, dann steht der Umweltschutz nur auf
dem Papier.“
Genau das aber habe dieser Fall gezeigt, schreibt Cyriacks. „In wenigen
Monaten soll dieselbe Behörde die neue [4][EU-Waldschutzverordnung]
durchsetzen – nach dieser Logik wäre auch das eine Frage des Beliebens.“
## Kontrollbehörde belässt es bei einer Verwarnung
„Es handelt sich hier um ein anhaltendes Komplettversagen der
Kontrollbehörde“, sagt Johannes Zahnen der taz. Er ist Referent für
Forstpolitik beim WWF. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung
weigere sich, ihren Job zu machen. „Sie hat den Holzimporteur lediglich
verwarnt, aber keine abschreckende Strafe ausgesprochen, wie es das Gesetz
eigentlich vorsieht.“
Zahnen beschreibt den „Trick“ der BLE so: „Sie weigert sich, die Legalität
des Holzes zu prüfen. Dadurch muss sie nicht feststellen, dass das Holz
illegal ist.“ So könne sie weiterhin sagen, das Holz der „Gorch Fock“ sei
rechtlich nicht zu beanstanden. Das sei haarsträubend.
„Erst hat die Bundeswehr behauptet, es handele sich um FSC-zertifiziertes
Plantagenholz. Später hat sie zugegeben, dass das nicht stimmt, was ja auch
logisch ist, denn es gibt in Myanmar keine FSC-Zertifizierung und
Plantagenholz von dort ist höchstens 30 Jahre alt und für Schiffsdecks
ungeeignet“, sagt Zahnen. Bei der BLE hätten sofort alle Alarmglocken
läuten müssen. „Sie blieb untätig, wie in vielen ähnlichen Fällen auch. Das
ist also ein systemisches Problem.“
## Mehr Teakholz bestellt als verbaut wurde
Hinzu komme, dass die Marine auf Steuerkosten gleich auch die
Innenausstattung aus Teak anfertigen ließ. „Ein Luxusupgrade, das es im
Original so gar nicht gab.“
Der Deutsche Naturschutzring hatte noch verlangt festzustellen, wo sich der
Rest des damals georderten Teak-Schnittholzes befindet. Von 280 Tonnen
wurden nur rund 100 im Schiff verbaut. Dieser Rest, so der DNR, müsse
beschlagnahmt werden.
In einer Antwort der Bundesregierung auf die [5][Kleine Anfrage „Teakholz
ohne Nachweis der Legalität auf der Gorch Fock“] der Grünen hatte es Mitte
2020 geheißen, Importe von Teak aus Myanmar seien vor dem Hintergrund der
EU-Holzhandelsverordnung „rechtskonform kaum möglich“. Gleichwohl sei die
Nutzung des Naturwaldteaks „rechtlich nicht zu beanstanden“, die
Beschaffung sei früher erfolgt als diese Einschätzung. Bei der Beschaffung
sei der Nachweis einer „nachhaltigen Holzwirtschaft“ nicht eingeholt
worden. Das klingt widersinnig.
„Die BLE ist ihrem Prüfauftrag vollumfänglich nachgekommen, als sie bereits
mit vergangenen Verwaltungskontrollen die streitgegenständlichen
Teakholz-Importe überprüft hat“, schreibt hingegen der Sprecher der
Bundesanstalt, Tassilo von Leoprechting. Es sei geprüft worden, ob das Holz
aus illegalem Einschlag stamme. „Eine entsprechende Feststellung konnte
damals und kann auch zum jetzigen Zeitpunkt nicht getroffen werden.“ Es
handele sich bei dem auf der „Gorch Fock“ verbauten Teak um
Naturwald-Tropenholz.
## Skandalbehaftete Sanierung der „Gorch Fock“
Die Instandsetzung der „Gorch Fock“ wurde 2021 beendet und die Kontroverse
um das verwendete Teakholz ist nicht einzige: Nicht nur, dass die Sanierung
135 Millionen Euro gekostet hat, also fast vierzehnmal mehr als geplant.
Sie ist auch durch eine Werft-Insolvenz belastet und durch [6][Ermittlungen
wegen Betrugs und Bestechung].
Der Deutsche Naturschutzring hat die „Gorch Fock“ bereits seit Jahren im
Blick. Eilanträge vor Verwaltungsgerichten scheiterten, das
Bundesverfassungsgericht wehrte ab. Jetzt hat sich das Verwaltungsgericht
Köln eingereiht.
## Gericht sieht „nur fahrlässiges Handeln“
Ein Umweltverband habe „keinen Anspruch auf die behördliche Feststellung,
dass bestimmte Holz-Importe unter Verstoß gegen die
EU-Holzhandelsverordnung auf dem Binnenmarkt in den Verkehr gebracht worden
sind“, erläutert Gerichtssprecher Michael Ott, Vorsitzender Richter am
Verwaltungsgericht, das Urteil.
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung habe gegenüber einem
deutschen Holz-Importeur eine Verwarnung ausgesprochen, weil dieser „keine
ausreichenden Nachweise über die Legalität des Holzeinschlags habe vorlegen
können“, von der Verhängung eines Bußgelds aber abgesehen, weil er „im
Prüfverfahren sehr kooperativ und bemüht gewesen sei, Unklarheiten zu
beseitigen und rechtskonform zu handeln“. Es sei ihm „nur fahrlässiges
Handeln“ vorzuwerfen.
Auch der Klageantrag, die BLE zu Ermittlungen zum Verbleib sämtlicher
betroffener Teakholz-Importe zu verpflichten, wurde abgewiesen. Die Behörde
sei zwar verpflichtet, den Holzhandel zu überprüfen, dieser Verpflichtung
sei sie mit den Kontrollen, die zur Verwarnung des Importeurs geführt
haben, nachgekommen. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.
16 Jul 2026
## LINKS
(DIR) [1] /Proteste-von-Umweltschuetzern/!5805158
(DIR) [2] https://www.wwf.de/2026/juli/holz-der-gorch-fock-vor-gericht
(DIR) [3] https://www.bundestag.de/resource/blob/689788/WD-5-014-20-pdf.pdf
(DIR) [4] /Abschwaechung-der-EU-Waldschutzverordnung/!6135656
(DIR) [5] https://dserver.bundestag.de/btd/19/208/1920800.pdf
(DIR) [6] /Betrugsprozess-der-Gorch-Fock-Werft/!6005356
## AUTOREN
(DIR) Harff-Peter Schönherr
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