# taz.de -- Nach der Gewalttat in Stade: Grüne fordern Sicherheitskonzept
> Die Berliner Grünen-Fraktion will Mitarbeitende in Schutzeinrichtungen
> besser schützen. Betroffene schildern die Risiken in ihrem Arbeitsalltag.
(IMG) Bild: Die Gewalttat von Stade ist eine Zäsur, meint Bahar Haghanipour (Grüne)
Nach den tödlichen Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade am
vergangenen Montag fordert die Fraktion der Grünen im Berliner
Abgeordnetenhaus ein umfassendes Sicherheitskonzept für die Mitarbeitenden
in Schutzeinrichtungen wie Frauenhäusern und Beratungsstellen. Im
Mittelpunkt der Forderungen stehen eine verbesserte Anonymität der
Beschäftigten, höhere bauliche und technische Sicherheitsstandards, ein
Ausbau der Datenerhebung und mehr Maßnahmen gegen digitale Gewalt.
Zur Pressekonferenz mit der frauenpolitischen Sprecherin Bahar Haghanipour
und Fraktionschef Werner Graf waren auch zwei Vertreterinnen der Praxis
eingeladen, die die Gefährdungslage der MitarbeiterInnen solcher
Einrichtungen schilderten. Laut Lenou Müßig, Koordinatorin eines
Frauenhauses und Mitglied im Berliner Praxisrat der Anti-Gewalt-Projekte,
kommt es oft zu Vorfällen, bei denen KollegInnen durch Gefährder – also
etwa die Partner schutzsuchender Frauen – bedroht oder auch physisch
angegriffen werden. Sie beschrieb das als „sekundäre Traumatisierung“.
Immer wieder habe man mit Gefährdern zu tun, die die Adresse eines
Frauenhauses in Erfahrung brächten, um dann schreiend und drohend
davorzustehen. Leider sei es durch Methoden digitaler Ortung leichter
geworden, den Aufenthaltsort der Frauen nachzuverfolgen. Zwar handele es
sich bei solchen Situationen quasi um ein Berufsrisiko, das die
Mitarbeitenden eingingen, aber [1][die Ressourcen und das Personal reichten
nicht aus], um dem entschieden entgegenzuwirken. „Das führt bei uns zu
hohen Krankenständen und einer hohen Fluktuation“, so Müßig.
Claudia B., ebenfalls Mitglied im Praxisrat, beklagte, dass der Schutz von
MitarbeiterInnen in Fachberatungsstellen nicht klar geregelt sei. Aber auch
beim Gang zu Behörden, Unterkünften oder zum Gericht gebe es viel zu viele
Situationen, in denen die Beratenden nicht anonym bleiben könnten. „Wenn
wir etwa eine Frau zur Polizei begleiten, um Anzeige gegen einen
gewalttätigen Partner zu erstatten, ist das ohnehin psychisch belastend“,
so B. „Hinzu kommt dann, dass wir bei einer Vernehmung namentlich erfasst
werden.“
## Identität offenlegen oder nicht?
Der Name tauche später möglicherweise in den Unterlagen zu einem
Gerichtsverfahren auf, in die Täter über ihre AnwältInnen Einsicht erhalten
könnten. Aber auch wenn sie sich etwa in eine Gemeinschaftsunterkunft
begebe, um eine Klientin aufzusuchen, müsse sie dem Sicherheitsdienst ihren
Ausweis vorlegen. „Wir müssen ständig abwägen: Legen wir der Frau zuliebe
unsere Identität offen oder nicht?“, sagte B. Man müsse sich immer
vergegenwärtigen, dass die Mitarbeitenden sich „zum Feind des Täters
machen, weil wir seine Kontrolle über die schutzsuchende Person
verringern“.
„Wer Schutz bietet, braucht Schutz“, befand auch Bahar Haghanipour, die den
Forderungskatalog der Grünen für ein Sicherheitskonzept erläuterte: So
wolle man etwa die Anonymität von MitarbeiterInnen in Schutzeinrichtungen
verbessern, indem Polizei, Gerichte oder Jugendämter auf die Erfassung von
Klarnamen verzichteten. Schriftwechsel könnten über Postfächer erfolgen,
auch anonymisierte Dienstausweise seien zu prüfen.
Für die Einrichtungen selbst müssten einheitliche bauliche und technische
Sicherheitsstandards entwickelt werden – wie Zugangssicherungen,
Alarmsysteme und gegebenenfalls Videoüberwachung. Auch die digitale
Sicherheit sei auszubauen, so durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit
mit den Datenschutzbehörden, damit unter anderem die schnelle Löschung von
Standortdaten möglich sei.
## Die Täter fernhalten
Bedrohungslagen und Vorfälle gegenüber Mitarbeitenden müssten laut
Haghanipour systematisch erfasst werden. Polizei, Jugendämter, Gerichte,
Frauenhäuser und andere Schutzeinrichtungen sollten verbindliche
Sicherheitsstandards entwickeln – insbesondere, um Kontakte mit den Tätern
bei Terminbegleitungen oder sogenannten Hilfekonferenzen in den
Jugendämtern zu vermeiden.
Um die Handlungsfreiheit der Täter stärker einzuschränken, müsse sich auf
Bundesebene rechtlich einiges bewegen, so Haghanipour auf Nachfrage der
taz. Die Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt stelle den Schutz vor Gewalt klar über das Umgangsrecht,
in vielen gerichtlichen Entscheidungen drücke sich das jedoch nicht aus.
„Deshalb fordern wir auf Landesebene eine Fortbildungspflicht für
RichterInnen.“
Haghanipour drückte noch einmal ihre Bestürzung über die Gewalttat von
Stade aus. „Das ist eine Zäsur für alle, die in diesem Hilfssystem
arbeiten.“ Der Satz „Na ja, immerhin ist noch nie etwas ganz Schlimmes
passiert“, mit dem viele in diesem Bereich sich Mut machten, sei ab sofort
hinfällig.
In Reaktion auf die tödlichen Schüsse haben bundesweit auch andere mehrere
Gewerkschaften einen besseren Schutz für Mitarbeitende von Einrichtungen
gefordert. Unter anderem der [2][Verdi-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierten] mangelhafte
Schutzkonzepte und die chronische Unterfinanzierung sozialer Arbeit.
3 Jul 2026
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