# taz.de -- Nach der Gewalttat in Stade: Grüne fordern Sicherheitskonzept
       
       > Die Berliner Grünen-Fraktion will Mitarbeitende in Schutzeinrichtungen
       > besser schützen. Betroffene schildern die Risiken in ihrem Arbeitsalltag.
       
 (IMG) Bild: Die Gewalttat von Stade ist eine Zäsur, meint Bahar Haghanipour (Grüne)
       
       Nach den tödlichen Schüssen in einer Jugendhilfeeinrichtung in Stade am
       vergangenen Montag fordert die Fraktion der Grünen im Berliner
       Abgeordnetenhaus ein umfassendes Sicherheitskonzept für die Mitarbeitenden
       in Schutzeinrichtungen wie Frauenhäusern und Beratungsstellen. Im
       Mittelpunkt der Forderungen stehen eine verbesserte Anonymität der
       Beschäftigten, höhere bauliche und technische Sicherheitsstandards, ein
       Ausbau der Datenerhebung und mehr Maßnahmen gegen digitale Gewalt.
       
       Zur Pressekonferenz mit der frauenpolitischen Sprecherin Bahar Haghanipour
       und Fraktionschef Werner Graf waren auch zwei Vertreterinnen der Praxis
       eingeladen, die die Gefährdungslage der MitarbeiterInnen solcher
       Einrichtungen schilderten. Laut Lenou Müßig, Koordinatorin eines
       Frauenhauses und Mitglied im Berliner Praxisrat der Anti-Gewalt-Projekte,
       kommt es oft zu Vorfällen, bei denen KollegInnen durch Gefährder – also
       etwa die Partner schutzsuchender Frauen – bedroht oder auch physisch
       angegriffen werden. Sie beschrieb das als „sekundäre Traumatisierung“.
       
       Immer wieder habe man mit Gefährdern zu tun, die die Adresse eines
       Frauenhauses in Erfahrung brächten, um dann schreiend und drohend
       davorzustehen. Leider sei es durch Methoden digitaler Ortung leichter
       geworden, den Aufenthaltsort der Frauen nachzuverfolgen. Zwar handele es
       sich bei solchen Situationen quasi um ein Berufsrisiko, das die
       Mitarbeitenden eingingen, aber [1][die Ressourcen und das Personal reichten
       nicht aus], um dem entschieden entgegenzuwirken. „Das führt bei uns zu
       hohen Krankenständen und einer hohen Fluktuation“, so Müßig.
       
       Claudia B., ebenfalls Mitglied im Praxisrat, beklagte, dass der Schutz von
       MitarbeiterInnen in Fachberatungsstellen nicht klar geregelt sei. Aber auch
       beim Gang zu Behörden, Unterkünften oder zum Gericht gebe es viel zu viele
       Situationen, in denen die Beratenden nicht anonym bleiben könnten. „Wenn
       wir etwa eine Frau zur Polizei begleiten, um Anzeige gegen einen
       gewalttätigen Partner zu erstatten, ist das ohnehin psychisch belastend“,
       so B. „Hinzu kommt dann, dass wir bei einer Vernehmung namentlich erfasst
       werden.“
       
       ## Identität offenlegen oder nicht?
       
       Der Name tauche später möglicherweise in den Unterlagen zu einem
       Gerichtsverfahren auf, in die Täter über ihre AnwältInnen Einsicht erhalten
       könnten. Aber auch wenn sie sich etwa in eine Gemeinschaftsunterkunft
       begebe, um eine Klientin aufzusuchen, müsse sie dem Sicherheitsdienst ihren
       Ausweis vorlegen. „Wir müssen ständig abwägen: Legen wir der Frau zuliebe
       unsere Identität offen oder nicht?“, sagte B. Man müsse sich immer
       vergegenwärtigen, dass die Mitarbeitenden sich „zum Feind des Täters
       machen, weil wir seine Kontrolle über die schutzsuchende Person
       verringern“.
       
       „Wer Schutz bietet, braucht Schutz“, befand auch Bahar Haghanipour, die den
       Forderungskatalog der Grünen für ein Sicherheitskonzept erläuterte: So
       wolle man etwa die Anonymität von MitarbeiterInnen in Schutzeinrichtungen
       verbessern, indem Polizei, Gerichte oder Jugendämter auf die Erfassung von
       Klarnamen verzichteten. Schriftwechsel könnten über Postfächer erfolgen,
       auch anonymisierte Dienstausweise seien zu prüfen.
       
       Für die Einrichtungen selbst müssten einheitliche bauliche und technische
       Sicherheitsstandards entwickelt werden – wie Zugangssicherungen,
       Alarmsysteme und gegebenenfalls Videoüberwachung. Auch die digitale
       Sicherheit sei auszubauen, so durch eine Verbesserung der Zusammenarbeit
       mit den Datenschutzbehörden, damit unter anderem die schnelle Löschung von
       Standortdaten möglich sei.
       
       ## Die Täter fernhalten
       
       Bedrohungslagen und Vorfälle gegenüber Mitarbeitenden müssten laut
       Haghanipour systematisch erfasst werden. Polizei, Jugendämter, Gerichte,
       Frauenhäuser und andere Schutzeinrichtungen sollten verbindliche
       Sicherheitsstandards entwickeln – insbesondere, um Kontakte mit den Tätern
       bei Terminbegleitungen oder sogenannten Hilfekonferenzen in den
       Jugendämtern zu vermeiden.
       
       Um die Handlungsfreiheit der Täter stärker einzuschränken, müsse sich auf
       Bundesebene rechtlich einiges bewegen, so Haghanipour auf Nachfrage der
       taz. Die Istanbul-Konvention zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und
       häuslicher Gewalt stelle den Schutz vor Gewalt klar über das Umgangsrecht,
       in vielen gerichtlichen Entscheidungen drücke sich das jedoch nicht aus.
       „Deshalb fordern wir auf Landesebene eine Fortbildungspflicht für
       RichterInnen.“
       
       Haghanipour drückte noch einmal ihre Bestürzung über die Gewalttat von
       Stade aus. „Das ist eine Zäsur für alle, die in diesem Hilfssystem
       arbeiten.“ Der Satz „Na ja, immerhin ist noch nie etwas ganz Schlimmes
       passiert“, mit dem viele in diesem Bereich sich Mut machten, sei ab sofort
       hinfällig.
       
       In Reaktion auf die tödlichen Schüsse haben bundesweit auch andere mehrere
       Gewerkschaften einen besseren Schutz für Mitarbeitende von Einrichtungen
       gefordert. Unter anderem der [2][Verdi-Landesbezirk Niedersachsen-Bremen
       und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kritisierten] mangelhafte
       Schutzkonzepte und die chronische Unterfinanzierung sozialer Arbeit.
       
       3 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Claudius Prößer
       
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