# taz.de -- Junge Geflüchtete in Schleswig-Holstein: „Mehr Risiken, weniger Schutz“
       
       > Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wird es zur schier unlösbaren
       > Aufgabe, ihre Familie nachzuholen. Der Kieler Verein „Lifeline“
       > kritisiert das.
       
 (IMG) Bild: Familiennachzug ist immer noch ausgesetzt: Geflüchtete und Unterstützer*innen gehen dagegen auf die Straße
       
       In Kiel wartet der 15-jährige Taim Hasan seit vier Jahren darauf, seine
       Eltern und Geschwister wiederzusehen. Er kam mit elf Jahren allein aus
       Ostsyrien nach Deutschland. [1][Die taz erzählte seine Geschichte Ende
       Juni]. Hasan ist einer von vielen Geflüchteten, die davon betroffen sind,
       dass es immer schwieriger wird, Familie nach Deutschland zu holen. Den
       sogenannten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte hat der
       Bundestag im Sommer 2025 für zwei Jahre ausgesetzt.
       
       In Schleswig-Holstein wurde eine besondere Landesregel zum Familiennachzug
       aber schon 2024 vom Bund einkassiert. Vorher konnten Jugendliche auf der
       Flucht, die allein in Schleswig-Holstein ankamen und einen Bleibestatus
       erhielten, beantragen, dass ihre Eltern gemeinsam mit kleineren
       Geschwistern einreisen dürfen. In anderen Bundesländern galt dieser
       Familiennachzug nur für die Eltern.
       
       Mitte Juni trat dann [2][eine Reform des Gemeinsamen Europäischen
       Asylsystems (GEAS) in Kraft], die neben einigen Verbesserungen in den
       Bereichen Bildung und Gesundheitsversorgung vor allem nochmal schärfere
       Regeln mit sich brachte. So können [3][auch Kinder inhaftiert werden, und
       Asylverfahren sollen verkürzt ablaufen].
       
       „Mehr Risiken, weniger Schutz“: So fasst [4][der Kieler Verein „Lifeline“],
       der sich für unbegleitete minderjährige Flüchtende einsetzt, die aktuelle
       Lage für betroffene Kinder und Jugendliche zusammen.
       
       ## Überall Ausnahmeregeln einzelner Bundesländer gekappt
       
       Auch Leonie Melk, Sprecherin des Flüchtlingsrats Schleswig-Holstein,
       beobachtet derzeit, dass überall Ausnahmeregeln einzelner Bundesländer
       gekappt werden. Bestimmte Ausnahmen, etwa die Aussetzung von Abschiebung in
       einige Länder, können Landesparlamente nur für einige Monate beschließen.
       Danach braucht es die Zustimmung des Bundes. Und die werde zurzeit eher
       verweigert, berichtet Melk.
       
       So beschloss der Landtag in Schleswig-Holstein mehrmals, Abschiebungen in
       bestimmte Länder im Winterhalbjahr auszusetzen. Im Oktober 2024 zum
       Beispiel stimmte [5][eine große Mehrheit im Kieler Parlament dafür,
       Angehörigen der jesidischen Minderheit aus Irak und Syrien einen
       dauerhaften Aufenthalt zu genehmigen]. Und es gab die Möglichkeit des
       „Geschwisternachzugs“ für Jugendliche.
       
       Dabei seien zwei Verwaltungsakte zusammengezogen worden, erklärt Dorothe
       Paulsen von „Lifeline“: Der Jugendliche, der bereits in Schleswig-Holstein
       als asylberechtigt anerkannt war, durfte seine Eltern zu sich holen. Hatten
       die einen Bleibestatus erhalten, durften sie ihre kleineren Kinder
       nachholen. Diese beiden Verfahren habe Schleswig-Holstein zu einer
       „logischen Sekunde“ vereint: Die Eltern durften mit kleineren Geschwistern
       einreisen.
       
       Seit März 2020 galt diese besondere Regelung – bis sie im Jahr 2024
       aufgehoben wurde. Der Erlass des damals zuständigen Kieler
       Innenministeriums „wurde vom Bundesministerium des Innern sowie vom
       Auswärtigen Amt als mit Bundesrecht unvereinbar bewertet und im
       Visumverfahren nicht angewendet“, teilt Patrick Tiede, Sprecher der jetzt
       zuständigen Sozialministerin Aminata Touré (Grüne) mit.
       
       ## Ausnahmen nur in Fällen von „außergewöhnlicher Härte“
       
       Höchstens in Fällen von „außergewöhnlicher Härte“ seien heute Ausnahmen
       möglich. Eine größere Chance auf Familiennachzug hat, wer ausreichend
       Wohnraum zur Verfügung stellen und selbst für den Lebensunterhalt der
       Angehörigen sorgen kann – [6][für einen Jugendlichen, der selbst gerade
       erst ins Land gekommen ist], eine schier unlösbare Aufgabe.
       
       Daran, dass sich Menschen auf den gefährlichen Weg einer Flucht machen,
       änderten auch schärfere Bundes-Gesetze wenig, sagt Dorothe Paulsen von
       „Lifeline“: „Auch wenn die Eltern wissen, dass sie ihr Kind sehr lange oder
       vielleicht nie wiedersehen, werden sie es auf den Weg schicken, wenn das
       Leid so groß ist, dass sie es anders nicht retten können.“
       
       14 Jul 2026
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) [4] https://www.lifeline-frsh.de/
 (DIR) [5] https://www.landtag.ltsh.de/nachrichten/24_10_17_eziden_integration_aufnahmeprogramm/
 (DIR) [6] /Ausgesetzter-Familiennachzug/!6187429
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Esther Geißlinger
       
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